RN/15
Bericht des Bildungsausschusses über die Regierungsvorlage (298 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985 und das Privatschulgesetz geändert werden (351 d.B.)
Bericht des Bildungsausschusses über den Antrag 544/A(E) der Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie zur Stärkung von Konfliktprävention an Österreichs Schulen (352 d.B.)
Bericht des Bildungsausschusses über den Antrag 147/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend 9-Punkte-Maßnahmenkatalog für eine gewaltfreie Schule (353 d.B.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/16
10.24
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Wir diskutieren heute eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes. Wir reden über Maßnahmen gegen Gewalt und zur Stärkung der Disziplin an unseren Schulen. Wir reden über Auszeitgruppen, über Suspendierungsbegleitung, über Perspektivengespräche und wir reden über ein Kopftuchverbot. Das alles tun wir, weil wir auf Missstände reagieren – auf Missstände an unseren Schulen, denn unsere Schulen befinden sich nicht mehr nur am Scheideweg, sondern die Politik der vergangenen Jahre hat aus unseren Schulen ein Biotop aus Respektlosigkeit, Anspruchslosigkeit, Leistungsfeindlichkeit und Gleichgültigkeit gemacht. Und da muss man eines klar festhalten: Die Hauptursache für diese Zustände ist die verfehlte Massenzuwanderung mitsamt der verfehlten Integrationspolitik. (Beifall bei der FPÖ.)
Eines der bildhaften Symbole für dieses Versagen ist das Kopftuch an unseren Bildungseinrichtungen, Hohes Haus. Gerade im schulischen Kontext betrachtet ist dieses Kopftuch nicht der bloße Ausdruck von Religion, es ist ein bewusst gesetztes politisches Zeichen, ein Zeichen des politischen Islams, das unsere Werte von Gleichstellung, Freiheit und Selbstbestimmung untergräbt. Die vorliegende Regierungsvorlage greift unsere langjährige Forderung nach einem Kopftuchverbot in den Schulen auf. Wir begrüßen diesen Schutzansatz daher auch, wenn es darum geht, Kinder und Mädchen in ihrer Entwicklung zu schützen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Verbot ist in diesem Alter keine Einschränkung, sondern es ermöglicht jungen Mädchen, später selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie das machen möchten oder nicht. Aber – und das ist der Vorwurf an die Bundesregierung – es ist nur ein halbherziger Schritt, den sie da setzt, denn – und das ist der entscheidende Punkt im Konnex mit Bildung – Sie, Herr Minister, lassen es zu, dass Lehrerinnen und Schulpersonal weiterhin mit dem Kopftuch unterrichten und arbeiten dürfen – und das ist inakzeptabel. (Beifall bei der FPÖ.)
Wer in einer staatlichen Schule als Autoritätsperson auftritt, der muss neutral sein und er muss die Grundwerte unserer Republik auch vorleben. Eine Lehrerin, die ein religiös-politisches Symbol trägt, das in Wirklichkeit Frauen sexualisiert, das sie unterordnet, das sie von der Außenwelt abgrenzt, kann keine glaubwürdige Vermittlerin unserer Grundwerte hier in Österreich sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Der politische Islam, Hohes Haus, hat in unserem Land nichts verloren, er hat an unseren Schulen nichts verloren.
Herr Bundesminister, diese Bundesregierung, Ihre Regierung trifft auch noch weitere Maßnahmen zur Gewaltprävention. Im Grunde genommen betrifft alles, was wir heute in weiterer Folge hier besprechen, Schäden, die durch diese völlig verfehlte Zuwanderungspolitik der letzten zehn bis 15 Jahre entstanden sind. Das, womit wir uns hier befassen, sind ja in Wirklichkeit keine Lösungsvorschläge, welche die Schule, welche die Bildung betreffen, sondern es sind Ordnungsmaßnahmen. Wir wälzen wiederum gesellschaftliche Probleme auf unsere Schulen ab, und das, Herr Bundesminister, halten wir für den falschen Weg, denn die wirklichen Probleme in diesem Land, wenn es um Schule geht, wenn es um Bildung geht, bleiben wieder einmal außen vor. Wir befassen und nicht mit dem Lehrermangel; wir sprechen nicht darüber, dass wir immer noch Kinder haben, die Probleme in den Grundkompetenzen haben, wenn sie ihre Schullaufbahn beendet haben; fehlende Deutschkenntnisse, fehlendes Konfliktmanagement – all das, ein Gesamtkonzept zu alldem behandeln wir nicht.
Herr Bundesminister, Kopftuchverbot ja, Handyverbot, so wie Sie es verordnet haben, ja, das ist alles gut, aber ich würde Sie ersuchen: Befassen wir uns bitte am Ende des Tages auch einmal mit den schulischen Problemen! Befassen wir uns damit, dass wir Kinder haben, die am Ende ihrer Schullaufbahn nicht ordentlich lesen, rechnen und schreiben können, und dass das Niveau an unseren Schulen insgesamt immer niedriger wird! Es wäre endlich einmal an der Zeit, dass wir uns auch mit diesen Dingen auseinandersetzen.
Zum Schluss aber noch, Herr Bundesminister: Unsere Schulen müssen wieder ein Ort sein, der sicher ist, der neutral ist, der auch ein leistungsfähiger Ort ist, wo Leistung wieder geschätzt und gelobt wird, und ein Ort, an dem unsere Grundwerte Gültigkeit haben, ohne Wenn und Aber und auch ohne Kopftuch. (Beifall bei der FPÖ.)
10.29
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Klubvorsitzender Shetty. Die eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Klubvorsitzender.
RN/17
10.29
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen! Sehr geehrte Zuseher! Wir legen heute dem Nationalrat eine weitere Schulrechtsreform zur Beschlussfassung vor, beziehungsweise: sie liegt uns heute zur Beschlussfassung vor. Wir setzen damit die versprochene Aufholjagd im Bildungssystem fort, damit wir diese auch möglichst rasch beenden können, um auf die Überholspur im Bildungssystem zu gelangen. Wir bauen damit auch Schritt für Schritt den Reformstau ab, der sich in den letzten Jahren aufgestaut hat.
Wir legen heute eine komplette Neuordnung der Suspendierungsbegleitung vor. Wir wollen damit sicherstellen, dass Kinder nicht mehr fallen gelassen werden. Wir lösen damit ein zentrales Wahlversprechen ein, nämlich kein Kind zurückzulassen und jedem Kind die Flügel zu heben.
Ein Zehnjähriger, der beispielsweise gewalttätig wird: Ist der ein schlechtes Kind? – Das meinen vielleicht manche, die gleichen, die Zehnjährige ins Gefängnis stecken wollen. Wir meinen, ein Zehnjähriger, der gewalttätig wird, der auffällig wird, der potenziell von der Schule suspendiert werden muss (Abg. Deimek [FPÖ]: ... Zehnjährige ins Gefängnis stecken?), hat vielleicht ein schwieriges soziales Umfeld. Der hat Probleme im Elternhaus, und um den sollten wir uns mehr bemühen, um ihn wieder auf die richtige Bahn zu bringen. Das machen wir heute mit der neuen Suspendierungsbegleitung. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Als Integrationssprecher möchte ich auf einen zweiten Teil der heute vorgelegten Reform im Schulbereich eingehen, nämlich auf das Verbot des Kopftuchs für bis zu 14-Jährige. Unser Zugang dabei ist, dass wir eine sehr toxische Debatte auflösen, die aus unserer Sicht seit Jahren missbraucht wurde, auf der einen Seite von Politikerinnen und Politikern, denen es nur um die billige Schlagzeile geht, um Populismus, nur darum, auf dem Rücken von Mädchen Politik zu machen, und auf der anderen Seite von politischen Kräften – auf der linken Seite zu verorten –, die übermoralisieren und die Augen vor den Problemen verschließen.
Uns ist wichtig, zu betonen: Es geht uns nicht um eine Einschränkung von Freiheit, sondern um den Schutz der Freiheit von Mädchen bis 14. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, den wir heute hier vornehmen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung der letzten Monate war ja recht auffällig, wenn man auf die sozialen Medien schaut, dass islamistische Influencer, insbesondere aus Deutschland, mit einer Millionenreichweite – übrigens ein Thema, das uns auch beschäftigen sollte, mit dem wir uns befassen sollten; das passiert alles unter dem Radar der etablierten Medien, auch des Parlaments – Statements von Politikerinnen und Politikern, die für das Kopftuchverbot eingetreten sind, genommen haben, die Sequenzen, in denen diese das auch argumentiert haben, rausgeschnitten haben und argumentiert haben, dass das alles islamophob sei, dass es darum gehe, das Kopftuch bei Mädchen zu verbannen, obwohl das eine Ausprägung der religiösen Freiheit sei.
Lassen Sie mich hier auch am Rednerpult des österreichischen Nationalrates eine ganz klare Botschaft an Islamisten und selbsternannte Sittenwächter aussenden: In Österreich entscheidet nicht ihr über den Körper von Mädchen, sondern die Mädchen selbst! (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ.)
Eine Journalistin hingegen hat kürzlich bei einer Pressekonferenz eine, wie ich finde, sehr berechtigte Frage gestellt, nämlich – sinngemäß –: Greift ihr mit diesem Verbot jetzt nicht in das Recht von Mädchen ein, ihre Kleidung selbst zu wählen? Ist das nicht genauso eine Kleidungsvorschrift? – Ich finde, das ist eine gute und berechtigte Frage. Sie unterstellt jedoch fälschlicherweise, dass das Kopftuch ein Kleidungsstück wie jedes andere sei, wie eine Jeans, wie eine Bluse, wie ein Hemd, und das ist es nicht. Das ist falsch. Die Idee hinter dem Kopftuch ist nämlich eine andere. Das ist nicht nur ein Kleidungsstück, sondern es dient dazu – insbesondere bei Minderjährigen – Mädchen vor männlichen Blicken zu schützen. Es sexualisiert Mädchen. Ich bin der Meinung, wir sind der Meinung, ein Mädchen im Alter von zwölf Jahren soll sich keine Sekunde Gedanken darüber machen müssen, ob die Haarsträhne richtig sitzt oder richtig verdeckt ist. Sie soll sich auf Deutsch, auf Englisch, auf Mathe konzentrieren können. Das machen wir heute mit dieser gesetzlichen Maßnahme. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
Ich möchte abschließend noch auf die Frage der Verfassungskonformität eingehen, weil Sie wissen, dass uns das als NEOS auch besonders wichtig ist. (Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].) Das ist natürlich eine sensible Frage, weil wir da grundrechtssensibel agieren. Deswegen haben wir von dem ursprünglichen Entwurf, der in Begutachtung gegangen ist, auch umfassend alle Begutachtungsvorschläge aufgenommen, außer jene, die ein Kopftuchverbot absolut ablehnen – das kann man natürlich nicht aufgreifen. Wir haben alle Begutachtungsvorschläge aufgenommen:
Erstens: das Gesetz bestimmter gemacht; dem Bestimmtheitsgebot entsprochen.
