Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Bundesminister! Der Verkehrssektor ist ja bekanntlich einer der größten Emittenten von CO₂, und gerade die Bestrebungen rund um die Bekämpfung des Klimawandels haben in diesem Bereich die größten Ziele zur Senkung dieses Ausstoßes. Es sind ja viele Alternativen unterwegs, aber es gibt ja nicht nur alternative Antriebe, sondern auch die Möglichkeit, alternative Treibstoffe zu verwenden.
Daher meine Frage:
„Wie wollen Sie den Anteil alternativer Kraftstoffe, allen voran die sofort verfügbaren Beimischungen Ethanol und Biodiesel, weiter erhöhen und vorantreiben?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Herr Kollege, unser Ziel ist ein ganz klares: die notwendige Verdoppelung der Erneuerbarenanteile im Verkehr bis 2030 – also ein sehr intensives Ziel, das wir hier verfolgen. Seit 2018 hat mein Ministerium 36 Millionen Euro in FTI-Projekte investiert. Nachhaltige Flugkraftstoffe und Wasserstoff sind da ein Thema.
Ich bekenne mich auch klar dazu, als Teil der Esaf-Early-Movers-Koalition auf europäischer Ebene Schritte zu setzen, um den Einsatz von synthetischen Flugkraftstoffen zu forcieren und die Dekarbonisierung des Luftverkehrssektors zu fördern.
Am wichtigsten ist dabei insbesondere aber natürlich im Pkw-Verkehr der konsequente Hochlauf der Elektromobilität, aber auch die Steigerung des Einsatzes von Biokraftstoffen, so wie von Ihnen auch gefordert, und das ist vor allem kurz- und mittelfristig ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Dekarbonisierung.
Wir begrüßen daher jedenfalls den Einsatz von heimisch produziertem Bioethanol und Biodiesel, und die Forschungsinfrastrukturen wie das Liquid Hydrogen Lab in Gabersdorf in der Steiermark ermöglichen es Forschungsorganisationen und Unternehmen, auch innovativ zu testen, was in dieser Phase, glaube ich, sehr, sehr wichtig ist.
Als Mobilitätsminister setze ich natürlich auf Rahmenbedingungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Wie auch schon nach der derzeit gültigen Kraftstoffverordnung ist im neuen Gesetzentwurf geplant, zur Erreichung der Ziele dem Inverkehrbringen von Kraftstoffen die Flexibilität zu geben, die Ziele mittels Beimischung von Biokraftstoffen, den Einsatz von Reinkraftstoffen oder auch in Teilen mittels E-Mobilität zu erfüllen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Meine Zusatzfrage: Die Europäische Union hat ja hier auch sehr ambitionierte Ziele und in der Renewable Energy Directive, der RED III, haben wir hier ja schon etwas vorliegen. Die Umsetzung der RED III im Verkehrssektor in Österreich muss nun rasch erfolgen. Wann und wie werden Sie die Implementierung starten und vor allem auch die entsprechenden Stakeholder einbinden?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege! Ich kümmere mich selbstverständlich um die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und werde die Rahmenbedingungen im Zuge der nationalen Umsetzung in Form einer Erneuerbare-Energien-Gesetz-Verkehr-Thematik regeln. Wie auch schon nach der derzeit gültigen Kraftstoffverordnung ist im neuen Gesetzentwurf geplant, für die Umsetzung der Ziele dem Inverkehrbringen von Kraftstoffen die Flexibilität zu geben, die Erreichung der Ziele mittels Vorgaben zum Ausbau der Elektromobilität, zur Beimischung von Biokraftstoffen und zum Einsatz von Reinstoffen zu ermöglichen.
Die Stakeholder werden Anfang des Jahres eingebunden, und ich werde aufbauend auf den Ergebnissen dieses Prozesses einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 68/M, jener des Herrn Abgeordneten Moitzi. – Bitte, Herr Abgeordneter.