RN/96

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 8 bis 10 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. Ich erteile es ihm. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.

RN/97

15.36

Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen wieder zurück zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, bei dem wir der Regierungsvorlage unsere Zustimmung erteilen werden. 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren wird gestärkt, und es geht auch um die Abwehr von Umweltgefahren. Ich bin ein bisschen verwundert über die Redebeiträge der FPÖ, die die Abwehr von Umweltgefahren als zusätzliche Bürokratie hinstellt. So nebenbei bemerkt: Ja, wenn man in einer Gemeinschaft ist, dann muss man sich auch an die Regeln, die gemeinsam aufgestellt wurden, halten. Das heißt, Österreich hat sich auch an europäische Richtlinien und Verordnungen zu halten. Genau das wird damit umgesetzt, deswegen stimmen wir zu. (Beifall bei den Grünen.) 

Wir werden auch dem Mineralrohstoffgesetz zustimmen. Ich habe mich eigentlich schon gefreut, dass es da eine Novelle von der Regierung gibt, weil im Regierungsprogramm ja angekündigt wurde, dass es eine MinroG-Novelle zur Tiefengeothermie geben wird. Dann haben wir hineingeschaut und man sieht: nichts. Leider wieder nur eine Zwangsumsetzung – was man sowieso tun muss –, aber das, was man im Regierungsprogramm angekündigt hat, die wichtige Änderung für die Tiefengeothermie, ist nicht dabei. Dabei wäre die tiefe Erdwärme, also die Wärme, die in mehreren 1 000 Metern Tiefe direkt unter unseren Füßen ist, so wichtig.

Wien liegt eigentlich über einem Schatz. Wien hat im Untergrund, in vielen Tausenden Metern Tiefe, Erdwärme, tiefe Erdwärme, die über 200 000 Haushalte mit sauberer und leistbarer Wärme versorgen könnte. Das Problem ist: Die tiefe Erdwärme in Österreich kann man zu über 90 Prozent derzeit nicht nützen, weil es gesetzliche Barrieren gibt. Diese gesetzlichen Barrieren führen eben dazu, dass wir aus dieser Abhängigkeit – auch in Wien – von teurem Erdgas nicht so schnell herauskommen, wie wir wollen. Diese Technologie ist nicht nutzbar, weil es in unseren Gesetzen rechtliche Barrieren gibt. 

Die Situation ist so, dass es für das Bohren nach fossilem Öl und Gas mit derselben Technologie – für dieselben Bohrungen, die von denselben Unternehmen gemacht werden, wie wenn man nach Geothermie, nach heißem Wasser bohrt – eine Besserstellung gibt. Das heißt auf der einen Seite, für das Bohren nach Fossilen gibt es eine Besserstellung, da muss man zum Beispiel – und darum geht es – ab einer gewissen Tiefe nicht jeden einzelnen Grundeigentümer fragen, ob man da bohren kann, was bei einer Millionenstadt wie Wien in 3 000 , 4 000 Meter Tiefe auch vollkommen sinnlos wäre. Bei Öl und Gas muss man das nicht, bei Geothermie muss man das schon. Das ist im Jahre 2025 eigentlich komplett inakzeptabel, dass die Förderung von fossilen Energien gegenüber der Förderung von erneuerbaren Energien bessergestellt ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben in der letzten Legislaturperiode Förderungen für Probebohrungen bereitgestellt, aber leider hat sich der ehemalige Minister Brunner – das war im BMF beheimatet – geweigert, eine Novelle des Mineralrohstoffgesetzes auf den Weg zu bringen. 

Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien, ihr habt das Setzen von notwendigen gesetzlichen Regelungen im MinroG für die Tiefengeothermie in euer Regierungsprogramm geschrieben. Leider gibt es in diesem Entwurf, den ihr vorgelegt habt, nichts dazu. Deswegen bringe ich den folgenden Abänderungsantrag ein:

RN/97.1

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen, zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (254 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle IE-R 2025) (357 d.B.): 

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: 

1. Nach Z 12 wird folgende Z 12a eingefügt:

„12a. Im § 147 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Absatz 2 angefügt: 

„(2) Die Errichtung und den Betrieb von Bohrungen und Sonden für Zwecke der Tiefengeothermie hat der Liegenschaftseigentümer nach Vorlage aller umweltrechtlichen Bewilligungen durch den Betreiber ab einer Tiefe von 700 Metern entschädigungslos zu dulden.““

2. In Ziffer 13 wird in Abs. 45 nach dem Wort „Überschriften“ ein Beistrich gesetzt und der Ausdruck „§147 Abs. 2“ eingefügt.


Das ist genau das, was ihr euch im Regierungsprogramm vorgenommen habt. Das ist eine sehr einfache Änderung und ein Zusatz im Mineralrohstoffgesetz, damit wir endlich diese Tiefengeothermie nutzen können. Ich bitte euch, gebt euch einen Ruck. Hört nicht auf die Bremser, die es immer noch gibt. Beschließen wir das heute gemeinsam. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.41

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: 

RN/97.2

MinroG-Novelle IE-R 2025 (AA-37)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hattmannsdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

RN/98

15.41

Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer: Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Herr Präsident! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Besuchergalerie! Ich finde es schon beeindruckend, mit welcher Vehemenz und Hartnäckigkeit man immer den Dissens finden kann. Damit beziehe ich mich vor allem auf Herrn Abgeordneten Kassegger.

Es liegen heute ganz konkrete Vorhaben mit einem ganz klaren Ziel vor: mit der Novelle der Gewerbeordnung, des Emissionsschutzgesetzes und des Mineralrohstoffgesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Das heißt, dieses Haus will alles unternehmen, damit wir seitens der Europäischen Union nicht mit einer Vertragsverletzung und auch nicht mit Strafzahlungen konfrontiert werden. Das ist eigentlich eine Sache, bei der es keine große Debatte, keinen großen politischen Diskurs braucht (Zwischenruf des Abg. Kassegger [FPÖ]), sondern eigentlich sollten alle Fraktionen sagen: Jawohl, volle Unterstützung, patriotisch rot-weiß-rot stimmen wir diesen Anträgen zu – aber nein, denkste! Trotzdem gibt es wieder Kritik, obwohl alle Vorlagen, die auch beraten werden, 0,0 Gold-Plating haben, einfach nur die juristischen Texte der Grundvorgaben der Europäischen Union in den Text mit aufnehmen, um sicherzustellen, dass wir als Republik Österreich da gut durchkommen.

Deswegen kann ich nur nochmals appellieren und alle Fraktionen um Unterstützung bitten, denn wenn es darum geht, ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, wenn es darum geht, Strafzahlungen abzuwenden, sollten sich eigentlich alle Parteien, egal ob Regierung oder Opposition, einig sein. (Beifall bei der ÖVP.Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist im Zuge der Debatte auch der Wunsch nach einer großen Gewerbereform formuliert worden. Geschätzte Abgeordnete, wir als Bundesregierung können diesen Wunsch auch erfüllen. Wir haben letzte Woche im Ministerrat beschlossen, im Rahmen unseres Entbürokratisierungspaketes eine Gewerbereform in Angriff zu nehmen, die größte Gewerbereform der letzten zehn Jahre vorzunehmen, insbesondere im Anlagenrecht, dort, wo es darum geht, Unternehmen zu unterstützen, die in die Investition gehen wollen, die in Anlagen investieren wollen, die neue Anlagen schaffen wollen.

Wir machen das mit einem sehr umfassenden Paket, auf der einen Seite betreffend Anlagenrecht, damit es kein Behördenhopping mehr zwischen Baubehörde, Gewerbebehörde und Naturschutz gibt, sondern nur mehr einen Bescheid, in dem alle Auflagen in Summe festgehalten, festgeschrieben werden – ob im Bereich der Betriebsübergaben, damit die Schonfrist für weitere Anlagenüberprüfungen nicht drei Jahre ist, sondern auf fünf Jahre ausgedehnt wird, ob es darum geht, per Handy, per Knopfdruck in Gisa-Express ein Unternehmen zu gründen oder viele weitere Fragestellungen, mit denen Unternehmen tagtäglich konfrontiert sind.