Zweitens: für umfassende Studie und Evidenz gesorgt. Es wird auch eine weitere gute, sachliche begleitende Studie geben, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes, um diese Evidenz, die der Verfassungsgerichtshof verlangt, auch aufzugreifen.
Und drittens, ganz wichtig – was der Verfassungsgerichtshof auch verlangt hat –: Begleitmaßnahmen, die sich an Burschen, an selbsternannte Sittenwächter richten, sie in den Blick zu nehmen, damit nicht nur Politik auf dem Rücken von Mädchen gemacht wird, sondern jene in den Blick genommen werden, die dafür sorgen, dass Mädchen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden.
Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich auch sagen, dass ich es insbesondere auch von der grünen Fraktion enttäuschend finde, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, obwohl Sie ursprünglich, Frau Kollegin Maurer, das Gesetz und die Maßnahme ja begrüßt haben.
Ich finde das insofern enttäuschend, weil es gerade aus feministischer und aus linker Perspektive doch immer zentral war, Mädchen vor patriarchalen Strukturen zu schützen. Es ist bedauerlich, dass Sie scheinbar mit zweierlei Maß messen, dass dieser Schutz vor patriarchalen Strukturen nur dann nicht gilt, wenn es um das muslimisch geprägte Patriarchat geht. (Abg. Gewessler [Grüne]: Nein, die Verfassung gilt halt leider für alles!) Das ist bedauerlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist ein gutes Gesetz, das wir heute hier vorlegen. Es wurde umfassend überarbeitet, grundrechtlich überarbeitet. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) Es wird ehrkulturelle Unterdrückung aus dem Klassenzimmer ein Stück weit verbannen. Deswegen bitte ich heute um Ihre umfassende Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.36
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte, Frau Abgeordnete. Die eingemeldete Redezeit beträgt 5 Minuten.
RN/18
10.36
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr und geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Yannick Shetty hat etwas Richtiges gesagt: Die Grünen sind eine feministische Partei. Wir bekämpfen das Patriarchat konsequent, egal wo es herkommt. (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt Grundwerte in unserer Gesellschaft, Grundwerte, die nicht verhandelbar sind, die wir alle miteinander leben, schützen und stärken müssen. Dazu gehört ganz zentral, gerade für uns Grüne: Jedes Mädchen hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Lindner [SPÖ].)
Ja, wir haben inzwischen tatsächlich ein Problem in unseren Volks- und Mittelschulen mit dem Kinderkopftuch. Es ist absolut inakzeptabel, wenn junge Burschen ihren Mitschülerinnen vorschreiben, dass sie sich zu verhüllen haben, dass sie ihren Blick zu senken haben, wenn sie ihren männlichen Klassenkollegen gegenübertreten. Es ist absolut inakzeptabel, wenn ein Vater seiner Tochter erklärt, sie müsse das Kopftuch tragen, weil sie für jede sichtbare Strähne ihres Haars in der Hölle brennen muss. Diese Praxis hat absolut nichts mit Religion zu tun. Das Kinderkopftuch verlangen beispielsweise die Taliban – das sind die Extremisten – und nicht die islamische Glaubenslehre.
Deshalb finde ich die Idee, das Kinderkopftuch an Schulen zu verbieten, absolut nachvollziehbar und, ja, auch berechtigt. (Ruf bei der ÖVP: Aber?) Aber die Regierung – Yannick, das weißt auch du ganz genau – weiß, dass das vorgelegte Gesetz gegen die Verfassung verstößt. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) Das sagen sogar die eigenen Jurist:innen im Justizministerium und im Verfassungsdienst. (Abg. Shetty [NEOS]: Aber vor der Begutachtung!) Es passiert da der gleiche Pfusch wie schon bei Schwarz-Blau. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Taschner [ÖVP]: Das entscheiden Sie, die Grünen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Shetty [NEOS].)
Die Regierung hat es wieder nicht geschafft, ein Gesetz vorzulegen, das vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird. Wir alle hier sind auf die Verfassung angelobt (Abg. Taschner [ÖVP]: Die Grünen sind der Gerichtshof, sehr interessant! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), und absichtlich etwas Verfassungswidriges zu beschließen, ist für uns Grüne ein No-Go, und deswegen werden wir auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen. – Rufe bei der ÖVP: Oh!)
Ich finde es schon auch ein bisschen erstaunlich (neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP): Die reichhaltige Wortwahl von Yannick Shetty zeigt ja auch, dass das für die NEOS schon ein Problem ist. Die NEOS haben dieses bewusste Übergehen von Verfassungsbedenken in der Vergangenheit zu Recht scharf kritisiert (Abg. Shetty [NEOS]: Deswegen haben wir das Gesetz überarbeitet, das weißt du!), und jetzt betreiben sie es selber. (Beifall bei den Grünen.)
Ja, wir sehen die dringende Notwendigkeit, dass an den Schulen gehandelt wird. Da ist mir ein Punkt auch sehr wichtig, der betrifft nämlich das Lehrpersonal: dass wir dem Lehrpersonal nicht noch mehr Aufgaben umhängen. (Beifall bei den Grünen.)
Lehrerinnen und Lehrer sind keine Hilfssheriffs oder Sozialarbeiter:innen, sie sollen sich aufs Unterrichten konzentrieren können. Die Regierung hat Begleitmaßnahmen versprochen, aber dafür gibt es nicht einmal einen Plan. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt nicht!)
Wir aber haben einen Vorschlag: schnelle multiprofessionelle Einsatzteams, die die Schulen bei der Bildungsdirektion anfordern können, wenn es zu kulturellen Spannungen an den Schulen kommt. Dabei gehört auch die islamische Glaubensgemeinschaft eingebunden (Abg. Hörl [ÖVP]: Cobra!) und in die Verantwortung genommen. (Abg. Taschner [ÖVP]: Das ist doch lächerlich!) Auch sie muss das Kinderkopftuch aktiv bekämpfen und die Mädchen in ihrer Community schützen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir können und dürfen als Gesellschaft nicht akzeptieren (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Taschner [ÖVP]), dass Mädchen in unseren Schulen unterdrückt werden.
Ich möchte aber an dieser Stelle noch auf die anderen Punkte im Gesetz eingehen. Kurz: Ja, wir unterstützen die Suspendierungsbegleitung und die Perspektivengespräche; das sind richtige Schritte. Was sich in diesem Gesetz aber auch noch versteckt, ist eine Änderung, die direkt die Demokratie an unseren Schulen betrifft. Heimlich, still und leise schafft der Minister nämlich das Mitbestimmungsrecht der Schüler:innenvertretung beim Ausschluss von Schüler:innen ab. (Rufe bei den Grünen: Oh!) Ich finde, das ist eine absolut falsche Entscheidung, und so sehen das auch die Schulsprecher:innen.
Im Ausschuss haben Sie, Herr Minister, wortwörtlich gemeint, es wäre eine Überforderung, wenn Schüler:innen mitentscheiden müssten, ob ein Schüler oder eine Schülerin von einer Schule ausgeschlossen wird. (Ruf bei den Grünen: ... Überforderung, oder was?!) Ich sage Ihnen jetzt wortwörtlich, was die betroffenen Schulsprecher:innen dazu sagen: Das ist eine schlechte Entscheidung. Wir sind auf Augenhöhe mit den anderen Schüler:innen und können das am besten einschätzen. Wir werden gewählt, weil man uns zutraut, Verantwortung zu übernehmen. Gerade bei einer so schweren Entscheidung braucht es die Perspektive der Schüler:innen, weil wir den Schulalltag und die Dynamiken in den Klassen am besten einschätzen können. Es entsteht der Eindruck, dass wir zwar angehört werden, aber unsere Perspektive zum Schluss nicht ernsthaft berücksichtigt wird. – Zitatende.
Herr Minister, vier von fünf Jugendlichen haben den Eindruck, dass sie in der Politik keine Stimme haben. (Ruf bei den NEOS: Wer hat denn die eigene Jugend ...?) Ihnen jetzt diese Mitbestimmung bei schwerwiegenden Entscheidungen in den Schulen zu nehmen, ist ein fataler Fehler und ein Schlag ins Gesicht aller jungen Menschen, die sich für die Demokratie engagieren, die sich in den Schulen für Mitbestimmung engagieren, die Verantwortung übernehmen, die sich wählen lassen und für ihre Mitschüler:innen und Schulkolleg:innen einstehen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich fordere Sie auf und ich fordere auch die anderen Regierungsparteien auf, diese Beschränkung der Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler, unserer Jugendlichen, zurückzunehmen, diese Beschränkung der Demokratie an den Schulen nicht zuzulassen. Das ist wirklich das absolut falsche Signal und ein Schlag ins Gesicht aller jungen Menschen, die sich engagieren. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei den Grünen.)
10.42
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Marchetti. Die eingemeldete Redezeit beläuft sich auf 4 Minuten. – Bitte schön.
RN/19
10.42
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe diesen flammenden Appell, dieses Plädoyer für die Beteiligung von Jugendlichen an politischen Prozessen von Kollegin Maurer gerade gehört – allein: Glauben kann ich Ihnen nicht. Ich glaube, es waren sogar Sie, Kollegin Maurer, gemeinsam mit Eva Glawischnig, die die grüne Jugendorganisation aus der Partei rausgehaut hat. (Abg. Gewessler [Grüne]: Was hat das damit zu tun? –Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Also ich weiß nicht, wie Sie es dann selber halten, wenn es darum geht, Jugendliche an politischen Prozessen zu beteiligen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Seltenheim [SPÖ]. – Abg. Stögmüller [Grüne]: Ich will wieder ... thematisieren! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Kommen wir aber zum Kinderkopftuch und überlegen uns einmal, wo diese Debatte überhaupt herkommt. (Rufe bei der ÖVP: Pst!) Also auf der einen Seite kämpfen wir als Volkspartei schon sehr, sehr lange für das Verbot des Kinderkopftuchs. Ich kann mich erinnern, gerade von linker Seite gab es oft die Einwendung: Na so etwas gibt es in Österreich überhaupt nicht! Und wenn es das gäbe, wäre das ganz schlimm, wenn man das regelt; das geht ja überhaupt nicht!
