RN/111
16.23
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Herr Präsident! Werter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und werte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht zurück von diesem Hickhack – Regierung versus FPÖ – zu dem, worum es heute geht: Wir sprechen über eine Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes. (Abg. Erasim [SPÖ] – in Richtung Grüne –: Also dass die Grünen, wenn man Antidemokraten ... das als Hickhack bezeichnen ... seltsame Geschichte!)
Viele haben schon geschildert, wie schwierig es immer wieder ist: Man steht vor dem Regal im Supermarkt und versucht herauszufinden, was das Günstigste ist. Erstens tut man sich schwer, die Packungen zu vergleichen, und zweitens ist es dann wirklich eine Herausforderung, die Preise zu lesen. Das kennen viele Menschen, und dieses Gefühl der Unsicherheit führt auch dazu, dass man das Gefühl hat: Ich habe keine Kontrolle über meine Finanzen, ich weiß nicht, was das Günstigste ist! Das verstärkt auch, glaube ich, wirklich das Gefühl, dass alles teurer wird. Deshalb ist es grundsätzlich gut, im Preisauszeichnungsgesetz etwas zu regeln.
Was wird heute geregelt? – Die Bezugsgrößen werden vereinheitlicht – also wenn ein Basispreis angegeben wird, ob das Milliliter, Liter et cetera sind, was sozusagen die Vergleichsgröße ist – und die Schriftgrößen werden gesetzlich vorgeschrieben.
Das ist aber auch schon alles, und damit sind wir ein bisschen beim Problem, denn: Was da gemacht wird, ist, das, was es im Handel bereits seit Langem, nämlich seit 2009, als freiwillige Vereinbarung gibt, zu verrechtlichen. Ich weiß nicht, Herr Minister, wo Sie einkaufen waren, vielleicht war das jemand, irgendein Betrieb, der sich nicht an diese freiwillige Vereinbarung gehalten hat, aber im Allgemeinen gibt es das in dieser Form ja schon.
Das heißt, wenn jetzt die Auszeichnung des Grundpreises mit 4 Millimetern festgeschrieben wird, dann ist das genau das, was die Menschen – meine Mutter gehört dazu – dazu führt, dass sie nur mit Lesebrille einkaufen gehen können, oder man sieht tatsächlich Leute mit der Lupe, und das wird sich nicht ändern – 4 Millimeter, und übrigens bei digitalen Preisen sogar dreieinhalb Millimeter. (Bundesminister Hattmannsdorfer: Mindestens!) – Ja, mindestens. „Mindestens“ heißt aber nicht, dass es irgendjemand größer machen wird, und damit ändert sich am Grundproblem nichts. (Beifall bei den Grünen.)
Kollegin Herr hat eben auch gesagt, es ist „ein kleiner Schritt“. Wir werden zustimmen, weil es zumindest verrechtlicht wird, aber es ist wortwörtlich zu klein. Wir hätten uns wirklich – und wir haben es auch im Ausschuss diskutiert – größere Schriftgrößen gewünscht. Das ist das, was die Menschen brauchen.
Ein bissel unklar sind auch technische Details: Was zählt zur Produktgruppe? Wenn ich Joghurts vergleiche, umfasst die Produktgruppe alle Milchprodukte oder sind das wirklich nur die Joghurts? Aber gut, das sind vielleicht Kleinigkeiten. Es ist auch nicht klar, warum die Vergleichsgröße nur innerhalb einer Filiale gleich sein muss. Warum kann das nicht grundsätzlich zumindest innerhalb aller Filialen oder überhaupt sogar österreichweit geregelt werden, sodass ich weiß, Joghurt ist immer in Milliliter – 100 Milliliter zum Beispiel – vergleichbar und nicht in Litern, oder umgekehrt?
Ein letzter Punkt noch – auch die SPÖ hat das ja anerkannt –: Es ändert nichts am grundlegenden Problem der Teuerung. Und ja, wir hatten vor einem Jahr schon eine Inflation von 2 Prozent, jetzt haben wir, auch dank der Maßnahmen dieser Regierung, wieder über 4 Prozent – danke für gar nichts! (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Ja! – Abg. Disoski [Grüne]: Bravo!)
16.27
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm; die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.