RN/115

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 628/A der Abgeordneten Reinhold Binder, Mag. (FH) Kurt Egger, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird (361 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/116

16.33

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Frauen Staatssekretärinnen! Herr Minister Hattmannsdorfer hat sich schon verabschiedet, meine sehr geehrten Damen und Herren, kein Wunder, wir sind jetzt beim Tabakgesetz, beziehungsweise heißt das ja neuerdings Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, und das im Wirtschaftsdebattenblock.

Sie mögen sich vielleicht die Frage stellen: Wieso haben wir denn das Tabakgesetz jetzt im Wirtschaftsausschussbereich? (Zwischenruf des Abg. Egger [ÖVP]), und als Obmann des Gesundheitsausschusses sage ich Ihnen, dieselbe Frage habe ich mir auch gestellt. Diese Bundesregierung hat es sich zur Angewohnheit gemacht, gesundheitspolitische Themen in andere Ausschüsse zu verräumen, um sie aus wirtschaftlicher Sicht, aus budgetärer Sicht zu diskutieren, aber offensichtlich nicht aus gesundheitspolitischer Sicht, und das ist ein riesiger Skandal. (Rufe bei der ÖVP: Aha! Oha! – Abg. Hanger [ÖVP]: Unglaublich, Skandal!)

Wenn man sich das weiter ansieht, wie das Vorgehen war - - (Heiterkeit bei der ÖVP.) – Ja, Sie können gerne lachen, Sie haben den Blödsinn ja gemacht. Vom Parlamentarismus halten Sie nicht übermäßig viel, das ist mir schon aufgefallen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Skandal! Endlich haben wir heute einen Skandal! – Heiterkeit bei ÖVP und Grünen.

Dieser Abänderungsantrag, der heute hier von den Regierungsparteien eingebracht worden ist, wurde erst in allerletzter Minute eingebracht, sodass im Endeffekt selbst am gestrigen Abend bei der Sitzungsvorbereitung für die heutige Plenarsitzung niemand wusste, wie dieser Antrag denn ausschaut. Sie haben im Wirtschaftsausschuss eine Trägerrakete eingebracht, wo Sie die Ä-Stricherl über einem Wort geändert haben – also so eine Chuzpe muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. 

Worum geht es? – Inhaltlich könnte man sagen, ist das, was da jetzt im Tabakgesetz gemacht wird, ja durchaus noch etwas, das man nachvollziehen könnte. Im Endeffekt schaffen Sie aber wieder einmal eine Husch-Pfusch-Regelung, nicht nur jetzt im Tabakgesetz, sondern auch beim vorherigen Tagesordnungspunkt 5, bei dem wir beim Tabakmonopolgesetz und beim Tabaksteuergesetz einen Schnellschuss gehabt haben, der natürlich unbedingt noch im heurigen Jahr hat erfolgen müssen. 

Warum? – Weil diese Bundesregierung, weil der rote Finanzminister unbedingt mehr Einnahmen braucht; das ist ja auch schon so benannt worden. Es geht ausschließlich um mehr Geld für den Säckel, damit man irgendwie das riesige Defizit abdecken kann. An Reformen wird ja nicht gedacht, sondern man dreht kräftig an der Steuer- und Abgabenschraube. Man erweitert die Bemessungsgrundlage, wie man das so schön kennt, vor allem von roten Finanzministern. Das heißt, immer mehr Produkte werden mit einer zusätzlichen Steuer bedacht. 

Eigentlich wäre notwendig, dass man einmal diskutiert: Wie müsste denn eine Regelung für Nikotinprodukte, für diese ganzen neuartigen Rauch- und Nikotinprodukte ausschauen? Was braucht man denn für den Gesundheits- und Jugendschutz in diesem Land? Wie schaut es denn mit der Suchtprävention aus, nachdem wir wissen, dass alles im Argen liegt, dass das Suchtverhalten ausartend ist, dass gerade bei den Jugendlichen die Abhängigkeitsraten massiv zugenommen haben? Und, und, und! Dazu wird überhaupt kein Wort gesagt. Da verschieben wir die Debatte lieber in den Wirtschaftsausschuss, da stellt keiner blöde Fragen darüber, wie die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung sind. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)

Und das, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuhörer, ist der Skandal, um den es hier geht. (Beifall bei der FPÖ.) Es geht nicht um den Inhalt, ob da heute jetzt irgendetwas in der Regulierung gut oder weniger gut beschlossen wird, sondern um das gesamte Vorgehen und die Ignoranz dieser Regierung gegenüber der Gesundheitspolitik in dieser Republik. 