Ich freue mich, dass wir bei dieser Debatte heute offensichtlich so weit sind, dass alle erkennen, dass es dieses Problem gibt, und alle erkennen, dass es sinnvoll ist, dieses Problem zu regeln. Das halte ich schon einmal für einen großen Erfolg. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS]. – Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ].)
Zur konkreten Regelung: Es stimmt schon, dass das eine heikle juristische Abwägung – im Übrigen auch eine politische Abwägung – zwischen zwei Grundwerten ist: dem Grundwert der Religionsfreiheit und dem Grundwert des Kinderschutzes und der Wahrung der Kinderrechte. Das ist eine heikle Abwägung, aber für uns ist das ganz eindeutig: In diesem Fall muss die Abwägung Richtung Kinderrechte gehen, Richtung Schutz der Mädchen in den Schulen, und deswegen ist für uns ganz klar, dass unsere Argumente, die wir auch in dieses Gesetz gegossen haben, sinnvoll sind, dass das eine sinnvolle politische Entscheidung ist.
Wie der VfGH entscheidet, das entscheidet immer noch der VfGH, denn meines Wissens steht das G in VfGH nicht für Grüne (Heiterkeit der Abg. Deckenbacher [ÖVP]); insofern wird der VfGH entscheiden, ob das verfassungskonform ist, und nicht Sie. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Gewessler [Grüne]: Das wissts ihr gut! Ihr habts sie ja ständig aufgehoben kriegt eure Maßnahmen!)
Ein Einwand, der in der Begutachtungsphase mehrfach gekommen ist – es gab ja, das hat Kollege Shetty schon gesagt, während der Begutachtungsphase Hunderte Stellungnahmen, die wir auch sehr gewissenhaft eingearbeitet haben –, ist mir besonders wichtig, weil es uns als Volkspartei auch immer wichtig ist, dass Regeln in der Schule praktikabel sind, auch für Lehrerinnen und Lehrer. In diesem Gesetz sind zum Beispiel zwei wesentliche Dinge enthalten, die diesem Vorwurf zu entgegnen sind; das eine ist: Es sind nicht die Lehrerin und der Lehrer, die in der Klasse dieses Gesetz exekutieren müssen, sondern sie melden es der Schulleitung, und die Schulleitung leitet dann alle weiteren Schritte ein. (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) Das Zweite ist – und das ist auch der große Unterschied zu dem vorigen Entwurf –: Es gibt eine Begleitung in diesem Prozess; das wird sichergestellt. Die Lehrerin und der Lehrer werden mit diesem Problem nicht alleine gelassen. Das zu sagen, ist mir ganz wichtig, weil uns das als Volkspartei ein großes Anliegen ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. –Abg. Disoski [Grüne]: Da klatscht nicht einmal ...!)
Abschließend möchte ich noch sagen: Ich halte es für wirklich wichtig, dass wir als Politik auch Symbole setzen – es ist ein Symbol –, und zwar die richtigen. Das Symbol, dass es für uns als Politik – und schade, dass die Grünen das anders sehen – unmissverständlich ist, dass das Kinderkopftuch keinen Platz in der Schule hat (Abg. Gewessler [Grüne]: Das sehen wir nicht anders!), dass Extremismus keinen Platz in der Schule hat und dass wir als Politik in dieser Abwägung, was wichtiger ist, die Kinderrechte ganz klar priorisieren, kann nicht laut und kräftig genug sein. Diese Botschaft muss klar sein, deswegen freut es mich auch wirklich sehr, dass die FPÖ da heute mitstimmt und dieses Signal auch setzt, auch wenn sie als Oppositionspartei mehr will – das ist alles legitim.
Ich glaube, wir sollten hinsichtlich dieses Zeichens, dieses Symbols klar sein und denen, die unsere Gesellschaft ablehnen, ganz klar sagen: Dafür haben wir null Toleranz, da werden wir immer dagegen eintreten und Regelungen treffen, die das auch verunmöglichen. (Beifall bei der ÖVP.)
10.46
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Steiner. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/20
10.46
Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Atatürk, den meisten wird er noch etwas sagen, und sonst kann man ihn googeln, assoziierte das Kopftuch mit Rückständigkeit (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]) des politischen Islams. Frauen, die Kopftuch trugen, wurden sogar jahrzehntelang von Universitäten, vom Staatsdienst und aus allen öffentlichen Bereichen ausgeschlossen – in der Türkei. Und wir diskutieren heute in Österreich über ein Kopftuchverbot, das maximal bis 14 Jahre gilt, danach kann jeder das Kopftuch tragen: Jede Lehrerin ist ausgenommen, die Kindergartentanten im Kindergarten – alle ausgenommen, alles kein Problem. (Zwischenrufe bei den Grünen sowie des Abg. Hörl [ÖVP].)
Wir diskutieren hier heute über ein Problem, das Sie uns importiert haben (Beifall bei der FPÖ) – und dann stellt sich der Kollege vor mir hierher und sagt: Die ÖVP kämpft seit Jahren – seit Jahren – für das Kopftuchverbot! Importiert haben wir es 2015, in den Schulen war es ein paar Jahre später, Herr Kollege – und dann haben wir nur ÖVP-Bildungsminister gehabt. Gegen wen haben Sie denn gekämpft? Gegen wen? Gegen die eigenen Bildungsminister? Gegen wen kämpfen Sie? (Zwischenruf des Abg. Marchetti [ÖVP].)
Dann ist noch eine Frage interessant, Frau Plakolm. Sie sind an die Medien gegangen und haben immer gesagt: Das muss ein Verfassungsgesetz werden, und das wird ein Verfassungsgesetz! Ich habe in der Rednerliste gesehen, Sie sind die Dritte nach mir: Erklären Sie mir bitte, warum es kein Verfassungsgesetz wird! Erklären Sie mir das bitte! Wenn Ihnen und der Volkspartei dieser Kampf seit Jahren so wichtig ist, dieser Kampf gegen das politische Symbol in der Schule, warum machen wir es nicht als Verfassungsgesetz, inklusive Lehrerinnen (Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS]) und inklusive Personen, die in Schulen arbeiten? Wer hindert sie daran? Wer hindert sie daran? (Beifall bei der FPÖ.)
Es hindert sie mit Sicherheit nicht die österreichische Bevölkerung daran, denn die österreichische Bevölkerung hätte die Mehrheit, die Verfassungsmehrheit; wenn die NEOS – vom ganz linken Spektrum rede ich eh nicht – mit dabei sind, hätten wir die Verfassungsmehrheit. Es hindert sie also weder die österreichische Bevölkerung, es hindert sie anscheinend auch nicht die Österreichische Volkspartei – weil wir ja keinen ÖVP-Minister mehr haben, jetzt haben wir einen NEOS-Minister –, die NEOS hindern Sie anscheinend auch nicht. Wer, Frau Plakolm, hindert Sie daran, dieses Gesetz heute als Verfassungsgesetz zu beschließen?
Es ist wieder nur Husch-Pfusch, es ist wieder nur Kosmetik, und es hilft niemandem in den Klassen. Ihr macht immer nur das marginal mindestens Nötige, allerdings niemals ordentliche Politik für unsere Kinder in den Schulen. Das wäre längst, längst an der Zeit.
Angefangen beim Kopftuchverbot, gibt es ja noch vieles mehr, aber die Zeit lässt es leider nicht mehr zu (Abg. Scherak [NEOS]: Schade eigentlich!) – schade, stimmt, Herr Kollege! –, deshalb bringe ich jetzt noch einen Entschließungsantrag ein.
RN/20.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schulpersonal“ – und das ist das Wichtige (Abg. Oberhofer [NEOS]: Inkludiert das Ordensschwestern auch oder ...?)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das Tragen eines Kopftuches sowie einer Verschleierung in öffentlichen Pflichtschulen für das gesamte schulische Personal, insbesondere Lehrerinnen, verbietet.“
Das wäre ehrliche Politik. – Und Herr Kollege Oberhofer, wenn du reinschreist, musst du so reinschreien, dass ich es verstehe, dann kann ich replizieren. Ich habe es leider nicht verstanden und meine Zeit ist aus. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Shetty [NEOS]: Schade, dass die verfassungsrechtliche ... !)
10.50
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/20.2
Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schulpersonal (158/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Himmer. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte.
RN/21
10.50
Abgeordneter Mag. Heinrich Himmer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jetzt wissen wir, wie die Freiheitliche Partei Bildungspolitik versteht, nämlich als Verbotspolitik. Wir sehen also, freiheitliche Politik heißt Verbote. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Dass Sie es noch ausweiten wollen, zeigt, dass Sie auch die vielen Anstrengungen, die wir gemeinsam im Bildungsbereich machen, gar nicht erkennen, erkennen wollen. Denn: Ganz wesentliche Teile, die Sie auch jetzt in Ihrer Rede nicht angesprochen haben, sind Punkte, die wir heute zusätzlich beschließen werden, die einen großen Anteil daran haben werden, dass wir gemeinsam mit Schüler:innen, mit Pädagog:innen, mit Eltern arbeiten und nicht gegen sie. Durch ein Dagegen ist noch nie jemand besser oder gescheiter geworden oder aus der Schule mit besseren Leistungen rausgegangen. (Beifall bei der SPÖ.)
Mit der Suspendierungsbegleitung und den Perspektivengesprächen nehmen wir nämlich die Schülerinnen und Schüler ernst, und zwar ernster, als sie ausschließlich beim Ausschluss zu befragen, sondern es geht darum, sie zu begleiten, dass sie ein erfolgreiches Leben führen können. Wir alle werden nämlich daran gemessen werden, wie wir mit unseren Kindern und jungen Menschen umgehen, wie wir die Verantwortung übernehmen, ihnen ein Leben zu geben, in dem sie Chancen haben können. Mit der Suspendierungsbegleitung ermöglichen wir daher vielen Menschen, die jetzt tatsächlich aus einer Bildungslaufbahn herausfallen, die Möglichkeit dieser Beziehungsarbeit, gemeinsam mit Unterstützung von Psycholog:innen, von Sozialarbeiter:innen, aber auch Menschen, die sich der Kinder annehmen. Denn Pädagogik braucht Beziehung, Pädagogik braucht die Zuwendung zum Kind, und: Jeder Eingriff in die Bildungslaufbahn kann die Chancen für ein Kind auch lebenslang verschlechtern.
