RN/121
16.51
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass ich heute bei dieser Debatte auch diesen gesundheitspolitischen Aspekt einbringen kann, und ich möchte das auch gerne tun. Ich bin auch gerne zu dieser Debatte gekommen, weil ich wirklich überzeugt bin davon: Neben dem Meldeverfahren, das heute beschlossen wird und das das bisherige Zulassungssystem für neue Tabak- und Nikotinprodukte durch effizientere und zugleich transparentere Lösungen ersetzen wird, ist es auch wichtig, dass ich dann noch darüber spreche, welche Teile der Novelle wir in Begutachtung schicken werden.
Es wurde schon angesprochen: Produkte müssen künftig sechs Monate vor dem geplanten Verkauf samt den Inhaltsstoffen, samt den Emissionen, samt den Gebrauchsanweisungen und auch den toxikologischen Informationen registriert werden. Wir sind davon überzeugt, dass das weniger Bürokratie, mehr Nachvollziehbarkeit und auch eine bessere Marktüberwachung bedeutet. Wir schaffen mit diesem Meldeverfahren, das Sie heute beschließen werden, klare Spielregeln für die Industrie, sichern aber auch den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung. Sie werden damit auch eine Verwaltungsvereinfachung beschließen, wie sie sich die Regierung auch vorgenommen hat – ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Gleichzeitig schicken wir die Novelle des Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetzes heute in Begutachtung, und ich bin wirklich überzeugt davon, Herr Abgeordneter Kaniak, dass das ein sehr gutes gesundheitspolitisches Zeichen ist. Mit dieser Novelle, die wir in Begutachtung schicken, werden wir genau das erreichen, was wir alle wollen, was Sie auch angesprochen haben: Wir werden den Schutz junger Menschen verstärken, wir werden junge Menschen auch vor den Interessen von globalen Märkten schützen.
Ich glaube schon, dass das auch wichtig ist. Aus unserer Sicht, auch aus gesundheitspolitischer Sicht ist das auch ein Zeichen der Prävention, und es ist auch ein Zeichen der Verantwortung, die wir gemeinsam unseren jungen Menschen gegenüber haben, denn es ist tatsächlich unsere Verantwortung, jene zu schützen, die sich selbst noch nicht schützen können. Und ja, wir müssen junge Menschen auch vor den gesundheitlichen Risiken und vor Produkten, die nämlich genau auf junge Menschen abzielen, schützen. Mit dem Teil, den wir in Begutachtung schicken, werden wir genau das machen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es wurde vom Kollegen von den NEOS schon angesprochen, dass sich die Realität am Nikotinmarkt vollkommen verändert hat. Wir wissen das: Es gibt Einweg-E-Zigaretten, es gibt Nikotinbeutel – sie sind bunt, sie sind billig, sie sind mit süßen Aromen und verharmlosenden Namen gekennzeichnet und werden ganz gezielt über die sozialen Medien auch an Jugendliche vermarktet, weil sie eben so harmlos erscheinen, weil sie modern erscheinen und weil sie tatsächlich auch so unscheinbar sind und manchmal, ich sage das immer, fast so wie Kaugummizigaretten gesehen werden, und doch sind sie tatsächlich hochgradig abhängig machend. (Abg. Voglauer [Grüne]: Ja, wieso lassen ... zu?) Teils haben sie toxische Inhaltsstoffe, und teils sind sie auch illegal eingeführt und werden auch verkauft. Wir wissen, dass bereits 28 Prozent der 15-Jährigen regelmäßig E-Zigaretten konsumieren, das heißt, wir dürfen nicht zusehen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Deswegen haben wir auch diesen Teil tatsächlich in Begutachtung geschickt; weil wir wissen – und ich glaube, da sind wir alle einer Meinung –: Neue Realitäten brauchen einfach auch neue Regeln, und die schicken wir heute in Begutachtung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich finde es eigentlich gut und sehr richtig, dass wir mit dieser Novelle, die wir dann in Begutachtung schicken, Nikotinbeutel und E-Liquids rechtlich den klassischen Tabakprodukten gleichsetzen. Das bedeutet, dass der Vertrieb ausschließlich über das Tabakmonopol wird geschehen dürfen. Es gibt Alterskontrollen, es wird ein Werbeverbot geben, und es gibt auch eine klare Besteuerung. Ich bin auch überzeugt davon, dass diese Maßnahmen nicht nur gesundheitspolitisch von wirklich großer Bedeutung sind, sondern auch regulativ und ordnungspolitisch sehr bedeutsam sind, weil wir wissen, dass diese Produkte oftmals das Einfallstor für junge Menschen sind, weil es sehr oft auch wirklich sehr aggressive Marketingstrategien gibt, die zum Beispiel – eben wie schon angesprochen – über Social Media laufen oder sogar auch über kostenlose Produktproben.