RN/116.1

Deshalb stelle ich einen Antrag auf Rückverweisung dieses Antrages in den Ausschuss und hoffe, dass das in weiterer Folge dann vom Wirtschaftsausschuss dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird, in den das Ganze hingehört. 

Es wird morgen in der Plenarsitzung den nächsten gesundheitspolitischen Antrag zum Thema Gesundheitsreformfonds geben, der auch in den Sozialausschuss verräumt worden ist, obwohl er ausschließlich in den Gesundheitsbereich hineinfällt. Ein weiteres Husarenstück dieser Regierung: wieder einmal Geld verteilen, den Säckel zumachen und schauen, dass die ÖGK und alle anderen Interessen vonseiten der SPÖ und der Sozialpartnerschaft befriedigt werden. Aber um die Gesundheit, um den Patienten in diesem Land geht es überhaupt nicht. Das ist der echte Skandal. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hanger [ÖVP]: Wieder unglaublich viele konkrete Vorschläge!)

16.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/117

16.37

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fand, das war jetzt eine Meisterleistung von Herrn Kaniak, weil er nämlich davor gar nicht eingemeldet war, das hat sich kurzfristig geändert. Es wurde quasi aus einer Peter-Wurm-Rede eine Kaniak-Rede – die sehr gut war, muss ich sagen. Um Gesundheit, das wissen wir beide, geht es dabei wirklich nicht, denn wenn diese Produkte in Ungarn erlaubt sind, in der Schweiz erlaubt sind, in allen Ländern, die rund um Österreich liegen, erlaubt sind, dann haben wir keine Gesundheitsdebatte, wir haben eine Steuergelddebatte. 

Diese Veränderung, die wir jetzt machen – ich habe mich selber erst ein bisschen einlesen müssen, weil ich diese Produkte nicht konsumiere, aber ich bin dann draufgekommen –: Ein Freund von mir hat mir damals gesagt, als er gesehen hat, ich bin in der Schweiz, ich soll ihm das bitte mitnehmen, weil er sonst immer nach Ungarn fährt, um diese Heater, diese Produkte zu kaufen. Schlussendlich ist nur ein einziges Produkt in Österreich zugelassen, das aber schon uralt ist. Dazwischen gab es nächste Generationen, weil wir Gold-Plating gemacht haben. Das muss eigentlich auch in Ihrem Sinne sein, dass wir sagen, wir finden die zusätzlichen Auflagen zu denen, die die Europäische Union vorgibt. Auch darüber habe ich mich jetzt informiert, Herr Kollege von den Grünen, weil wir vorhin diskutiert haben: Es bleibt natürlich die EU-Richtlinie genau so bestehen, nach Artikel 19 der Tabakproduktrichtlinie II. Ich habe mir das noch einmal durchgelesen, weil ich gedacht habe, vielleicht habe ich jetzt etwas überlesen. Es bleibt bestehen, und es bleibt auch beim beschlossenen Aromenverbot. 

