RN/99
15.46
Abgeordneter Mst. Johann Höfinger, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, vielen herzlichen Dank für diese Skizze, die Sie jetzt gezeichnet haben, die gezeigt hat, wie viel auf struktureller Ebene, aber auch auf finanzieller Ebene geschehen ist.
Wir diskutieren ja in diesem Block drei Gesetze. Lassen Sie mich nur auf das letzte zurückkommen, das Investitionsprämiengesetz, das Sie jetzt angesprochen haben, das ja in den letzten Jahren enorme Bedeutung hatte, denn es war ein gewaltiges Volumen, was da beantragt, aber auch ausgeschüttet wurde. Man muss wissen, es waren über 250 000 Anträge von über 80 000 Betrieben in Österreich mit einem Investitionsvolumen von über 8 Milliarden Euro, 3 Milliarden davon wurden schon gefördert. Das ist eine nachhaltige Förderung, das ist ein nachhaltiges Programm, das ist ein Rieseninvestitionsschub, aber auch ein Schub, wenn es darum geht, die Betriebe nach vorne zu bringen.
Wenn man sich in einer schwierigen konjunkturellen Phase befindet, was macht man denn dann am besten? – Man hilft den Betrieben, in die Zukunft zu investieren. Da geht es um interne Strukturen, da geht es um Erneuerung, da geht es um Visionen in der Ökologisierung, Digitalisierung, die aber handfest umgesetzt werden. Das schafft für die Betriebe eine neue Basis, das schafft Zukunftsdimensionen. Das wurde mit diesem Paket erreicht, dafür sage ich herzlichen Dank.
Wir verlängern jetzt noch den Abwicklungszeitraum bis Ende 2029. Seit mittlerweile über fünfeinhalb Jahren läuft dieses Programm. Da kann ich Sie wirklich nur einladen, dem auch heute die Zustimmung zu geben, denn das ist ein wichtiger Schritt, um Österreich auch in Zukunft investiert zu wissen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.48
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.