RN/137

17.46

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich einmal erstaunt, dass sich Kollege Hörl abseits von Seilbahnen auch ganz im Osten Österreichs anscheinend sehr gut auskennt. Dass er sich im Burgenland auch so gut auskennt, ist mir neu, aber ich nehme das jetzt einmal so hin. 

Ich als Bürgermeister von Illmitz kann aus erster Hand sprechen, im Herzen des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel sehe ich tagtäglich, welche Bedeutung dieser einzigartige Naturlebensraum mit seiner großen Tier- und Pflanzenvielfalt für unsere gesamte Region hat und warum es so wichtig ist, dass wir seine Weiterentwicklung auch nachhaltig absichern und sicherstellen. 

Der Nationalpark fördert eine besonders positive Dynamik. Die Gemeinden sind sich der Verantwortung für diesen sensiblen Naturraum bewusst und handeln dementsprechend – das kann von der örtlichen Raumplanung über das Umweltmanagement und lokale Initiativen bis hin zur Bevölkerung gehen, die da auch mitmacht und diesen Weg aktiv mitgestaltet. Und das, glaube ich, ist ein Erfolgsrezept. Das stärkt Natur, Klima und die regionale Identität und wird auch von unseren Besuchern und Urlaubsgästen sehr geschätzt. 

Mit der Änderung der gegenständlichen 15a-Vereinbarung schaffen wir die notwendige Klarheit bei der Finanzierung und auch bei den Zuständigkeiten. Bund und Land zahlen zu gleichen Teilen ins Budget ein, es wird einen Index geben, und das schafft, glaube ich, auch Planbarkeit für die Nationalparkgesellschaft. Das braucht es auch, denn wir sprechen ja konkret über wesentliche Fortschritte: 2024 wurde der Nationalpark eben bei Illmitz um 150 Hektar erweitert, auf Betreiben von Land und Gemeinde und in enger Abstimmung eben auch mit den angesprochenen Grundeigentümern. Und ja, Kollege Hörl – ich war da dabei –, das waren durchaus herausfordernde Verhandlungen, aber mit einem positiven Abschluss. Und dafür möchte ich mich noch einmal recht herzlich bei allen Beteiligten bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten von Künsberg Sarre [NEOS] und Voglauer [Grüne].)

Die vergangene Erweiterung bei Illmitz wurde mit Mitteln des Landes Burgenland und Mitteln aus dem Waldfonds sichergestellt. Die nächsten rund 150 Hektar stehen jetzt unmittelbar bevor, und zwar im Hanság, ein Feuchtwiesengebiet, wo sich etwa auch die vielleicht hier bekannte, aber bedrohte Großtrappe befindet und noch zu finden ist. Und dort wird die Finanzierung zu einem großen Teil aus EU-Aufbaumitteln erfolgen, über den Biodiversitätsfonds, und auch diese Erweiterung wird für Planungssicherheit für Eigentümer und Region sorgen und einen wesentlichen Beitrag zur Renaturierung und zum Erhalt unseres Ökosystems leisten. 

Nicht zu vernachlässigen und sehr erwähnenswert ist natürlich auch der touristische Effekt für die gesamte Region: eine verlängerte Saison, steigende Nächtigungszahlen, volle Beherbergungsbetriebe und Gastronomiebetriebe – und natürlich auch qualifizierte Arbeitsplätze im Nationalpark.

Das Nationalparkinformationszentrum in Illmitz nimmt auch eine Schlüsselrolle als Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher ein: Sie können sich dort informieren, sie können sich die Ausstellung ansehen, sie können Touren buchen, sie können Bildungsprogramme in Anspruch nehmen. Ich glaube, das ist auch für die Bewusstseinsbildung sehr, sehr wichtig. Für über 50 000 Menschen jedes Jahr beginnt dort ein Naturerlebnis: von Interessierten, die noch wenig mit dem Nationalpark zu tun hatten, bis hin zu naturbegeisterten Ornithologinnen und Ornithologen und zum Glück auch für viele Schulgruppen.

Kurzum: Diese Vereinbarung bringt Klarheit, Sicherheit und Zukunft für die Natur, für die Gemeinden, für den Nationalpark und vor allem auch für die regionale Wertschöpfung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.50

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.