Das heißt - - (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Weil das gut ist!) – Es geht darum, dass mindestens 25 Millionen Euro – man geht eher von mehr aus – nicht in unseren Fiskus wandern (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Gold-Plating ist manchmal nicht so falsch!), sondern in den Fiskus von Herrn Orbán, von allen umliegenden Ländern. Ich glaube, auch die Schweiz ist jetzt nicht so dafür bekannt, dass sie besonders niedrige Auflagen hat, um die Menschen rundherum gesundheitlich besonders zu schwächen. Dann hat das einfach einen Vorteil: Die Konsumentinnen und Konsumenten können das, was sie kaufen möchten, auch aus neuer Generation hier bei uns kaufen, und dem Staatshaushalt kommt das Geld zugute. Die Tabakerzeugnisse werden weiterhin nach EU-Richtlinie geprüft. Wir haben quasi nicht separat noch einmal ein Beamtenverwaltungssystem aufgebaut, bei dem man das dann einreichen muss. Die Leute fahren auch nicht über die Grenze. Das ist also, Herr Kollege von den Grünen, auch CO₂-technisch von Vorteil, nicht? (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Also das ist jetzt, Entschuldigung, nein! Entschuldigung, Frau Kollegin, also jetzt wirklich! – Abg. Kaniak [FPÖ]: Alles wird bedacht, bis hin zum CO₂-Ausstoß, aber die Gesundheit der Menschen in dem Land ist wurscht!)

Für die Gesundheit – so, Herr Kaniak, jetzt gehen wir wieder auf das Gesundheitsthema ein – ändert sich gar nichts, denn die Leute, die das konsumieren, konsumieren es ja jetzt sowieso. Das, was ich schon finde – das kommt aber im nächsten Jahr –, ist, dass man einfach bei diesen ganzen Themen Kautabak, aromatisierte Produkte für Jugendliche und so weiter schon schauen muss. Da gebe ich Ihnen völlig recht, aber das hat nichts mit dem Thema heute zu tun – und heute ist es genau richtig. 

Das, wo ich Ihnen recht gebe, ist das Prozessuale davor – aber da müssten wir die Debatte eigentlich in eine Geschäftsordnungsdebatte verändern und uns der Frage widmen, wie man im Vorfeld schauen kann, dass wir uns früher miteinander abstimmen. Das hier ist keine Gesundheitsdebatte. Es wird alles – alle Richtlinien, die wir haben, alle Auflagen, die wir haben – so beibehalten. Wir werden nur nicht etwas tun, was wir alle nicht wollen: permanent Gold-platen.

Ich glaube, gerade auf so einem Markt sollte man – das gilt auch für andere Themen – EU-weit Zulassungsformen schaffen, mit denen sich alle harmonisiert auch einlassen können, denn wir schaffen uns damit nichts Gutes, wir schwächen uns, und das ist ja das, was auch Sie (in Richtung FPÖ) immer wollen. Sie wollen ja: Wenn Union, dann muss diese stärker sein. 

Im Grunde genommen – kurz gesagt –: Wir schaffen mit diesem Antrag Bürokratie ab, und wir holen Millionen zurück nach Österreich, die wir gerade jetzt recht gut brauchen können. Wenn man das ins nächste Jahr reingegeben hätte, dann hätten wir doch ein halbes Jahr verloren – da sind wir vielleicht bei 15 Millionen Euro oder so etwas, die wir im Moment gar nicht so schlecht brauchen können. Der Konsument, die Konsumentin hat eine faire Wahlfreiheit, muss nicht ins Ausland fahren, hat auch dieselbe Auswahl, und vor allem, finde ich, gehen wir keine Sonderwege innerhalb der EU. Es ist wettbewerbsverzerrend, wenn nur ein Anbieter am Markt in Österreich anbieten kann. Ich glaube daher, das ist grundsätzlich eine gute Sache, auch wenn ich persönlich natürlich nicht für das Rauchen bin. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.41

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schallmeiner. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/118

16.41

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg: Respekt, Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, dass Sie hierherkommen, auch wenn es sozusagen nicht Ihr Ausschuss war. Kollege Kaniak hat es ohnedies richtigerweise schon erwähnt, es ist eigentlich unpackbar, nämlich nicht nur, dass das Ganze im falschen Ausschuss gelandet ist – und ja, es hat natürlich etwas mit Gesundheitspolitik zu tun; seien Sie mir jetzt bitte nicht böse, aber sich hierherzustellen und das Ganze als steuerrechtliche Debatte zu framen, ist schon ein bisschen billig –, sondern da geht es natürlich schon darum: Welche Bestimmungen gab es bisher bei der Zulassung von neuen Nikotinprodukten in Österreich? Und Österreich hat diese Bestimmungen sehr wohl in der Vergangenheit so angewandt, dass man eben gesagt hat: Ja, natürlich, es gibt EU-Richtlinien, aber wir wollen uns jedes Produkt nochmals genauer anschauen, und vor allem muss der Hersteller oder der Importeur auch anständig belegen, warum dieses Produkt hier in Österreich zugelassen werden soll. 