Daher sind wir als Sozialdemokratie an der Seite der jungen Menschen, an der Seite der Schulen und an der Seite der Lehrerinnen und Lehrer, um sie vor einem Karriereende, das oft schon in der Klasse beginnt, zu schützen. Das sind tatsächlich Errungenschaften in der Bildungspolitik – Kollege Steiner, die, glaube ich, können Sie alle auch erkennen –, die tatsächlich für Kinder und junge Menschen eine Verbesserung bringen. Auch wenn wir Menschen suspendieren, wenn wir Kinder und junge Menschen suspendieren, die schulpflichtig sind, die bisher zum Teil zu Hause gesessen sind und nichts gemacht haben, werden diese in Zukunft begleitet. Die erhalten dabei Unterstützung, ihr Leben zu gestalten – und, sehr geehrte Damen und Herren, das ist Bildungspolitik. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS].)
Wir unterstützen Menschen dabei, ihr Leben zu meistern, und wir verbieten ihnen nicht, ihr Leben zu meistern. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das sind schöne Worte, aber denen müssen erst einmal Taten folgen!) Stimmen Sie heute zu – ich glaube, Sie haben es ja auch vor –, dann, glaube ich, können wir es gemeinsam schaffen, junge Menschen dabei zu begleiten, ihr Leben erfolgreich zu gestalten. Das ist Voraussetzung dafür, dass Leistung erbracht werden kann: wenn wir junge Menschen dabei begleiten, im Schulalltag auch diese Unterstützung zu bekommen.
Ja, wir müssen auch Pädagoginnen und Pädagogen bei ihrer Arbeit begleiten; und ja, multiprofessionelle Teams, Unterstützung, Sozialarbeit, Schulpsychologie – all das haben wir in den letzten Jahren nicht nur beschlossen, sondern werden wir auch weiter ausbauen, weil gerade die Unterstützung für Schulen ein ganz entscheidender Punkt ist, das auch zu tun. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)
Alleine die Deutschfördermaßnahmen, die wir auch hier im Hohen Haus beschlossen haben, zeigen, dass es uns wichtig ist, Kinder an der Hand zu nehmen und durchs Leben zu begleiten. Damit fangen wir am ersten Schultag und auch schon viel früher an, nämlich in der Elementarpädagogik. Und es sind eben keine Kindergartentanten, Herr Kollege Steiner, sondern es sind Elementarpädagoginnen und -pädagogen, die den Beruf sehr ernst nehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch [FPÖ] und Lausch [FPÖ].)
10.54
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet haben sich die beiden Vertreter der Bundesregierung: Herr Bundesminister Wiederkehr und Frau Bundesministerin Plakolm, die ich auch an dieser Stelle herzlich im Haus begrüßen darf. – Bitte, Herr Bundesminister Wiederkehr, Sie gelangen zu Wort.
RN/22
10.54
Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Schule muss ein Ort der Entfaltung sein, Schule muss ein angstfreier Ort sein, wo Kinder, aber auch Pädagoginnen und Pädagogen gerne hingehen, weil nur ein angstfreies Lernen auch ein nachhaltiges Lernen und eine gute Bildung bedeutet.
Wir sehen, dass in den letzten Jahren die Konflikte in den Klassenzimmern zugenommen haben, sowohl kulturelle, religiöse Konflikte, als auch Konflikte, die zu Gewalt im Klassenzimmer geführt haben. Das sehen wir an der Anzahl der Suspendierungen, die sich in den letzten Jahren verdreifacht haben. Das ist ein Auftrag, entschlossene Maßnahmen zu setzen, damit Angstfreiheit und Gewaltfreiheit wieder die Norm in den Klassenzimmern ist, denn Toleranz gegenüber Gewalt dürfen wir nicht an den Tag legen – deshalb diese Regierungsvorlage mit einem großen, umfassenden Paket in der Prävention, aber auch darüber hinaus, um Schule zu einem angstfreien Ort der Entfaltung zu machen.
Es sind drei Punkte darin beinhaltet: Erstens die Suspendierungsbegleitung, die mir persönlich ein großes Anliegen ist, damit Schülerinnen und Schüler, die wegen Gewalt kurzfristig aus der Schule ausgeschlossen werden, nicht alleingelassen werden, nicht einfach in den Park oder in den Supermarkt geschickt werden, wie es aktuell der Fall ist, sondern es geht darum, dass wir die Kinder, die wegen Gewalt suspendiert werden, begleiten, nämlich sowohl pädagogisch begleiten, dass weiterhin gelernt wird, als auch psychosozial begleiten, damit das eigene Fehlverhalten reflektiert wird und damit eine Resozialisierung, Reintegration in den Klassenverband stattfinden kann. Das wird in Zukunft über eine Suspendierungsbegleitung im Ausmaß von mindestens acht bis zu 20 Stunden gewährleistet und ist ein echter Paradigmenwechsel, wie wir mit Gewalt im Klassenzimmer umgehen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Es sind, zweitens, die Perspektivengespräche, nämlich dass Schülerinnen und Schüler, die die Schule abbrechen oder auch von der Schule verwiesen werden, nicht im luftleeren Raum landen, sondern bei diesem Austritt aus der Schule, der dann oft unfreiwillig geschieht, begleitet werden, um für sich eine andere Perspektive zu entwickeln, denn die Perspektivenlosigkeit ist eine der größten Gefahren, auch für die Sicherheit in unserer Gesellschaft. Auch Kränkungen aus der Schule (Zwischenruf des Abg. Taschner [ÖVP]): Wir haben nicht nur, aber auch bei dem Attentat und bei dem Amoklauf in Graz erlebt, dass diese aus unterschiedlichen Kränkungserfahrungen entstanden. Deshalb ist es so wichtig, dass, wenn es einen Ausschluss, wenn es einen Abbruch einer Schule gibt, auch Gespräche stattfinden, um weitere Entwicklungen aufzuzeigen und Perspektiven mitzugeben. Engagierte Schulen tun das jetzt schon. Es wird in Zukunft verpflichtend sein. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für die Sicherheit nicht nur in den Schulen, sondern in der ganzen Gesellschaft.
Es ist, drittens, das Kopftuchverbot für unter 14-Jährige, das natürlich eine Abwägung von Grundrechten ist, nämlich dem Grundrecht auf Religionsfreiheit, aber auch dem Grundrecht von Kindern auf ihre Kinderrechte, auf ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, unabhängig von gesellschaftlichen, familiären oder auch Zwängen im Freundeskreis. Man muss feststellen, dass die Zwänge gegenüber jungen Mädchen deutlich zugenommen haben, nicht nur vom Familienumfeld, sondern auch von jungen Burschen, die aus religiösen Gründen anscheinend anderen vorschreiben wollen, wie sie sich zu kleiden haben. Deshalb wird in dieser Grundrechtsabwägung ganz klar für die Freiheit der jungen Mädchen, für die persönliche Entwicklung der jungen Mädchen entschieden, damit sie gut gebildet werden und so ein gutes, selbstbestimmtes Leben für sich ermöglicht bekommen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Da kamen von grüner Seite Einwände, dass es ja von anderen Ministerien Stellungnahmen gegeben hat. – Ja, zum Glück. Es gab eine offene Begutachtung, bei der wir noch unterschiedliche Stellungnahmen eingearbeitet haben, beispielsweise die Kritik, dass es nicht klar am Alter festgelegt wurde, sondern an der Schulstufe. Das war eine berechtigte Kritik, denn unter 14 ist man religionsunmündig, ab 14 gibt es eine Mündigkeit und damit auch ein logisches Alter, ab dem wir ansetzen.
Oder auch der Kritikpunkt, dass es nicht bestimmt genug war, nämlich die Frage: Was verbieten wir denn? Da gab es auch eine neue Definition im Gesetz, nämlich ganz klar das Kopftuch nach islamischem Vorbild, das das Haupt verdeckt. Wir sprechen sehr konkret und spezifisch an, was wir verbieten und warum wir es verbieten.
Die erste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hat uns auch mitgegeben, warum es damals verfassungswidrig war: beispielsweise weil es keine Begleitmaßnahmen gab. (Abg. Maurer [Grüne]: Gibt’s jetzt auch nicht!) Jetzt gibt es Begleitmaßnahmen an allen österreichischen Schulen: über Kinderschutzkonzepte und eigene Bubenarbeit, um auch die Buben zu sensibilisieren, bis hin zu zusätzlicher psychosozialer Unterstützung. Es gibt unzählige Begleitmaßnahmen, die wir schon gesetzt haben und auch in Zukunft setzen werden, auch gemeinsam mit dem Integrationsministerium und dem ÖIF, um somit auch die Kritik des Verfassungsgerichtshofs einzubauen und mit aufzunehmen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ein weiterer Kritikpunkt war damals, welche Eskalationsstufen es gibt. Auch diese wurden einbezogen, nämlich dass es bei allen drei Maßnahmen schrittweise Stufen bis zur Sanktion gibt. Ja, dazu stehe ich. Der letzte Schritt ist eine Strafzahlung der Eltern, denn Eltern haben eine Verantwortung für ihre Kinder und Eltern müssen mit der Schule kooperieren. (Beifall des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS].)
Die Lehrerinnen und Lehrer sind aber nicht die Sheriffs, wie aufgezeigt worden ist, sondern es gibt einen Eskalationsmechanismus hin zur Direktion und dann zur Behörde. Wir wollen die Beziehungsarbeit zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern nicht beeinträchtigen, auch nicht bei so sensiblen Konfliktthemen wie dem Kopftuch, sondern es gibt eine andere Instanz, die darüber entscheidet. Und über die Strafe entscheidet ja nicht die Schule selbst, sondern die Behörde. Es ist eine Verwaltungsstrafe, die dann verhängt werden kann – wichtig auch zu erwähnen –, nicht einmalig, sondern wenn es Verstöße gibt, auch mehrmals. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)
Mit diesen drei Maßnahmen setzen wir Standards für eine sichere Schule, setzen wir Standards, um Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
Ich möchte zum Abschluss allen danken, die an diesem Gesetzgebungsprozess bisher mitgewirkt haben, auch der Familienministerin und ihrem Team. Es gab eine enge Kooperation, damit wir ein verfassungsgemäßes Gesetz vorlegen. Das unterscheidet mich und auch uns von der Anforderung her von den Freiheitlichen, nämlich dass es ein verfassungskonformes Gesetz sein soll, und ich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz, so wie es heute vorliegt, verfassungskonform sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
11.01
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Plakolm. – Bitte, Frau Bundesministerin.
