RN/97
15.36
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen wieder zurück zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, bei dem wir der Regierungsvorlage unsere Zustimmung erteilen werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren wird gestärkt, und es geht auch um die Abwehr von Umweltgefahren. Ich bin ein bisschen verwundert über die Redebeiträge der FPÖ, die die Abwehr von Umweltgefahren als zusätzliche Bürokratie hinstellt. So nebenbei bemerkt: Ja, wenn man in einer Gemeinschaft ist, dann muss man sich auch an die Regeln, die gemeinsam aufgestellt wurden, halten. Das heißt, Österreich hat sich auch an europäische Richtlinien und Verordnungen zu halten. Genau das wird damit umgesetzt, deswegen stimmen wir zu. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden auch dem Mineralrohstoffgesetz zustimmen. Ich habe mich eigentlich schon gefreut, dass es da eine Novelle von der Regierung gibt, weil im Regierungsprogramm ja angekündigt wurde, dass es eine MinroG-Novelle zur Tiefengeothermie geben wird. Dann haben wir hineingeschaut und man sieht: nichts. Leider wieder nur eine Zwangsumsetzung – was man sowieso tun muss –, aber das, was man im Regierungsprogramm angekündigt hat, die wichtige Änderung für die Tiefengeothermie, ist nicht dabei. Dabei wäre die tiefe Erdwärme, also die Wärme, die in mehreren 1 000 Metern Tiefe direkt unter unseren Füßen ist, so wichtig.
Wien liegt eigentlich über einem Schatz. Wien hat im Untergrund, in vielen Tausenden Metern Tiefe, Erdwärme, tiefe Erdwärme, die über 200 000 Haushalte mit sauberer und leistbarer Wärme versorgen könnte. Das Problem ist: Die tiefe Erdwärme in Österreich kann man zu über 90 Prozent derzeit nicht nützen, weil es gesetzliche Barrieren gibt. Diese gesetzlichen Barrieren führen eben dazu, dass wir aus dieser Abhängigkeit – auch in Wien – von teurem Erdgas nicht so schnell herauskommen, wie wir wollen. Diese Technologie ist nicht nutzbar, weil es in unseren Gesetzen rechtliche Barrieren gibt.
Die Situation ist so, dass es für das Bohren nach fossilem Öl und Gas mit derselben Technologie – für dieselben Bohrungen, die von denselben Unternehmen gemacht werden, wie wenn man nach Geothermie, nach heißem Wasser bohrt – eine Besserstellung gibt. Das heißt auf der einen Seite, für das Bohren nach Fossilen gibt es eine Besserstellung, da muss man zum Beispiel – und darum geht es – ab einer gewissen Tiefe nicht jeden einzelnen Grundeigentümer fragen, ob man da bohren kann, was bei einer Millionenstadt wie Wien in 3 000 , 4 000 Meter Tiefe auch vollkommen sinnlos wäre. Bei Öl und Gas muss man das nicht, bei Geothermie muss man das schon. Das ist im Jahre 2025 eigentlich komplett inakzeptabel, dass die Förderung von fossilen Energien gegenüber der Förderung von erneuerbaren Energien bessergestellt ist. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben in der letzten Legislaturperiode Förderungen für Probebohrungen bereitgestellt, aber leider hat sich der ehemalige Minister Brunner – das war im BMF beheimatet – geweigert, eine Novelle des Mineralrohstoffgesetzes auf den Weg zu bringen.
Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien, ihr habt das Setzen von notwendigen gesetzlichen Regelungen im MinroG für die Tiefengeothermie in euer Regierungsprogramm geschrieben. Leider gibt es in diesem Entwurf, den ihr vorgelegt habt, nichts dazu. Deswegen bringe ich den folgenden Abänderungsantrag ein:
RN/97.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen, zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (254 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle IE-R 2025) (357 d.B.):
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 12 wird folgende Z 12a eingefügt:
„12a. Im § 147 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Die Errichtung und den Betrieb von Bohrungen und Sonden für Zwecke der Tiefengeothermie hat der Liegenschaftseigentümer nach Vorlage aller umweltrechtlichen Bewilligungen durch den Betreiber ab einer Tiefe von 700 Metern entschädigungslos zu dulden.““
2. In Ziffer 13 wird in Abs. 45 nach dem Wort „Überschriften“ ein Beistrich gesetzt und der Ausdruck „§147 Abs. 2“ eingefügt.
Das ist genau das, was ihr euch im Regierungsprogramm vorgenommen habt. Das ist eine sehr einfache Änderung und ein Zusatz im Mineralrohstoffgesetz, damit wir endlich diese Tiefengeothermie nutzen können. Ich bitte euch, gebt euch einen Ruck. Hört nicht auf die Bremser, die es immer noch gibt. Beschließen wir das heute gemeinsam. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.41
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/97.2
MinroG-Novelle IE-R 2025 (AA-37)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hattmannsdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.