Mit dem, was Sie hier jetzt in letzter Sekunde vorschlagen, gehen Sie den ganzen Weg andersrum. Sie sagen: Lieber Hersteller, sag uns, was du importieren möchtest; liefere, wenn vorhanden – das ist nicht einmal ein Muss –, Studien, Unterlagen et cetera mit; dann wartest du sechs Monate, und nach sechs Monaten darf das Produkt dann in Österreich verkauft werden. 

Es gibt keine Möglichkeit mehr, das zu unterbinden. Es gibt keine Möglichkeit mehr für das Ministerium, da einzugreifen. Es gibt im Endeffekt nur noch eine sechsmonatige Wartefrist, während der der Importeur oder der Hersteller eben wartet – und dann wird es halt schon passen, dann verlassen wir uns halt darauf, dass das eh gescheit ist. Oder vielleicht ist es doch nicht so gescheit, aber was tun wir dann? Es gibt in diesem Gesetz ja auch keine If-this-then-that-Bestimmung. Es gibt keine Möglichkeit, da dann einzugreifen. Das ist ein Paradigmenwechsel, der sich voll auf die Gesundheit, die Gesundheitsprävention in diesem Land auswirkt. Und damit ist es eine Gesundheitsdebatte – Punkt, aus. (Beifall bei den Grünen.)

Das sage ja nicht nur ich, das sagen beispielsweise auch mit Suchtprävention beschäftigte Personen, die sich in den letzten Wochen bei mir gemeldet haben und gesagt haben: Du, ich glaube, ich habe da etwas gehört, da könnte sich etwas anbahnen! – Das haben ja diejenigen, die sich damit beschäftigen, schon im Vorhinein geahnt. Die haben das ja mitbekommen, dass hier genau so ein Aufweichen der bisherigen Bestimmungen kommen könnte. Deswegen finde ich es ja auch so beschämend eigentlich, dass Sie gestern im Wirtschaftsausschuss noch nicht einmal so weit waren, den Antrag fristgerecht und ordnungsgemäß einzubringen, sondern es erst heute in der Früh endlich geschafft haben, dem Parlament diesen Antrag zu übermitteln und ihn eben einzubringen. 

Seid mir bitte nicht böse, ihr wolltet in Wirklichkeit nichts anderes als diese Debatte – die unangenehm ist – eben umgehen; um etwas anderes geht es euch da offensichtlich nicht. Und vor allem: Dass es anders gegangen wäre, haben wir ja auch heute gesehen, denn heute hat gleichzeitig das Gesundheitsministerium eine umfangreiche Novellierung des Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetzes zur erneuten Begutachtung eingereicht. Da hätte man diesen Punkt gerne auch noch mit hineinnehmen können, dann hätten Expertinnen und Experten in der Begutachtung sagen können, ob das gescheit oder nicht gescheit ist, ob man das so machen kann oder anders machen kann, ob es vielleicht andere Vorschläge gibt. Ihr aber umgeht das alles und macht heute diesen Weg auf, und das ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein Niederknien vor der Nikotinlobby, vor niemandem anderen, und zwar durch alle drei Koalitionsparteien. (Beifall bei den Grünen.)

