RN/109

16.17

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Vorweg möchte ich auch einmal eine Lanze für den Handel brechen, weil vorhin ja die hohe Supermarktdichte in Österreich angesprochen worden ist. Dafür herzlichen Dank! Warum? – Ich bin als Bürgermeister Vertreter einer Gemeinde, aber auch des ländlichen Raumes, und da sind wir schon dankbar und stolz, dass wir auch draußen in den ländlichen Regionen viele Lebensmitteleinzelhändler haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, das Preisauszeichnungsgesetz betrifft eigentlich jeden von uns – mich, wenn ich mit meiner Familie einkaufen gehe, oder auch Betriebe. Am Ende des Tages will ich einfach wissen: Wie viel habe ich für was bezahlt? Und dieses Preisauszeichnungsgesetz, meine Damen und Herren, regelt klar, wie der Preis oben stehen muss: dass er klar leserlich und auch korrekt angebracht ist.

Das Gesetz regelt aber auch, dass der Unternehmer und die Unternehmerin den Verkaufspreis, aber auch den Grundpreis aufzeigt. Der Verkaufspreis ist für das Produkt selbst, und der Grundpreis ist in Kilogramm, Liter, Meter oder auch Stück angegeben. Jeder kennt das Beispiel: Man steht vor dem Regal, zum Beispiel Chipspackerl à 80 Gramm, 250 Gramm. Wie soll ich vergleichen? – Mit einem Grundpreis geht das relativ einfach. Darum ist es auch wichtig, dass wir das mit diesem Gesetz aktualisieren, dass es einfach klarer wird, leichter und verständlicher. 

Wir haben heute schon gehört: Die Größe des Verkaufspreises von 8 Millimetern wird jetzt mit jener für den Grundpreis, 4 Millimeter, festgesetzt. Ich denke an die Seniorinnen und Senioren – dass das ein großer Vorteil ist. Auch der Punkt zwei ist für mich ein großer Punkt: dass man quasi nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann, wenn es zum Beispiel Produkte gibt, die in Liter und Kilo verglichen werden. Das ist, glaube ich, nicht gar so praktisch; oder bei Zitronen, wenn ich Stück zum Beispiel mit Kilogramm vergleiche. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass es da eine einheitliche Richtung gibt. 

Als Konsumentenschutzsprecher möchte ich für dieses Gesetz Danke sagen. Es ist für unsere Konsumentinnen und Konsumenten einfach wichtig, dass wir klare Regeln schaffen, dass es verständlich ist, dass es fair und vor allem auch praxistauglich ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.19

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Erasim; eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.