RN/102

15.51

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir diskutieren die Vorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz geändert wird. Die Bundesregierung hat ja jetzt mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt, und es werden auch mehrere Gesetze beschlossen werden. Diesem Gesetz werden wir nach langem Überlegen zustimmen. 

Das sind aber lauter Gesetze, die sich eher auf der Mikroebene bewegen und keinerlei Boost für die darniederliegende Wirtschaft darstellen. Das konkrete Gesetz hat doch auch erhebliche Verwaltungsbestimmungen in sich. Das Stichwort Bürokratieabbau ist auch dabei nicht anwendbar. Wir werden aber trotzdem zustimmen. 

Worum geht es? – Kollege Schiefer hat es mehrmals schon als betreutes Lesen bezeichnet. Es geht um eine so elementar wichtige Angelegenheit, dass Preise richtig ausgezeichnet werden. Wenn man sich das Gesetz jetzt genau anschaut: Es gibt ja geltendes Recht, es gibt auch entsprechende Stellungnahmen verschiedener Stakeholder, dass mit dem geltenden Recht durchaus das Auslangen gefunden hätte werden können. Die Regierung hält es jetzt aber für notwendig, das noch einmal genau zu regeln.

In Abs. 1a heißt es: „Die leichte Lesbarkeit der Preisauszeichnung wird in Regalen in Selbstbedienungsbetrieben vermutet, wenn der Verkaufspreis auf einer Schriftgröße von 8 Millimetern und der Grundpreis auf einer Schriftgröße von 4 Millimetern entspricht.“ – Auf dieser Flughöhe bewegen wir uns. Die alte Regelung hat geheißen: „Die Preise sichtbar ausgestellter Sachgüter sind so auszuzeichnen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter sie leicht lesen und zuordnen kann. Dies gilt auch für Sachgüter, die durch Automaten vertrieben werden.“ – Auf dieser Flughöhe befinden wir uns im Bereich des Preisauszeichnungsgesetzes. 

Natürlich reden wir dabei von ungefähr 10 000 betroffenen Unternehmen, und natürlich fallen Kosten an. Die wirkungsorientierte Folgeabschätzung spricht von Kosten von 2,5 Millionen Euro. Das ist also die Flughöhe der Bundesregierung; es ist kein Bürokratieabbau. Wie gesagt, wir haben lange überlegt, ob wir zustimmen. In Gottes Namen stimmen wir zu, und damit ist alles zu diesem riesigen Gesetz gesagt. (Beifall bei der FPÖ.) 

15.54

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stark. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. –Bitte Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.