16.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Nächste in der Rednerliste ist Frau Abgeordnete Tanzler. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/119

16.45

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Tabak- und Nikotinkonsum gelten als weltweit größte Gesundheitsrisiken. Zahlreiche Krankheiten werden auch auf das Rauchen beziehungsweise das Passivrauchen zurückgeführt. Die Zahlen sprechen für sich: Jährlich werden etwa 1 500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt. Dramatisch ist, dass 58 Prozent von diesen 1 500 Personen unter vier Jahre alt sind. Das ist alarmierend. 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen, daher haben wir uns zu Änderungen im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz verständigt. Derzeit ist eben eine weitreichende Novelle in Begutachtung gegangen. Inhaltlich geht es um ein Meldeverfahren anstatt des bisherigen Zulassungsverfahrens für neuartige Tabakerzeugnisse, sogenannte Heets, um die Pouches mit und ohne Nikotin. Sie sollen künftig vollständig unter das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz fallen, und damit verbunden wäre ein Werbeverbot, ein Verbot des Versandhandels sowie ein Verkaufsverbot an Jugendliche. Einweg-E-Zigaretten sollen ab Ende 2026 verboten werden, und es kommt ein Wegwerfverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen, inklusive Zubehör, auf öffentlichen Spielplätzen. 

RN/119.1

Aus dieser Novelle ziehen wir mit dem Abänderungsantrag, den ich hiermit formal einbringe und der bereits verteilt wurde, das Meldeverfahren vor. Dieses Meldeverfahren wird sich am Verfahren der Tabakprodukterichtlinie orientieren. Es vereinfacht die Verwaltung und verfolgt das Ziel, dass diese Produkte regulär in Österreich über bestehende Vertriebsstrukturen verkauft werden können, sodass dafür eben auch Steuern in Österreich bezahlt werden müssen. Vorgesehen sind klare Vorgaben zu Inhalt und Form der Meldungen sowie zu den erforderlichen Unterlagen. Das Meldeverfahren soll mit 1.1.2026 in Kraft treten. Die übrigen Teile der Novelle sind bereits in Begutachtung und müssen notifiziert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

16.47

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/119.2

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG (AA-38)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben angekündigte beziehungsweise avisierte Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen entsprechend erläutert, er ist den Abgeordneten bereits zugegangen und an sie verteilt worden, er ist ausreichend unterstützt, und daher steht er auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pramhofer: 3 Minuten eingemeldete Redezeit.

RN/120

16.48

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Kolleginnen hier im Haus! Sehr geehrte Zuseher! Man muss sich jetzt einmal anschauen, worum es hier geht. Grundsätzlich sind wir sehr froh, dass wir heute hier auch eine Modernisierung beschließen können, denn man muss sich schon überlegen, wo wir herkommen: Vor einigen Jahren haben die Leute noch klassische Zigaretten geraucht, dann sind elektrische Tabakprodukte immer populärer geworden, die auch – so sagen viele Studien – deutlich weniger schädlich sein sollen. 

Jetzt gibt es ein weiteres neues Produkt, das mittlerweile eigentlich auf der ganzen Welt verwendet wird, rund um Österreich verwendet wird und das die Leute überall beziehen können, nur nicht in Österreich. Wozu führt das? – Die Leute ersuchen ihre Bekannten, Verwandten, wenn diese im Ausland sind: Nimm mir doch bitte etwas von diesem neuen Produkt mit!

Was passiert? – Die Leute rauchen das neue Produkt, nur zahlen sie die Steuern im Ausland. Niemand hat etwas davon. Wir haben lange, teure Verfahren, die am Ende die Staatskasse belasten, die Behörden belasten, zu nichts führen außer zu einem Steuerabfluss. Das kann es nicht sein. 

Schauen wir uns noch einmal an: Was ist denn dieses neue Produkt, von dem wir hier sprechen, überhaupt? – Man kann sich das ein bisschen so vorstellen: Viele Leute haben zu Hause einen normalen, klassischen E-Herd – das ist ein Gerät, das mit Strom eine Herdplatte warm macht.Und dann gibt es eine neue Version, das ist ein Induktionsherd, der mit Induktion das Produkt oder den Topf warm macht – oder eben den Tabak. Das ist der Unterschied, darum geht es, und es gibt keinen Grund, dass wir als Österreich das einzige Land sind, das sich dieser Entwicklung verwehrt. Das bringt einfach nichts, außer wie gesagt einen Steuerentgang.

