RN/125
17.04
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Lieber Minister! Liebe Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen hier im Hause! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie beziehungsweise vor den Bildschirmen! Wir erinnern uns alle an das Jahr 2022: Unsicherheiten, Preisexplosionen, Energiekrise – Energie wurde für viele zu einer Preisfalle. Wir haben uns damals vorgenommen, dass wir, sollte es in Zukunft noch einmal zu so einem Fall kommen, schneller reagieren wollen. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)
Das soll nicht heißen, dass wir nicht schnell und richtig reagiert haben. Ich darf daran erinnern: Wir haben eine Strompreisbremse gehabt, wir haben einen Stromkostenzuschuss gehabt, wir haben einen Energiekrisenbeitrag eingeführt, und wir haben einen Stromkostenausgleich gehabt. Trotzdem fehlte uns damals schon die eine oder andere rechtliche Rahmenbedingung, die wir nicht hatten. Mit dem hier vorliegenden Antrag wollen wir eben vorzeitig reagieren, indem wir das Preisgesetz anpassen und so entwickeln, dass wir auch die notwendigen Hebel haben, sollte es in Zukunft wieder zu einer Krise kommen.
Wie soll das genau funktionieren? – Wir passen das Preisgesetz an, die E-Control bekommt mit dieser Anpassung klare Handlungsmöglichkeiten, um auf überhöhte Energiepreise oder auch auf unterbliebene Preissenkungen reagieren zu können. Wir nutzen hier die Rahmenbedingungen und Eingriffsmöglichkeiten, die uns der EU-Krisenmechanismus, den wir für Strom und Gas bekommen haben, zur Verfügung stellt. Damit schaffen wir Klarheit und Sicherheit im Falle einer zukünftigen Energiekrise. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich möchte hier auch erwähnen: Ja, Markteingriffe bleiben das letzte Mittel, das wir haben, aber wir sind mit dieser Anpassung vorbereitet, sollte es doch notwendig sein.
Beim zweiten Antrag beziehen wir uns auf eine Verlängerung des Krisenfolgenabmilderungsgesetzes. Als Unternehmerin ist es mir schon wichtig, ganz offen zu sagen: Die Beweislastumkehr war in dieser Krise damals nicht mein Lieblingsinstrument. Ich glaube weiterhin an einen fairen Wettbewerb und daran, dass wir unseren Unternehmen auch vertrauen können, aber der österreichische Energiemarkt ist in vielen Bereichen hoch konzentriert und der Wettbewerb wäre in der Krise fast völlig zum Stillstand gekommen. Deshalb war diese Maßnahme, die wir getroffen haben – zum Glück mussten wir sie nicht anwenden –, eine richtige Maßnahme, und diese Maßnahme, die mit 2027 ausläuft, wird jetzt bis Ende 2031 verlängert.
Ich möchte schon erwähnen, dass diese Beweislastumkehr ausschließlich für marktbeherrschende Energieversorger gilt – nicht für Unternehmer oder Unternehmerinnen und auch nicht für den Mittelstand.
Selbstverständlich konnten auch sehr viele Unternehmer – das beweist der Bericht der E-Control, die in Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde die ersten Untersuchungen gemacht hat – zeigen, dass sie sich marktkonform verhalten haben. Da darf ich als Salzburgerin schon auch die Salzburg AG erwähnen, weil sie wirklich marktkonform gearbeitet hat und hier ein gutes Vorbild für andere Bundesländer sein kann. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zusammenfassend darf ich sagen: Es geht uns hier um Planbarkeit statt Panikmache, es geht uns um den Schutz vor unverhältnismäßig hohen Preisen, und es geht uns darum, dass keine Familie, kein Betrieb jemals wieder von einer negativen Überraschung, wie es 2022 war, betroffen sein wird. Wir können die Zukunft nicht vorhersehen, aber was wir können, ist, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass wir zeitgemäß eingreifen können. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.08
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.