Das heißt: Es gab den Wunsch, eine umfassende unternehmensnahe Gewerbereform vorzunehmen. Diese wurde letzte Woche im Ministerrat beschlossen und wird in den nächsten Tagen auch in Begutachtung gehen – einmal mehr der Beweis, dass diese Bundesregierung liefert. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei der Vorgängerregierung zu bedanken, was den Tagesordnungspunkt 10 betrifft, was die Covid-19-Investitionsprämie betrifft. Das war ein sehr umfassendes Paket, um die Betriebe im Rahmen der konjunkturellen Herausforderungen auch zu unterstützen. Ich bitte die Abgeordneten des Hohen Hauses, diesem Antrag auch zuzustimmen. Es geht um die Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes bis 2029, um damit sicherzustellen, dass alle Mittel, die es auf europäischer Ebene für dieses Programm gibt, seitens der Republik auch abgeholt werden können und dass es auch möglich ist, mit externen Überprüfungen dafür zu sorgen, dass die dreijährige Behaltefrist, die in der Richtlinie vorgeschrieben ist, auch überprüft werden kann. 

Dieses Projekt ist, glaube ich, der Beweis, dass diese Bundesregierung – aber auch die Vorgängerregierung – in schwierigen Situationen, in Krisensituationen rasch und unbürokratisch hilft. Jetzt liegt es am Hohen Haus, diese Unterstützung und diese Begleitung auch möglich zu machen. Ich möchte mich herzlich für Ihre Zustimmung bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

15.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der im Zuge der Debatte von Abgeordneten Lukas Hammer eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Höfinger. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

RN/99

15.46

Abgeordneter Mst. Johann Höfinger, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, vielen herzlichen Dank für diese Skizze, die Sie jetzt gezeichnet haben, die gezeigt hat, wie viel auf struktureller Ebene, aber auch auf finanzieller Ebene geschehen ist. 

Wir diskutieren ja in diesem Block drei Gesetze. Lassen Sie mich nur auf das letzte zurückkommen, das Investitionsprämiengesetz, das Sie jetzt angesprochen haben, das ja in den letzten Jahren enorme Bedeutung hatte, denn es war ein gewaltiges Volumen, was da beantragt, aber auch ausgeschüttet wurde. Man muss wissen, es waren über 250 000 Anträge von über 80 000 Betrieben in Österreich mit einem Investitionsvolumen von über 8 Milliarden Euro, 3 Milliarden davon wurden schon gefördert. Das ist eine nachhaltige Förderung, das ist ein nachhaltiges Programm, das ist ein Rieseninvestitionsschub, aber auch ein Schub, wenn es darum geht, die Betriebe nach vorne zu bringen. 

Wenn man sich in einer schwierigen konjunkturellen Phase befindet, was macht man denn dann am besten? – Man hilft den Betrieben, in die Zukunft zu investieren. Da geht es um interne Strukturen, da geht es um Erneuerung, da geht es um Visionen in der Ökologisierung, Digitalisierung, die aber handfest umgesetzt werden. Das schafft für die Betriebe eine neue Basis, das schafft Zukunftsdimensionen. Das wurde mit diesem Paket erreicht, dafür sage ich herzlichen Dank. 

Wir verlängern jetzt noch den Abwicklungszeitraum bis Ende 2029. Seit mittlerweile über fünfeinhalb Jahren läuft dieses Programm. Da kann ich Sie wirklich nur einladen, dem auch heute die Zustimmung zu geben, denn das ist ein wichtiger Schritt, um Österreich auch in Zukunft investiert zu wissen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.48

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

RN/100

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/100.1

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden, samt Titel und Eingang in 252 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/100.2

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird, in 254 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen, einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen, haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 12a und Änderung der Ziffer 13 eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/100.3

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend Investitionsprämiengesetz samt Titel und Eingang in 358 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.