RN/118

16.41

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg: Respekt, Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, dass Sie hierherkommen, auch wenn es sozusagen nicht Ihr Ausschuss war. Kollege Kaniak hat es ohnedies richtigerweise schon erwähnt, es ist eigentlich unpackbar, nämlich nicht nur, dass das Ganze im falschen Ausschuss gelandet ist – und ja, es hat natürlich etwas mit Gesundheitspolitik zu tun; seien Sie mir jetzt bitte nicht böse, aber sich hierherzustellen und das Ganze als steuerrechtliche Debatte zu framen, ist schon ein bisschen billig –, sondern da geht es natürlich schon darum: Welche Bestimmungen gab es bisher bei der Zulassung von neuen Nikotinprodukten in Österreich? Und Österreich hat diese Bestimmungen sehr wohl in der Vergangenheit so angewandt, dass man eben gesagt hat: Ja, natürlich, es gibt EU-Richtlinien, aber wir wollen uns jedes Produkt nochmals genauer anschauen, und vor allem muss der Hersteller oder der Importeur auch anständig belegen, warum dieses Produkt hier in Österreich zugelassen werden soll. 

Mit dem, was Sie hier jetzt in letzter Sekunde vorschlagen, gehen Sie den ganzen Weg andersrum. Sie sagen: Lieber Hersteller, sag uns, was du importieren möchtest; liefere, wenn vorhanden – das ist nicht einmal ein Muss –, Studien, Unterlagen et cetera mit; dann wartest du sechs Monate, und nach sechs Monaten darf das Produkt dann in Österreich verkauft werden. 

Es gibt keine Möglichkeit mehr, das zu unterbinden. Es gibt keine Möglichkeit mehr für das Ministerium, da einzugreifen. Es gibt im Endeffekt nur noch eine sechsmonatige Wartefrist, während der der Importeur oder der Hersteller eben wartet – und dann wird es halt schon passen, dann verlassen wir uns halt darauf, dass das eh gescheit ist. Oder vielleicht ist es doch nicht so gescheit, aber was tun wir dann? Es gibt in diesem Gesetz ja auch keine If-this-then-that-Bestimmung. Es gibt keine Möglichkeit, da dann einzugreifen. Das ist ein Paradigmenwechsel, der sich voll auf die Gesundheit, die Gesundheitsprävention in diesem Land auswirkt. Und damit ist es eine Gesundheitsdebatte – Punkt, aus. (Beifall bei den Grünen.)

Das sage ja nicht nur ich, das sagen beispielsweise auch mit Suchtprävention beschäftigte Personen, die sich in den letzten Wochen bei mir gemeldet haben und gesagt haben: Du, ich glaube, ich habe da etwas gehört, da könnte sich etwas anbahnen! – Das haben ja diejenigen, die sich damit beschäftigen, schon im Vorhinein geahnt. Die haben das ja mitbekommen, dass hier genau so ein Aufweichen der bisherigen Bestimmungen kommen könnte. Deswegen finde ich es ja auch so beschämend eigentlich, dass Sie gestern im Wirtschaftsausschuss noch nicht einmal so weit waren, den Antrag fristgerecht und ordnungsgemäß einzubringen, sondern es erst heute in der Früh endlich geschafft haben, dem Parlament diesen Antrag zu übermitteln und ihn eben einzubringen. 

Seid mir bitte nicht böse, ihr wolltet in Wirklichkeit nichts anderes als diese Debatte – die unangenehm ist – eben umgehen; um etwas anderes geht es euch da offensichtlich nicht. Und vor allem: Dass es anders gegangen wäre, haben wir ja auch heute gesehen, denn heute hat gleichzeitig das Gesundheitsministerium eine umfangreiche Novellierung des Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetzes zur erneuten Begutachtung eingereicht. Da hätte man diesen Punkt gerne auch noch mit hineinnehmen können, dann hätten Expertinnen und Experten in der Begutachtung sagen können, ob das gescheit oder nicht gescheit ist, ob man das so machen kann oder anders machen kann, ob es vielleicht andere Vorschläge gibt. Ihr aber umgeht das alles und macht heute diesen Weg auf, und das ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein Niederknien vor der Nikotinlobby, vor niemandem anderen, und zwar durch alle drei Koalitionsparteien. (Beifall bei den Grünen.)

16.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Nächste in der Rednerliste ist Frau Abgeordnete Tanzler. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.