Man muss die Debatte aber ohnehin auch anders sehen, weil wir ja vorhin bei TOP 5 genau diese abgabenrechtlichen Dinge diskutiert haben, und auch da muss man schauen: Was ist denn der Sinn? – Der Sinn ist, mit einem risikobasierten Ansatz Nikotin zu besteuern, und wenn sich Produkte weiterentwickeln, wenn es neue Produkte gibt, dann macht es natürlich Sinn, wenn diese auch von einer Besteuerung umfasst werden. Es ist doch nur klar, auch aus einem gesundheitspolitischen Ansatz, das mitzudenken. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen schon noch mitgeben, dass wir auch weitere Schritte im Nichtraucher:innenschutz gehen. Diese werden bereits in die Begutachtung gebracht, und wir werden sie dann an weiterer Stelle hier auch noch einmal diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

16.51

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, die ich an dieser Stelle auch in unserer Mitte begrüße. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/121

16.51

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass ich heute bei dieser Debatte auch diesen gesundheitspolitischen Aspekt einbringen kann, und ich möchte das auch gerne tun. Ich bin auch gerne zu dieser Debatte gekommen, weil ich wirklich überzeugt bin davon: Neben dem Meldeverfahren, das heute beschlossen wird und das das bisherige Zulassungssystem für neue Tabak- und Nikotinprodukte durch effizientere und zugleich transparentere Lösungen ersetzen wird, ist es auch wichtig, dass ich dann noch darüber spreche, welche Teile der Novelle wir in Begutachtung schicken werden.

Es wurde schon angesprochen: Produkte müssen künftig sechs Monate vor dem geplanten Verkauf samt den Inhaltsstoffen, samt den Emissionen, samt den Gebrauchsanweisungen und auch den toxikologischen Informationen registriert werden. Wir sind davon überzeugt, dass das weniger Bürokratie, mehr Nachvollziehbarkeit und auch eine bessere Marktüberwachung bedeutet. Wir schaffen mit diesem Meldeverfahren, das Sie heute beschließen werden, klare Spielregeln für die Industrie, sichern aber auch den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Sie werden damit auch eine Verwaltungsvereinfachung beschließen, wie sie sich die Regierung auch vorgenommen hat – ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gleichzeitig schicken wir die Novelle des Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetzes heute in Begutachtung, und ich bin wirklich überzeugt davon, Herr Abgeordneter Kaniak, dass das ein sehr gutes gesundheitspolitisches Zeichen ist. Mit dieser Novelle, die wir in Begutachtung schicken, werden wir genau das erreichen, was wir alle wollen, was Sie auch angesprochen haben: Wir werden den Schutz junger Menschen verstärken, wir werden junge Menschen auch vor den Interessen von globalen Märkten schützen.

Ich glaube schon, dass das auch wichtig ist. Aus unserer Sicht, auch aus gesundheitspolitischer Sicht ist das auch ein Zeichen der Prävention, und es ist auch ein Zeichen der Verantwortung, die wir gemeinsam unseren jungen Menschen gegenüber haben, denn es ist tatsächlich unsere Verantwortung, jene zu schützen, die sich selbst noch nicht schützen können. Und ja, wir müssen junge Menschen auch vor den gesundheitlichen Risiken und vor Produkten, die nämlich genau auf junge Menschen abzielen, schützen. Mit dem Teil, den wir in Begutachtung schicken, werden wir genau das machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde vom Kollegen von den NEOS schon angesprochen, dass sich die Realität am Nikotinmarkt vollkommen verändert hat. Wir wissen das: Es gibt Einweg-E-Zigaretten, es gibt Nikotinbeutel – sie sind bunt, sie sind billig, sie sind mit süßen Aromen und verharmlosenden Namen gekennzeichnet und werden ganz gezielt über die sozialen Medien auch an Jugendliche vermarktet, weil sie eben so harmlos erscheinen, weil sie modern erscheinen und weil sie tatsächlich auch so unscheinbar sind und manchmal, ich sage das immer, fast so wie Kaugummizigaretten gesehen werden, und doch sind sie tatsächlich hochgradig abhängig machend. (Abg. Voglauer [Grüne]: Ja, wieso lassen ... zu?) Teils haben sie toxische Inhaltsstoffe, und teils sind sie auch illegal eingeführt und werden auch verkauft. Wir wissen, dass bereits 28 Prozent der 15-Jährigen regelmäßig E-Zigaretten konsumieren, das heißt, wir dürfen nicht zusehen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Deswegen haben wir auch diesen Teil tatsächlich in Begutachtung geschickt; weil wir wissen – und ich glaube, da sind wir alle einer Meinung –: Neue Realitäten brauchen einfach auch neue Regeln, und die schicken wir heute in Begutachtung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich finde es eigentlich gut und sehr richtig, dass wir mit dieser Novelle, die wir dann in Begutachtung schicken, Nikotinbeutel und E-Liquids rechtlich den klassischen Tabakprodukten gleichsetzen. Das bedeutet, dass der Vertrieb ausschließlich über das Tabakmonopol wird geschehen dürfen. Es gibt Alterskontrollen, es wird ein Werbeverbot geben, und es gibt auch eine klare Besteuerung. Ich bin auch überzeugt davon, dass diese Maßnahmen nicht nur gesundheitspolitisch von wirklich großer Bedeutung sind, sondern auch regulativ und ordnungspolitisch sehr bedeutsam sind, weil wir wissen, dass diese Produkte oftmals das Einfallstor für junge Menschen sind, weil es sehr oft auch wirklich sehr aggressive Marketingstrategien gibt, die zum Beispiel – eben wie schon angesprochen – über Social Media laufen oder sogar auch über kostenlose Produktproben. 