RN/23
11.02
Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Vielen lieben Dank, Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher der Nationalratssitzung! Ich schließe gleich an unseren Bildungsminister Christoph Wiederkehr an.
Heute gelingt uns ein historischer Schritt, wenn es um den Schutz von Mädchen geht. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch festhalten und einmal mehr unterstreichen, dass das Kopftuch an Kindern kein einfaches religiöses Symbol ist. Es ist auch kein harmloses Stück Stoff. Es ist ein Zeichen der Unterdrückung, und dagegen wehren wir uns als Gesellschaft und genau dafür müssen wir als Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
Kein Mädchen in Österreich soll lernen oder damit aufwachsen, dass der Körper versteckt werden muss. Jedes Mädchen in Österreich soll frei, soll sichtbar und soll vor allem selbstbestimmt aufwachsen. Natürlich wird damit auch das Fundament, nicht nur für die weitere persönliche und körperliche Entwicklung, sondern insbesondere für den weiteren Bildungsverlauf eines Mädchens gelegt.
Wir wollen, dass Mädchen und Frauen die gleichen Chancen in unserem Land haben. Dafür treten hoffentlich alle Parteien im Hohen Haus ein. Jetzt haben Sie alle die Chance, hier auch konkret Maßnahmen zu setzen.
Wir wollen, dass das alles an unseren Schulen passiert, diese Gleichberechtigung nicht nur gelehrt, sondern auch vorgelebt wird, dass Mädchen ohne kulturellen Druck, ohne Zwang, ohne vorgeschriebene Rollenbilder aufwachsen können und dass sie nicht vermittelt bekommen, dass ihr Körper etwas Schlechtes ist, das bedeckt werden muss. Das ist kein religiöses Symbol, es ist ein Symbol der Unterdrückung, das auch Spuren bei Mädchen hinterlässt.
Diese Sichtweise vertrete nicht nur ich, sondern vertritt auch ein Großteil der Österreicherinnen und Österreicher. 73 Prozent befürworten das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an unseren Schulen. Deswegen ist es unser gesellschaftlicher Auftrag, das zu unterstützen und diesen Entwicklungen entgegenzuhalten.
Die Schule muss ein Ort für Freiheit und Selbstbestimmung sein, kein Ort, an dem Mädchen bereits früh unter Druck gesetzt werden, eingeschränkt oder auch unsichtbar gemacht werden. Wir zeigen damit null Toleranz gegenüber all jenen, die Mädchen in ihrer Entwicklung hindern oder kontrollieren wollen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es freut mich, dass es auch im Hohen Haus einen sehr breiten politischen Konsens zu diesem Thema gibt, der über die Regierungsparteien hinausgeht. Im Unterrichtsausschuss hat die freiheitliche Fraktion bereits mitgestimmt. Die grünen Abgeordneten wurden bereits eingeladen, auch mitzustimmen, da sie den Vorschlag ja inhaltlich auch in der Vergangenheit selbst begrüßt haben.
Unser Bildungsminister hat bereits ausgeführt, dass wir guten Gewissens ein einfaches Gesetz vorschlagen. Auch an die Abgeordneten der FPÖ gerichtet: Uns geht es um eine fundierte Grundlage, um eine gute Begründung dieses Gesetzes, um Begleitmaßnahmen, die wir implementieren, damit dieses Gesetz auch halten kann. Es geht dabei um keine populistische Schlagzeile, es geht um Kinder, es geht um Schutz von Mädchen, und den werden wir gemeinsam hier einbringen. Über zwei Drittel der Abgeordneten dieses Hauses unterstützen diesen Vorschlag. Das ist ein starkes Signal für die Mädchen in unserem Land, aber auch für uns als Gesellschaft dafür, was wir tolerieren und was wir nicht zulassen.
Das Gesetz, das Sie heute debattieren, unterscheidet sich auch ganz stark von dem Gesetz, das vor sechs Jahren für Volksschulen, also bis zehn Jahre, eingebracht wurde. Es hat sich aber auch die Ausgangssituation massiv verändert. Damals ist man von rund 3 000 betroffenen Mädchen ausgegangen, heute gehen Schätzungen von 12 000 aus.
Der Druck kommt auch längst nicht mehr nur aus dem familiären Umfeld, sondern insbesondere aus sozialen Medien. Influencerinnen und Influencer auf Tiktok, auf Instagram verstärken genau diese Entwicklungen. Sie propagieren ein verzerrtes Bild von Ehre und Scham, und auch junge Burschen sehen das, fühlen sich angesprochen und zu Sittenwächtern berufen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Die wird es jetzt nicht mehr geben, oder was?) Es geht so weit, dass Burschen ihren Schwestern oder sogar ihren Müttern mit Gewalt drohen, wenn sie das Kopftuch ablegen, um damit die angebliche Ehre der Familie zu retten. Das zeigt uns, es geht beim Kinderkopftuch um Kontrolle, es geht um Unterdrückung.
Lehrkräfte haben uns in der Begutachtungsphase bestätigt, dass es ein Problem im Alltag in vielen Klassen ist. Psychologinnen und Psychologen bestätigen auch, dass das Kinderkopftuch die Entwicklung von Mädchen massiv einschränkt und dass Mädchen in diesem Alter tatsächlich glauben, sie müssten sich vor den Blicken fremder Männer schützen. Deshalb müssen wir handeln.
Wir gehen in zwei Schritten vor. Im Februar mit Semesterbeginn startet die Aufklärungsphase, in der es uns um Information geht, um eine gute Vorbereitung, auch um Evidenz, damit wir das auch wissenschaftlich begleiten. Gespräche sollen die Hintergründe erklären und Unterstützung bieten, und bei Druck und Drohungen durch religiöse Sittenwächter wird auch frühzeitig eingegriffen.
Mit Schuljahresbeginn im September startet dann die Sanktionsphase. Dann treten auch diese in Kraft, und damit stellen wir einen verhältnismäßigen, einen gut vorbereiteten und einen rechtlich sauberen Vollzug sicher. Dieses Stufenmodell hat ja bereits unser Bildungsminister vorgestellt.
Wir setzen also auf Aufklärung, wir scheuen aber gleichzeitig die Konsequenzen nicht, wenn es um den Schutz von Mädchen geht. Genauso bieten wir Begleitmaßnahmen im Bildungsbereich, im Integrationsbereich bis hin auch zur Unterstützung von Eltern, die Gleichberechtigung auch im Familienleben vorleben sollen.
Zur Frage, ob dieses Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nun hält oder nicht, möchte ich ganz klar festhalten, dass wir die Stellungnahmen aus der Begutachtung sehr ernst genommen haben, dass wir die Rechtsgrundlagen so nachgeschärft haben, dass ein Gesetz entstanden ist, das wirksam ist, das rechtlich solide ist. Wir haben die Begriffe und Altersgrenzen präzisiert, wir haben die sachliche Begründung umfassend auf die Rechtsprechung des EGMR und auch des VfGH abgestimmt, und beide Höchstgerichte halten klar fest: Eingriffe in die Religionsfreiheit sind zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.
Es darf beim Schutz von Mädchen keinen Interpretationsspielraum geben. Wir schützen Mädchen, nicht Moralvorstellungen, und vor allem schützen wir ihr Recht auf eine sichtbare Kindheit. – Vielen lieben Dank. Ich freue mich über die breite Zustimmung im Hohen Haus zum Kinderkopftuchverbot. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
11.08
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/24
11.09
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um gleich auf den Punkt zu kommen: Kein Mädchen darf dazu gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Nicht mit zehn, nicht mit 14, nicht unter Zwang, nicht aus Angst und nicht aufgrund von Druck ausgehend von Familie oder von Mitschülern. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Eines kommt mir aber hier in dieser Debatte wirklich zu kurz. Wieder einmal wird ein gesellschaftspolitisches Problem auf dem Rücken junger Mädchen ausgetragen. (Ah-Rufe bei der ÖVP.) Schon wieder werden junge Mädchen ins Visier genommen, aber nicht jene, von denen das Problem ausgeht. (Abg. Gödl [ÖVP]: Zwei Sätze ...!)
Warum sprechen wir nicht über Bubenarbeit? Denn das Problem fängt nicht am Kopf vom Mädchen an, sondern das Problem fängt in den Köpfen derer an, die viel zu oft mit der Idee von Kontrolle und Unterdrückung aufwachsen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Taschner [ÖVP].)
Warum sprechen wir nur über Strafen und warum sprechen wir nicht über Unterstützung von Lehrpersonen, die das dann als Sheriffs – ja, müssen sie machen – in den Klassenzimmern managen müssen? Warum sprechen wir nicht darüber, wie wir Radikalisierung in den Schulen von Anfang an unterbinden können, um ein besseres Miteinander zu schaffen? (Beifall bei Grünen und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ].)
Wir sprechen nicht darüber, weil diese Regierung nichts (Abg. Wurm [FPÖ]: ... Barbara!) davon ins Gesetz geschrieben hat. (Abg. Steiner [FPÖ]: Remigration!) Es wurden Begleitmaßnahmen besprochen, aber es bleibt faktisch ein Gesetz, das nur auf das Kopftuchverbot hinausläuft – ohne echte Begleitung, und das heißt, das Problem wird lediglich verschoben. (Beifall bei den Grünen.)
Und das Schlimmste: Sie verstoßen mit diesem Gesetzestext nach Meinung zahlreicher Experten und Expertinnen gegen die Verfassung (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP]) und das können Sie hier draußen auch nicht schönreden. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Taschner [ÖVP] und Totter [ÖVP].)
Liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, wir sind für ein Kinderkopftuchverbot (Abg. Taschner [ÖVP]: Aber?), aber wir stimmen bestimmt keinem unausgereiften, verfassungswidrigen Gesetz zu. (Abg. Gödl [ÖVP]: Stehen Sie als Richterin da vorne?)
