RN/98

15.41

Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer: Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Herr Präsident! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Besuchergalerie! Ich finde es schon beeindruckend, mit welcher Vehemenz und Hartnäckigkeit man immer den Dissens finden kann. Damit beziehe ich mich vor allem auf Herrn Abgeordneten Kassegger.

Es liegen heute ganz konkrete Vorhaben mit einem ganz klaren Ziel vor: mit der Novelle der Gewerbeordnung, des Emissionsschutzgesetzes und des Mineralrohstoffgesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Das heißt, dieses Haus will alles unternehmen, damit wir seitens der Europäischen Union nicht mit einer Vertragsverletzung und auch nicht mit Strafzahlungen konfrontiert werden. Das ist eigentlich eine Sache, bei der es keine große Debatte, keinen großen politischen Diskurs braucht (Zwischenruf des Abg. Kassegger [FPÖ]), sondern eigentlich sollten alle Fraktionen sagen: Jawohl, volle Unterstützung, patriotisch rot-weiß-rot stimmen wir diesen Anträgen zu – aber nein, denkste! Trotzdem gibt es wieder Kritik, obwohl alle Vorlagen, die auch beraten werden, 0,0 Gold-Plating haben, einfach nur die juristischen Texte der Grundvorgaben der Europäischen Union in den Text mit aufnehmen, um sicherzustellen, dass wir als Republik Österreich da gut durchkommen.

Deswegen kann ich nur nochmals appellieren und alle Fraktionen um Unterstützung bitten, denn wenn es darum geht, ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, wenn es darum geht, Strafzahlungen abzuwenden, sollten sich eigentlich alle Parteien, egal ob Regierung oder Opposition, einig sein. (Beifall bei der ÖVP.Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist im Zuge der Debatte auch der Wunsch nach einer großen Gewerbereform formuliert worden. Geschätzte Abgeordnete, wir als Bundesregierung können diesen Wunsch auch erfüllen. Wir haben letzte Woche im Ministerrat beschlossen, im Rahmen unseres Entbürokratisierungspaketes eine Gewerbereform in Angriff zu nehmen, die größte Gewerbereform der letzten zehn Jahre vorzunehmen, insbesondere im Anlagenrecht, dort, wo es darum geht, Unternehmen zu unterstützen, die in die Investition gehen wollen, die in Anlagen investieren wollen, die neue Anlagen schaffen wollen.

Wir machen das mit einem sehr umfassenden Paket, auf der einen Seite betreffend Anlagenrecht, damit es kein Behördenhopping mehr zwischen Baubehörde, Gewerbebehörde und Naturschutz gibt, sondern nur mehr einen Bescheid, in dem alle Auflagen in Summe festgehalten, festgeschrieben werden – ob im Bereich der Betriebsübergaben, damit die Schonfrist für weitere Anlagenüberprüfungen nicht drei Jahre ist, sondern auf fünf Jahre ausgedehnt wird, ob es darum geht, per Handy, per Knopfdruck in Gisa-Express ein Unternehmen zu gründen oder viele weitere Fragestellungen, mit denen Unternehmen tagtäglich konfrontiert sind.

Das heißt: Es gab den Wunsch, eine umfassende unternehmensnahe Gewerbereform vorzunehmen. Diese wurde letzte Woche im Ministerrat beschlossen und wird in den nächsten Tagen auch in Begutachtung gehen – einmal mehr der Beweis, dass diese Bundesregierung liefert. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei der Vorgängerregierung zu bedanken, was den Tagesordnungspunkt 10 betrifft, was die Covid-19-Investitionsprämie betrifft. Das war ein sehr umfassendes Paket, um die Betriebe im Rahmen der konjunkturellen Herausforderungen auch zu unterstützen. Ich bitte die Abgeordneten des Hohen Hauses, diesem Antrag auch zuzustimmen. Es geht um die Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes bis 2029, um damit sicherzustellen, dass alle Mittel, die es auf europäischer Ebene für dieses Programm gibt, seitens der Republik auch abgeholt werden können und dass es auch möglich ist, mit externen Überprüfungen dafür zu sorgen, dass die dreijährige Behaltefrist, die in der Richtlinie vorgeschrieben ist, auch überprüft werden kann. 

Dieses Projekt ist, glaube ich, der Beweis, dass diese Bundesregierung – aber auch die Vorgängerregierung – in schwierigen Situationen, in Krisensituationen rasch und unbürokratisch hilft. Jetzt liegt es am Hohen Haus, diese Unterstützung und diese Begleitung auch möglich zu machen. Ich möchte mich herzlich für Ihre Zustimmung bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

15.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der im Zuge der Debatte von Abgeordneten Lukas Hammer eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Höfinger. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.