Damit werden wir mit dieser Novelle, die wir in Begutachtung schicken, wirklich Schluss machen. Bis spätestens Februar 2028 müssen diese bestehenden Werbeverträge dann auch alle gecancelt werden. Das bedeutet, es gibt dann keine Werbung, es gibt kein Sponsoring, und es soll auch keinen Onlinehandel mehr geben. Ich glaube, das ist wirklich ein großartiger Schutz für unsere jungen Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)

Und weil so lapidar angesprochen wurde, dies sei ein Geldbeschaffungsgesetz: Ja, dieses Gesetz wird auch fiskalisch wirken. Wir werden bis 2029 rund 500 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen haben, und das Besondere daran ist, dass diese Mittel zweckgebunden eingesetzt werden, nämlich wirklich für gesundheitspolitische Maßnahmen. Das finde ich gelinde gesagt schon wirklich wichtig, weil es eben auch ein gesundheitspolitisches Thema ist, wenn wir über neue Tabakprodukte sprechen und diese in das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz aufnehmen. Das heißt, die Mittel werden verwendet für Prävention, für Aufklärung und für einen weiteren Ausbau unseres modernen Gesundheitssystems. Ich finde das durchaus sehr lobenswert. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sind nämlich – das möchte ich auch noch ansprechen – Nikotinbeutel und auch Einweg-E-Zigaretten bei Gott keine Lifestyleprodukte, sondern es sind wirklich hoch dosierte Suchtmittel. Sie enthalten oftmals hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle und auch Nikotinsalze, und sie belasten auch unsere Umwelt mit fix verbauten Akkus massiv – und wir alle wissen, dass es auf den Deponien immer wieder auch Brände wegen dieser Einweg-E-Zigaretten gibt. Deswegen werden wir diese Einweg-E-Zigaretten bis Ende 2026 verbieten.

Ich bin überzeugt davon, dass das wichtig ist, weil ich auch davon überzeugt bin, dass Gesundheit keine Privatsache ist, und genau deswegen müssen Jugendliche da auch geschützt beziehungsweise unterstützt werden – Gesundheit ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.

Ich möchte auch darauf hinweisen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass das tatsächlich keine Produkte sind, die ungefährlich sind. Die Ages macht immer wieder Kontrollen und zeigt immer wieder auf, dass wir tatsächlich illegale Produkte am Markt haben, dass wir mangelhafte Produkte am Markt haben, dass es falsche Angaben über den Nikotingehalt gibt und dass es auch fehlende Kindersicherungen gibt. Das alles sind keine Geschichten, die ich erzähle, das ist einfach die Realität, und deshalb werden wir mit dem Teil, den wir in Begutachtung schicken, tatsächlich auch eingreifen.