Bevor sich Kollege Shetty jetzt empört und ein Video postet, dass die Grünen nicht mitgestimmt haben, lassen Sie mich eines ganz klar sagen: Wenn die Regierung ein Gesetz vorlegt, das der Verfassung widerspricht (Abg. Taschner [ÖVP]: Woher wissen Sie denn das?), dann ist es unsere Verantwortung als Abgeordnete, dann ist es unsere Verantwortung und unsere Pflicht, dass wir dagegenstimmen – darauf haben wir einen Eid geleistet –, denn da geht es nicht um Klicks, da geht es nicht um Likes, da geht es um Rechtssicherheit. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Gödl [ÖVP]: Wir haben Gewaltenteilung in Österreich! – Abg. Totter [ÖVP]: ... das Parlament!)
Dass die SPÖ bei diesem Pfusch mitmacht, obwohl es laute Bedenken gibt, verstehe ich auch nicht, aber es wundert mich auch nicht. Nochmal, um es ganz deutlich zu sagen: Ein verfassungswidriges Gesetz (Abg. Gödl [ÖVP]: Woher wissen Sie das?) schützt kein einziges Mädchen, sondern es schwächt lediglich unseren Rechtsstaat. (Ruf bei der ÖVP: Überlassen Sie das bitte dem Verfassungsgerichtshof!) Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir ist dieses Hohe Haus heilig, und ich bin froh, dass ich bei einer Partei bin, die demokratiepolitisches Verständnis (Rufe bei der ÖVP: Oh!) über populistischen Stimmenfang setzt. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].)
Und ja, es wäre die Aufgabe einer Regierung, Mädchen zu schützen, die Selbstbestimmung der Frau zu stärken (Abg. Totter [ÖVP]: Genau das tun wir!), bei den Ursachen anzufangen, ein besseres Miteinander zu schaffen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Wenn dieses kaputte Gesetz aber alles ist, was die Regierung auf die Beine stellen kann, dann, muss ich sagen, haben Sie Ihren Auftrag als Regierung nicht verstanden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Gödl [ÖVP]: Ja, Frau Richter! – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Sehr bescheidener grüner Applaus!)
11.12
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/25
11.13
Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zuallererst möchte ich die 5HSF der HLW19 und ihren Direktor Rehberger aus Wien sehr herzlich hier begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Kollegin Neßler hat jetzt gerade ausgeführt (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Eher aufgeführt!), warum das Kopftuchverbot nicht halten wird. Ich frage mich, wo die vielen Vorschläge der Grünen sind, dieses Gesetz zu verbessern. (Abg. Maurer [Grüne]: Im Ausschuss zum Beispiel!) Es ist ja offensichtlich nichts da (Beifall bei den NEOS), denn sie kritisieren nur, warum es nicht verfassungsmäßig sein wird, aber die Vorschläge sind jedenfalls auch im Ausschuss nicht gekommen. (Abg. Maurer [Grüne]: Eigene Anträge haben wir eingebracht! – Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)
Aber gut, jetzt zur Bildung, einem noch wichtigeren Thema aus meiner Sicht: Diese Novelle, die wir heute beschließen, verdeutlicht, dass wir die Aufholjagd in der Bildung angegangen sind, dass wir oder diese Regierung als Gesamtes dorthin schaut, wo in der Vergangenheit oft zu wenig hingeschaut wurde, und deswegen ist es wichtig, dass wir heute erstmals eine verpflichtende pädagogische und psychosoziale Suspendierungsbegleitung beschließen. Warum ist das wichtig? – Weil Schüler nicht nur suspendiert, von der Schule verwiesen und dann sich selbst überlassen werden sollten. Das ist jetzt der Fall und das ist natürlich vollkommen unsinnig, weil es keine Probleme löst. Kein Kind wird böse oder aggressiv geboren, das entsteht und entwickelt sich im Laufe der Zeit, und man muss und wird durch diese Suspendierungsbegleitung, die es jetzt geben wird, erarbeiten können und Ursachen klären können, warum ein Kind wie reagiert. (Beifall bei den NEOS.)
Die aktive Einbindung der Eltern ist wichtig. Eltern sind ganz, ganz wichtig in diesem Prozess und haben natürlich auch einen großen Einfluss auf ihre Kinder, daher muss man das auch machen. Das erklärte Ziel ist, dass alle Kinder, die suspendiert werden, auch wieder zurück in die Schule kommen sollen, dass sie also nicht ihr Leben lang stigmatisiert und ausgegliedert sind, sondern dass sie wieder in ihren Klassenverband zurückkommen sollen.
Die Aufholjagd ist aber nicht zu Ende beziehungsweise geht es um viel mehr im Bildungsbereich. Es geht darum, dass wir das Bildungssystem, unsere Schulen auf die Überholspur bringen wollen und das setzen wir als Bundesregierung auch um. Wir werden den Chancenbonus einführen, 400 Schulen, die besonders starke Herausforderungen haben, werden davon profitieren; wir schaffen einen Marktplatz für Lern-Apps; es wird weniger Bürokratie und mehr Autonomie geben; wir investieren ganz gezielt in den Ausbau des psychosozialen Schulpersonals, in Schulpsychologen, Sozialarbeiter und in ganz, ganz viele Präventionsprogramme. Das ist wichtig und gehört auch in den Schulbereich. Was aber noch wichtiger ist, ist, dass wir auch Neuem in der Schule Raum und Platz geben werden. Bereiche wie Finanzbildung, Wirtschaftsbildung, KI, Medienbildung: Das alles wird in Zukunft mehr Raum haben, weil es darum geht, unsere Kinder auf die Zukunft vorzubereiten und den Kindern und Jugendlichen eine gute Zukunft zu ermöglichen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.16
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ricarda Berger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/26
11.16
Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kollegen! Liebe Österreicher! Wir setzen heute einen Schritt, der schon längst fällig gewesen wäre (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ihr setzt einen Schritt?); einen Schritt, der so klar und notwendig ist, dass man sich ernsthaft fragt: Warum hat es eigentlich so lange gedauert? Denn wir reden da nicht von irgendetwas, wir reden da nicht von irgendwelchen Befindlichkeiten, nicht von irgendwelcher politischen Korrektheit, wir reden über Kinder, und wer das nicht anerkennt, der verkennt den Ernst der Lage – so wie Sie, sehr geehrte Grüne. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Kopftuchverbot für Mädchen bis zum 14. Lebensjahr ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt; ein Schritt, der endlich Schluss macht mit der Ausrede, dass alles kulturelle Vielfalt sei, denn: Nein, das ist es nicht, es geht da nämlich wirklich um die Freiheit von Mädchen, die sich nicht selbst schützen können.
Eines muss aber sehr klar ausgesprochen werden: Dieser Schritt reicht definitiv nicht aus. Es fehlt wie immer an Mut, aber das ist ja nicht das einzige und erste Thema. Wir haben es hier nämlich mit einer Ideologie zu tun und nicht nur mit einer Religion; mit einer Ideologie, die Mädchen früh in Rollen drängt, die sie nicht verstehen und die sie auch nicht selbst gewählt haben. Ich sage das sehr offen und in aller Deutlichkeit: Extremistische Strukturen des politischen Islam haben in Österreich keinen Platz – nicht in den Schulen, nicht in Institutionen und auch nicht in der Öffentlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau darum braucht es einen nächsten Schritt, nämlich ein Verbotsgesetz gegen extremistische Ausprägungen des politischen Islam; ein Gesetz gegen jene Netzwerke, die Kinder unter Druck setzen, Frauen einschränken und unsere demokratischen Werte ablehnen und verachten. Und eines ist sicher: Die Unterdrückung endet nicht mit dem 14. Lebensjahr – ich hoffe, da sind wir uns alle hier im Haus einig – und genau deshalb darf unser Einsatz auch nicht da enden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Maßnahmen – wir haben es heute schon gehört – gehen uns leider nicht weit genug. Es braucht auch ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen, ganz dringend sogar, denn Lehrer sind Autoritätspersonen, und ja, sie haben auch Vorbildwirkung, und wir müssen sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen: ein Kopftuchverbot überall dort, wo Neutralität, Sicherheit und Freiheit gewährleistet sein müssen – nicht um Leute auszugrenzen – denn der Vorwurf kommt jetzt garantiert von Ihnen –, sondern es geht darum, niemanden schutzlos zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiters möchte ich schon noch eines ansprechen, nämlich das Thema der Schulpsychologen. Ich selbst habe zwei schulpflichtige Kinder und ich weiß, wie so ein Alltag aussieht. Ja, wir brauchen traurigerweise diese Schulpsychologen, aber der Grund dafür, warum wir diese brauchen, wird völlig verkannt. Ich habe Kollegen Himmer von der SPÖ sehr genau zugehört, und ich frage mich ernsthaft, in welcher Parallelwelt Sie eigentlich leben, Sie waren doch in Wien Bildungsdirektor!
Man ruft dann nämlich immer nach mehr Personal, aber niemand spricht darüber, warum dieser Druck eigentlich überhaupt so stark ist und warum es überall eskaliert. – Es waren die Coronamaßnahmen (Ruf bei der ÖVP: Na geh!), es ist die gescheiterte Integrationspolitik, es ist die gescheiterte Migrationspolitik, eine Migrationspolitik ohne Kontrolle. All Ihre Entscheidungen haben dazu geführt, dass heute immer mehr Schulpsychologen gebraucht werden und trotzdem aber nie genug da sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Zeit, dass man das Problem endlich bei der Wurzel packt und nicht immer nur, so wie Sie es machen, maximal Symptombekämpfung betreibt – wenn überhaupt. (Beifall bei der FPÖ.)
Heute setzen wir einen ersten Schritt. Das ist gut so, aber ich verspreche Ihnen: Wir von den Freiheitlichen werden nicht nachgeben, wir werden keinen Millimeter zurückweichen und definitiv auch nicht schweigen, bis die nächsten notwendigen Schritte folgen – klar, konsequent und ohne Angst vor unbequemen Wahrheiten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm [FPÖ]: Bravo!)
11.21
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Totter. – Ich stelle auch Ihre Zeit auf 3 Minuten ein, Frau Kollegin.
