RN/119

16.45

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Tabak- und Nikotinkonsum gelten als weltweit größte Gesundheitsrisiken. Zahlreiche Krankheiten werden auch auf das Rauchen beziehungsweise das Passivrauchen zurückgeführt. Die Zahlen sprechen für sich: Jährlich werden etwa 1 500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt. Dramatisch ist, dass 58 Prozent von diesen 1 500 Personen unter vier Jahre alt sind. Das ist alarmierend. 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen, daher haben wir uns zu Änderungen im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz verständigt. Derzeit ist eben eine weitreichende Novelle in Begutachtung gegangen. Inhaltlich geht es um ein Meldeverfahren anstatt des bisherigen Zulassungsverfahrens für neuartige Tabakerzeugnisse, sogenannte Heets, um die Pouches mit und ohne Nikotin. Sie sollen künftig vollständig unter das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz fallen, und damit verbunden wäre ein Werbeverbot, ein Verbot des Versandhandels sowie ein Verkaufsverbot an Jugendliche. Einweg-E-Zigaretten sollen ab Ende 2026 verboten werden, und es kommt ein Wegwerfverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen, inklusive Zubehör, auf öffentlichen Spielplätzen. 

RN/119.1

Aus dieser Novelle ziehen wir mit dem Abänderungsantrag, den ich hiermit formal einbringe und der bereits verteilt wurde, das Meldeverfahren vor. Dieses Meldeverfahren wird sich am Verfahren der Tabakprodukterichtlinie orientieren. Es vereinfacht die Verwaltung und verfolgt das Ziel, dass diese Produkte regulär in Österreich über bestehende Vertriebsstrukturen verkauft werden können, sodass dafür eben auch Steuern in Österreich bezahlt werden müssen. Vorgesehen sind klare Vorgaben zu Inhalt und Form der Meldungen sowie zu den erforderlichen Unterlagen. Das Meldeverfahren soll mit 1.1.2026 in Kraft treten. Die übrigen Teile der Novelle sind bereits in Begutachtung und müssen notifiziert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

16.47

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/119.2

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG (AA-38)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben angekündigte beziehungsweise avisierte Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen entsprechend erläutert, er ist den Abgeordneten bereits zugegangen und an sie verteilt worden, er ist ausreichend unterstützt, und daher steht er auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pramhofer: 3 Minuten eingemeldete Redezeit.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.