RN/127
17.12
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Deswegen ist es ja so schön, dass wir eine Dreierkoalition sind, lieber Alois: Damit wir auch das liberale Gedankengut nicht ganz vergessen, denn vor allem ist es auch liberal, zu sagen, dass, wenn es – und hiermit komme ich schon zum Thema – zum Beispiel marktbeherrschende Anbieter gibt, die sich nicht wohlverhalten – ich meine damit Unternehmen, die zum Beispiel in Krisenzeiten Elektrizität, Fernwärme oder auch Gas, Erdgas zu unfairen Konditionen weitergeben, die nicht marktüblich sind oder auch bei vergleichbaren Unternehmen nicht üblich sind –, so muss hier aus unserer Sicht, aus liberaler Sicht auch eingegriffen werden. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Wir haben in Österreich das Novum, wirklich sehr viele marktbeherrschende Unternehmen zu haben. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir der Behörde, die darüber die Kontrolle hat, nämlich der Bundeswettbewerbsbehörde, Instrumentarien in die Hand geben, um auch erfolgreich einwirken zu können. Genau das machen wir mit einer dieser Gesetzesmaterien, die wir heute in das Plenum gebracht haben. Es geht darum, dass die BWB auf der einen Seite länger Zeit hat, Untersuchungen zu machen, die schon seit 2024 laufen. Jetzt wissen alle, dass wir NEOS normalerweise nicht dafür sind, dass man ein Gesetz macht, ohne ein Enddatum für ein Gesetz zu beschließen. Bei diesem einen Gesetz haben wir sogar schon 2024 gesagt: Bitte hier keine Sunset-Clause setzen, denn bis 2027 – so lange war dieses Gesetz geplant – wird es sich für die Bundeswettbewerbsbehörde nicht ausgehen, alles wirklich gut durchzukontrollieren, auch Lehren zu ziehen und Konsequenzen für Unternehmen zu setzen, die sich nicht wettbewerbskonform oder marktgerecht verhalten haben.
Das ändern wir. Heute wird dieses Gesetz auf 2031 ausgedehnt. Das finden wir sehr gut und richtig und da freuen wir uns auch, dass wir das heute so einbringen können.
Zusätzlich kriegt die BWB auch noch das Mittel der Beweislastumkehr in die Hand, weil es ja manchmal sehr, sehr schwierig ist, zu allen Unterlagen und zu allen Informationen zu kommen, um ihrer Arbeit wirklich gut und qualitativ hochwertig nachgehen zu können. Und ja, natürlich haben Unternehmen die Möglichkeit, sachliche Argumente anzuführen. Wenn Preisabweichungen erklärbar sind, dann ist das natürlich auch im Sinne des Wettbewerbs und des Marktes.
Ein letzter Satz oder vielleicht noch zwei Sätze zum Preisgesetz: Auch das beschließen wir heute hoffentlich mit einer Zweidrittelmehrheit. Das haben wir schon im Ministerrat im September gehabt. Worum geht es uns hierbei? Ich glaube, Tanja Graf hat es schon sehr gut ausgeführt: Wenn es eine Krise gibt, braucht man auch die nützlichen und notwendigen Instrumente, um rasch eingreifen zu können. Wir haben in der letzten Krise gesehen, diese Instrumente gibt es nicht; deswegen wollen wir hier nachschärfen und eben mit diesem Preisgesetz auch die Aufnahme von Strom und Gas jetzt in die Diskussion einbringen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Wir schaffen die Möglichkeit für Preiseingriffe bei Strom und Gas – in gut begründeten Ausnahmefällen only, wie man so schön sagt. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
17.15
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Ich stelle Ihre Redzeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.