RN/27
11.21
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Zuallererst möchte ich die Schülerinnen und Schüler der HTL Wien West hier bei uns begrüßen, mit Frau Prof. Tiefgraber-Peltzer und Herrn Prof. Hesina, herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, mit der heute vorliegenden Schulrechtsnovelle setzen wir einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit, Unterstützung und Chancengerechtigkeit an unseren Schulen. Im Mittelpunkt dieser Schulrechtsnovelle stehen drei Kernbereiche. Wir stärken damit die Suspendierungsbegleitung – diese gibt es bereits in der Steiermark, sie wurde vom damaligen Landesrat Werner Amon eingeführt und wird nun österreichweit ausgebaut –, denn Kinder und Jugendliche – es wurde heute schon mehrfach gesagt –, die suspendiert wurden, brauchen eine strukturierte Unterstützung und eine gute Begleitung bei der Reintegration. Wichtig ist für mich auch, dass Eltern und Erziehungsberechtigte in den Prozess eingebunden sind, neben der Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendhilfe. Die Hauptverantwortung für die Erziehung der Kinder liegt nach wie vor bei den Eltern, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Schule hat nur eine Mitwirkungspflicht an der Erziehung. Ich bin überzeugt davon, dass wir Eltern viel mehr in Verantwortung bringen müssen. Es sollen auch Perspektivengespräche mit jenen Schülerinnen und Schülern geführt werden, welche die Schule vorzeitig verlassen. Diese Gespräche sollen Gründe für den Schulabbruch klären, Feedback ermöglichen und – ganz wichtig – auch Alternativen aufzeigen.
Meine Damen und Herren, Schule ist ein Ort, an dem wir Werte wie Gleichstellung und Freiheit vermitteln und individuelle Entfaltung ermöglichen. Daher wollen wir an unseren Schulen jungen Mädchen einen Raum bieten, in dem sie ohne äußeren Druck lernen und sich auch entwickeln können.
In diesem Zusammenhang möchte ich klar festhalten: Ja, das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren kommt. Wir tun das, weil wir ein faires, gleichberechtigtes Miteinander wollen und weil wir Mädchen in ihrer Entwicklung schützen müssen. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff Kopftuch nach islamischer Tradition eindeutig definiert, die Altersgrenze und der Gültigkeitsbereich des Gesetzes wurden präzise geregelt. Dieses Gesetz gilt im Schulunterricht, in Schulgebäuden und auch in Schulsportstätten. Und es gilt nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern natürlich auch an Privatschulen.
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei unserer Frau Minister Claudia Plakolm und auch bei unserem Bildungsminister Wiederkehr für den Einsatz für dieses wichtige Gesetz. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)
Meine Damen und Herren, auf den Antrag der Grünen, der heute ebenfalls mitbehandelt wird, möchte ich kurz Bezug nehmen und darf darauf hinweisen, dass die dort geforderten Maßnahmen bereits in Umsetzung sind. Selbstverständlich sind wir für den Ausbau von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie, in diesem Bereich ist aber schon in der letzten Legislaturperiode viel passiert, und auch heuer gab es 70 neue Planstellen für Schulpsychologie. Nächstes Jahr kommen wieder 70 neue Planstellen, und weitere 60 sind für 2027 vorgesehen. Und auch die Schulsozialarbeit wird weiter ausgebaut: 30 zusätzliche Planstellen im heurigen Jahr und weitere 35 für das Jahr 2026.
Außerdem, Frau Kollegin Maurer, gibt es in jeder Bildungsregion ein Diversitätsmanagement, das mit multiprofessionellen Teams jetzt schon großartig arbeitet. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Maurer [Grüne]: ... ganz anderes!) Es gibt auch Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, die unsere Schulen jetzt schon wunderbar unterstützen.
Und nun lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum Antrag der FPÖ sagen. Im Bereich Gewaltprävention gibt es ebenfalls sehr viele Maßnahmen, die an unseren Schulen umgesetzt werden und auch schon wirksam sind. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auf einen Aspekt hinweisen: Gewaltbereitschaft geht oft mit Überforderung einher, daher ist es ganz wichtig, dass wir das gemeinsame Regierungsprogramm abarbeiten und eine vollwertige Ausbildung für Sonderpädagogik wieder einführen, denn diese gut ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen, die uns im Moment fehlen, verfügen über eine ganz wichtige Expertise, sie arbeiten präventiv und können vieles an unseren Schulen abfedern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dringend brauchen wir auch Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer, damit sich diese auf ihr Kerngeschäft, nämlich das Unterrichten, konzentrieren können. Ein Zweilehrersystem, zumindest auf der Grundstufe 1 der Volksschule, ist dringend notwendig.
Wichtig sind mir auch die Mittelschulen im ländlichen Raum, geschätzter Herr Minister, diese müssen gestärkt werden, indem man ihnen die abgezogenen Ressourcen wieder zur Verfügung stellt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern und Schulleitungen für ihre großartige Arbeit an unseren Schulen und wünsche allen Schülerinnen und Schülern und Pädagoginnen und Pädagogen ein gesegnetes Weihnachtsfest und erholsame Ferien. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.26
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik. Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/28
11.27
Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Die heutige Bildungsdebatte ist eine echte Bankrotterklärung, eine Bankrotterklärung Ihrer unverantwortlichen Willkommenspolitik. Herzlich willkommen im Jahr 2025, wo es im Bildungsbereich nur noch um Kopftuchverbote, Schulpsychologen und Antigewaltmaßnahmen an den Schulen geht! (Beifall bei der FPÖ.)
Bezweifeln Sie eigentlich immer noch, dass wir radikal-islamische Gegengesellschaften in unserem Land haben, die immer stärker werden und jetzt auch unsere Schulen erreicht haben? Bezweifeln Sie immer noch, dass wir ein riesengroßes Problem in unserem Land haben? Sie, Vertreter der Einheitspartei, Sie sind am Bahnhof gestanden (Abg. Zarits [ÖVP]: Ich bin nicht am Bahnhof gestanden!), Sie haben geklatscht, Sie haben gejubelt, Sie haben noch mehr hereingelassen, und Sie haben alles schöngeredet und beschwichtigt. Und jetzt? Jetzt wundern Sie sich, dass es an allen Ecken und Enden und eben auch in den Schulen eskaliert? Merken Sie eigentlich, was Sie angerichtet haben? (Beifall bei der FPÖ.)
Warum vergönnen Sie unseren Schülern nicht das, was Sie genießen konnten, was wir noch genießen konnten: eine Schule ohne Gewaltbrennpunkt, ohne Migrationskämpfe, ohne Kulturkämpfe und ohne radikalen Islam? Ja, das Kopftuchverbot ist vielleicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber im Endeffekt haben Sie damit bewiesen, dass Sie wieder nichts verstanden haben, denn ein Kopftuchverbot (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Obergescheite!), das im Übrigen nur bis 14 Jahre gilt, wird das Problem nicht lösen. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) Was ist mit den Lehrern? Was ist mit dem Schulpersonal? Können Sie sich eine Lehrerin mit bauchfreiem Leiberl in den Emiraten vorstellen oder eine Lehrerin im Minirock in Tunesien? Nein? Also warum tolerieren wir dann Lehrerinnen mit Kopftuch in unseren Schulen? (Beifall bei der FPÖ.)
Aber man kann hier nicht mehr von Tolerieren sprechen – was Sie tun, ist kapitulieren. Sie kapitulieren vor dieser unverantwortlichen Willkommenspolitik. Sie kapitulieren vor dem politischen Islam in unseren Klassenzimmern, denn genau das ist das Kopftuch: ein Ausdruck des politischen Islams, und das hat in unseren Klassenzimmern nichts verloren, auch nicht bei Lehrern! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Doppelbauer [NEOS].)
Die Bevölkerung hat Sie längst durchschaut. Auch diese Alibimaßnahme wird Ihnen nicht helfen, denn wenn Sie wirklich was für die Schüler in Österreich machen wollen, wenn Sie wirklich was für die eigene Bevölkerung machen wollen, dann stellen Sie sich doch hin und beschließen wir endlich das Verbotsgesetz gegen den politischen Islam, genau das bräuchte es!
Damit kommen wir auch wieder zu Sicherheit und zu einer normalen Unterrichtszeit in unseren Schulen. Ihre Politik hat die Zustände in unseren Klassenzimmern verursacht. Es ist jetzt, glaube ich, das Mindeste, dass wir das wiedergutmachen. Unsere Schüler haben genug gelitten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.30
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christian Oxonitsch. – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Herr Kollege.
RN/29
11.30
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist schon sehr deutlich geworden, dass es eigentlich ja nicht um das Kopftuch per se und den natürlich zu Recht kritisierten und auch mit diesem Gesetz unterbundenen Zwang, dieses Kleidungsstück zu tragen, geht, sondern dass es eigentlich sehr grundsätzlich darum geht: Welches Bild hat man von Schule? Welches Bild hat man tatsächlich von der Aufgabe von Bildungspolitik in der Zukunft? Und da muss man schon an eines erinnern – weil Kollegin Berger gesagt hat: Na, jetzt endlich beschließen wir es, viel zu spät! –: Warum beschließen wir es denn heute? – Weil letztendlich diese Regierung, der Sie angehört haben, nicht in der Lage war, ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also das ist die Ursache. Sie haben es nicht einmal zusammengebracht, Sie wollten es und haben es nicht zusammengebracht. Das ist der entscheidende Punkt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf noch etwas hinweisen, damit ich es gegen Ende nicht vergesse, weil Kollegin Maurer darauf hingewiesen hat, man beschließe bewusst ein Gesetz gegen die Verfassung: Also abgesehen davon, dass scheinbar wirklich vorübergegangen ist, welche Änderungen es durch Anmerkungen des Justizministeriums und anderer gegeben hat, möchte ich schon daran erinnern, wie viel Kritik es an Gesetzen gegeben hat. Ich nenne als Beispiel nur das ORF-Gesetz und die Frage, ob es verfassungskonform sein wird. Es ist auch aufgehoben worden. Ihr habt es mitbeschlossen, es ist letztendlich hinsichtlich der politischen Repräsentanz aufgehoben worden, und so ist es. Also es passiert auch, dass Gesetze aufgehoben werden. Ich unterstelle euch nicht, dass es bewusst war. Aber davor hat es auch die Kritik gegeben, dass das Gesetz in der Repräsentanz der politischen Vertretung nicht verfassungskonform sein wird. (Abg. Maurer [Grüne]: Welches ORF-Gesetz? Was ist denn das für ein ...?) – Ich lasse mir da jetzt nichts erzählen, du weißt selber auch, warum es in Teilbereichen aufgehoben worden ist. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].) Das weißt du ganz genau, und das hat euch auch jeder vorher gesagt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].)