Ja, und zu einem Punkt auch noch ganz kurz: Wir werden auch auf den Spielplätzen Veränderungen herbeiführen. Wir haben es zwar nicht geschafft, dass es ein tatsächliches Rauchverbot auf den Spielplätzen geben wird – ein gesetzlich vorgeschriebenes können nach wie vor auch Gemeinden für sich selber organisieren –, aber wir werden dafür sorgen, dass auch – ich sage es jetzt einmal so – der Tschickstummel in der Sandkiste in Zukunft tatsächlich verboten ist. Ich glaube, dass auch das wichtig ist, weil wir auch da die Kinder schützen müssen, die die Spielplätze benutzen – und natürlich auch die Eltern. Wir halten damit diese Orte sauber, wir halten sie sicher, und wir halten sie auch gesund, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Alles in allem möchte ich Folgendes sagen: Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz, das Sie heute beschließen, oder auch der Teil, den wir heute in Begutachtung schicken, eine Schande ist, wie es einige der Abgeordneten gesagt haben beziehungsweise einer der Abgeordneten gesagt hat, sondern ich bin überzeugt davon, dass wir mit der Begutachtung auf der einen Seite einen wichtigen gesundheitspolitischen Meilenstein auf den Weg schicken und dass Sie mit diesem Anmeldeverfahren, das Sie heute beschließen werden, dazu beitragen werden, dass wir wirklich einen wichtigen, guten Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung in Österreich gehen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.59

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Abgeordneter Kaniak gemeldet. Die eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/122

17.00

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Ja, Frau Staatssekretärin, ich habe Ihren Ausführungen gut zugehört, und ich muss attestieren, Sie haben durchaus ein Problembewusstsein und Sie haben auch einige Dinge wie vor allem die jetzt in Begutachtung geschickte Novelle angekündigt, die tatsächlich den Kinder- und Jugendschutz und den Nichtraucherschutz weiter ausweiten sollen. Das Problem ist: Es sind halt nur Ankündigungen.

Heute hier haben wir das Tabakgesetz in Verhandlung und in Debatte, und die Regierung kommt mit einer Husch-pfusch-Vorlage, die wir zwar inhaltlich in letzter Konsequenz, nachdem wir es uns jetzt lange genug angeschaut haben, durchaus auch unterstützen können (Abg. Schallmeiner [Grüne]: So ein Zufall aber auch!), aber das Angehen des wahren Problems im Bereich der Regulierung der Nikotinprodukte und des Jugendschutzes, das wird immer auf die lange Bank geschoben.

Wir haben heute schon andere Dinge debattiert, wie zum Beispiel das Mogelpackungsgesetz oder wie es die Regierung auch immer nennen möchte: Wie lange wird das schon angekündigt, ist schon im Ministerrat beschlossen worden und ist noch immer nicht mit einer konkreten Gesetzesvorlage hier im Hohen Haus! Und ganz ehrlich: Ich habe die starke Vermutung, dass es beim Tabakgesetz ebenfalls viele Monate dauern wird, und unter Umständen wird es länger dauern, als diese Regierung überhaupt hält, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung vorliegt. (Abg. Schroll [SPÖ]: Das würde euch passen!)

Das sollte vielleicht für die Zukunft ein Anreiz sein, im parlamentarischen Prozedere und in einer gemeinsamen Debatte mit allen Fraktionen im Parlament die Gesetze ordentlich auszuarbeiten, fertige Gesetzesvorlagen zunächst einmal in die Ausschüsse und dann in weiterer Folge ins Hohe Haus zu bringen – und nicht auf den letzten Drücker mit Trägerraketen und Abänderungsanträgen in der laufenden Sitzung dann versuchen, irgendwelche Teilnovellen durchzudrücken und die großen Sachen als leere Ankündigungen verpuffen zu lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.01

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/123

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur Abstimmung.

RN/123.1

Es liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 361 der Beilagen nochmals an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/123.2

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 361 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Petra Tanzler, Carmen Jeitler-Cincelli, Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Petra Tanzler, Carmen Jeitler-Cincelli, Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.