Damit werden wir mit dieser Novelle, die wir in Begutachtung schicken, wirklich Schluss machen. Bis spätestens Februar 2028 müssen diese bestehenden Werbeverträge dann auch alle gecancelt werden. Das bedeutet, es gibt dann keine Werbung, es gibt kein Sponsoring, und es soll auch keinen Onlinehandel mehr geben. Ich glaube, das ist wirklich ein großartiger Schutz für unsere jungen Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)
Und weil so lapidar angesprochen wurde, dies sei ein Geldbeschaffungsgesetz: Ja, dieses Gesetz wird auch fiskalisch wirken. Wir werden bis 2029 rund 500 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen haben, und das Besondere daran ist, dass diese Mittel zweckgebunden eingesetzt werden, nämlich wirklich für gesundheitspolitische Maßnahmen. Das finde ich gelinde gesagt schon wirklich wichtig, weil es eben auch ein gesundheitspolitisches Thema ist, wenn wir über neue Tabakprodukte sprechen und diese in das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz aufnehmen. Das heißt, die Mittel werden verwendet für Prävention, für Aufklärung und für einen weiteren Ausbau unseres modernen Gesundheitssystems. Ich finde das durchaus sehr lobenswert. (Beifall bei der SPÖ.)
Es sind nämlich – das möchte ich auch noch ansprechen – Nikotinbeutel und auch Einweg-E-Zigaretten bei Gott keine Lifestyleprodukte, sondern es sind wirklich hoch dosierte Suchtmittel. Sie enthalten oftmals hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle und auch Nikotinsalze, und sie belasten auch unsere Umwelt mit fix verbauten Akkus massiv – und wir alle wissen, dass es auf den Deponien immer wieder auch Brände wegen dieser Einweg-E-Zigaretten gibt. Deswegen werden wir diese Einweg-E-Zigaretten bis Ende 2026 verbieten.
Ich bin überzeugt davon, dass das wichtig ist, weil ich auch davon überzeugt bin, dass Gesundheit keine Privatsache ist, und genau deswegen müssen Jugendliche da auch geschützt beziehungsweise unterstützt werden – Gesundheit ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
Ich möchte auch darauf hinweisen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass das tatsächlich keine Produkte sind, die ungefährlich sind. Die Ages macht immer wieder Kontrollen und zeigt immer wieder auf, dass wir tatsächlich illegale Produkte am Markt haben, dass wir mangelhafte Produkte am Markt haben, dass es falsche Angaben über den Nikotingehalt gibt und dass es auch fehlende Kindersicherungen gibt. Das alles sind keine Geschichten, die ich erzähle, das ist einfach die Realität, und deshalb werden wir mit dem Teil, den wir in Begutachtung schicken, tatsächlich auch eingreifen.
Ja, und zu einem Punkt auch noch ganz kurz: Wir werden auch auf den Spielplätzen Veränderungen herbeiführen. Wir haben es zwar nicht geschafft, dass es ein tatsächliches Rauchverbot auf den Spielplätzen geben wird – ein gesetzlich vorgeschriebenes können nach wie vor auch Gemeinden für sich selber organisieren –, aber wir werden dafür sorgen, dass auch – ich sage es jetzt einmal so – der Tschickstummel in der Sandkiste in Zukunft tatsächlich verboten ist. Ich glaube, dass auch das wichtig ist, weil wir auch da die Kinder schützen müssen, die die Spielplätze benutzen – und natürlich auch die Eltern. Wir halten damit diese Orte sauber, wir halten sie sicher, und wir halten sie auch gesund, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Alles in allem möchte ich Folgendes sagen: Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz, das Sie heute beschließen, oder auch der Teil, den wir heute in Begutachtung schicken, eine Schande ist, wie es einige der Abgeordneten gesagt haben beziehungsweise einer der Abgeordneten gesagt hat, sondern ich bin überzeugt davon, dass wir mit der Begutachtung auf der einen Seite einen wichtigen gesundheitspolitischen Meilenstein auf den Weg schicken und dass Sie mit diesem Anmeldeverfahren, das Sie heute beschließen werden, dazu beitragen werden, dass wir wirklich einen wichtigen, guten Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung in Österreich gehen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
16.59
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Abgeordneter Kaniak gemeldet. Die eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.