Einen Punkt möchte ich aber schon dazusagen: Was mir im politischen Bereich ganz zentral ist, ist, dass das Kind im Mittelpunkt zu stehen hat. Und ja, deshalb ist es einfach notwendig, alles zu tun, damit es nicht einem Zwang ausgesetzt wird. Es ist aber auch deshalb in den Mittelpunkt zu stellen, weil natürlich auch bei der Arbeit der Pädagog:innen die Qualität der Arbeit im Mittelpunkt zu stehen hat und nicht, ob die Dame ein Kopftuch trägt oder nicht trägt. Die Frage ist: Hat sie Herz, hat sie Empathie? Bringt sie das entsprechende Wissen und Engagement mit? Das zählt für mich in der pädagogischen Arbeit, und ich glaube, man wäre gut beraten, wenn man das auch insgesamt so sehen würde. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass tatsächlich in diesem Gesetz eine Vielzahl von Begleitmaßnahmen ist, die letztendlich dieses Gesetz qualitativ abheben. Und uns ist allen bewusst: Es wird nicht der Endpunkt dieser Auseinandersetzung sein, sondern es geht bei uns nach wie vor darum, Mädchen zu stärken, effektive Burschenarbeit umzusetzen. Da ist noch viel zu tun. Das heißt, dieses Kopftuchverbot löst nicht die Probleme. Es muss der Aufhänger für uns sein, Mädchenarbeit zu verstärken, Burschenarbeit zu verstärken, um tatsächlich die Schule zu einem Ort der Sicherheit zu machen. Und Sicherheit in einer Schule produziert man nicht dadurch, dass man Menschen stigmatisiert, ausgrenzt, sondern Sicherheit produziert man, wenn es entsprechende pädagogische Projekte gibt. Das ist unser Selbstverständnis in der Bildungspolitik. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.33
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Frau Abgeordnete.
RN/30
11.33
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Schule ist zentral für die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Studien zeigen uns aber, dass rund ein Fünftel der Schülerinnen und Schüler von depressiven Symptomen berichtet, nicht nur wegen Corona, sondern auch wegen internationaler Krisen, wegen Mobbings, auch wegen Social Media, die Stress und Unsicherheiten verstärken.
Damit werden eine frühe Vermittlung von Wissen über psychische Gesundheit und ein kompetenter Umgang damit unumgänglich. Das stärkt unsere Kinder und Jugendlichen, aber somit auch langfristig unsere Gesellschaft. Wenn unterstützende Strukturen fehlen oder zu spät greifen, dann eskalieren Konflikte, und genau da haben wir die Herausforderungen, denen wir jetzt begegnen.
Prävention und frühzeitige Intervention sind entscheidend, um Belastungen rechtzeitig zu erkennen und damit gut zu arbeiten. Gute Prävention wirkt doppelt: Sie schützt unsere Kinder und entlastet Lehrkräfte, weil Probleme gar nicht so groß werden und Prävention ein sicheres, verlässliches Lernumfeld für alle schafft. Schulen brauchen dafür psychosoziale Fachkompetenz, um Beziehungen zu stärken, Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, in Krisen zu unterstützen. Und um nicht den Lehrkräften noch mehr aufzubürden, sind Schulpsychologie und Sozialarbeit zentrale Säulen dieser präventiven Arbeit. (Beifall bei den NEOS.)
Daher bauen wir die Unterstützungsstrukturen folgendermaßen aus – es wurde schon erwähnt –: 70 Planstellen mehr für die Schulpsychologie schon ab diesem Schuljahr, weitere 70 2026, das Gleiche in der Schulsozialarbeit – das wurde von Kollegin Totter schon besprochen. Suspendierungsbegleitungen, Perspektivengespräche und der Chancenbonus unterstützen besonders herausfordernde Standorte. Ebenso bieten wir eine Schulpsychologiehotline, Onlinevideoberatung und digitale Chatcafés. Mit der Schulrechtsnovelle wird Schulsozialarbeit bei Suspendierungen und in der Gewaltprävention zusätzlich forciert.
Insgesamt setzen wir wichtige Schritte, um Schulen nachhaltig zu entlasten und die präventive Arbeit zu stärken. Unser Ziel ist ein modernes Bildungssystem mit starker psychosozialer Infrastruktur, das Sicherheit, Chancengerechtigkeit und Unterstützung bietet. Unsere Schulen sollen präventiv handeln können, Standards im Umgang mit Konflikten haben und selbstverständliche Orte der Gewaltfreiheit sein. Nur so entsteht ein Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche physisch und psychisch gesund gut lernen können und wieder gerne in die Schule gehen. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
11.36
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rudolf Taschner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/31
11.36
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf für die Frau Abgeordnete Jachs die Vertretung aus dem Europagymnasium Auhof in Linz herzlich begrüßen, die jetzt diese Diskussion insbesondere auch über das Kopftuchverbot mitverfolgt. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 15. Mai 2019 habe ich – nicht an dieser Stelle, aber im Parlament – schon über ein Kopftuchverbot gesprochen, das damals vorbereitet worden ist – Herr Kollege Mölzer war der Vorsitzende des Unterrichtsausschusses; wir hatten es damals in drei Ausschusssitzungen durchgearbeitet, wir hatten es penibel vorbereitet –, ein Kopftuchverbot, das nur für die Kinder in den Volksschulen vorbereitet war.
Nun aber wird das Gesetz sogar einen noch umfassenderen Rahmen haben. Es ist noch penibler vorbereitet und ausgearbeitet worden. Wir sind also in dieser Hinsicht – damals war Faßmann der treibende Minister, jetzt ist es Wiederkehr – auf einem guten Weg. Ich bin sehr davon überzeugt, dass das ein wirklich gutes und wichtiges Gesetz sein wird. Es dient nämlich dazu, ein Symbol, das nicht harmlos ist, ein Symbol der Unterdrückung für diese Mädchen zu verbieten, und das wollen wir verbieten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
Dieses Symbol ist ein Symbol gegen die Aufklärung, auf der dieser Staat fußt, die von England, von Locke und von Hobbes, und von den Vereinigten Staaten gekommen ist, von den Gründervätern, die uns ein Recht auf „Life, Liberty and the Pursuit of Happiness“, auf Leben, Freiheit – Freiheit von dem Symbol der Submission, hat das Houellebecq genannt – und das Streben nach dem eigenen Glück versprochen haben. Nebenbei gesagt sind die Vereinigten Staaten kein Piggy-Land, wie irgendein EU-Abgeordneter – nomina sunt odiosa – gesagt hat, sondern ein Symbol der Aufklärung.
Und diese Aufklärung hat auch in Österreich stattgefunden, schon damals, zur Zeit von Josef II., als Fanny von Arnstein ihren Salon gegründet hat und dort die Aufklärung gepflegt hat. Diese Frau war sehr religiös, nebenbei gesagt, aber als dann andere besonders fromme Herren gekommen sind und gesagt haben, sie möge ihre Haartracht verdecken, hat sie ihren Schwiegereltern erklärt, die mögen aus dem Haus geworfen werden, sie wolle die Haartracht tragen, sie sei ja eine freie Frau.
Und das war damals eine Erwachsene, das war im privaten Bereich. Das sollen die Frauen halten, wie sie wollen, aber in der Öffentlichkeit, in den Schulen muss es möglich sein, dass man sagt, es muss verboten werden, dass Mädchen dieses Symbol der Submission tragen müssen. Das ist ganz klar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Grünen da nicht mitstimmen, ist ein Verrat an dieser Idee der Fanny von Arnstein, ein Verrat an der Aufklärung. (Rufe bei den Grünen: ... ein Verrat an der Verfassung! Geh bitte!) Das müssen Sie wirklich so sehen.
Der nächste Punkt (Zwischenrufe der Abgeordneten Disoski [Grüne] und Lukas Hammer [Grüne]) ist der: Wir von der ÖVP stehen seit 2019, damals zusammen mit der FPÖ – diesmal macht die FPÖ auch wieder mit, das ist sehr gut so –, dafür ein, dass wir dieses Symbol der Unterwerfung bei den Mädchen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Disoski [Grüne]) bis zur Religionsmündigkeit ablehnen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir von der ÖVP sind damals dafür eingestanden. Damals war der jetzige Präsident der Klubobmann der FPÖ (Abg. Disoski [Grüne]: Wen interessiert das?), und Gust Wöginger war damals schon Klubobmann, ist jetzt noch Klubobmann (Zwischenrufe bei den Grünen) – nebenbei gesagt, um es an diesem Tag sagen zu können: ein Mann ohne Fehl und Tadel. (Abg. Disoski [Grüne]: Die guten alten Zeiten!) Diese ÖVP wird auch in Zukunft dafür einstehen, dass der Aufklärung in diesem Lande zum Durchbruch verholfen wird. Wir werden dafür sorgen, die von der US-Strategie erklärten Zweifel, ob die Aufklärung in Europa noch Bestand haben kann, zu zerstreuen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lukas Hammer [Grüne] und Lausch [FPÖ].) Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie, wir werden dafür einstehen.
Die Aufklärung bleibt für uns ein Ziel (Abg. Disoski [Grüne]: Die Redezeit ist vorbei!) – und die Abschaffung des Kopftuches (Zwischenrufe der Abgeordneten Koza [Grüne] und Prammer [Grüne]) bei den Mädchen in den Volksschulen und in den Unterstufen der Gymnasien ist ein wichtiges Zeichen dafür. Es ist wichtig, dieses zu setzen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.41
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Paul Stich. – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Herr Abgeordneter.
RN/32
11.41
Abgeordneter Paul Stich (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Was uns von anderen Fraktionen hier in diesem Haus unterscheidet, ist, dass wir Bildungspolitik nicht in Schlagzeilen oder in Tiktoks denken, sondern ganz konkret aus der Perspektive derjeniger entwickeln, die jeden Tag in der Schule stehen (Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ): aus der Perspektive von Lehrerinnen und Lehrern, aus der Perspektive von Schülerinnen und Schülern.
Daraus treffen wir unsere Ableitungen. Das betrifft Begabtenförderung, das betrifft die Deutschförderung, die Zuteilung von Mitteln, wie etwa durch den Chancenbonus, genauso wie das Kopftuchverbot oder auch den Mechanismus zu den Suspendierungen. Schule ist ein komplexes System, in dem wir mit vielen Herausforderungen konfrontiert sind – und auch wenn es vielleicht in dieser bildungspolitischen Debatte nicht den Anschein hat oder auf Social Media unpopulär wirkt, gilt es auch einmal, eines festzuhalten: Mit einer Maßnahme werden wir all diese vielfältigen Herausforderungen ganz sicher nicht lösen. Das steht für uns einmal komplett außer Frage. (Beifall bei der SPÖ.)
Daraus entstehen ganz viele Dinge, die wir heute in dieser Regierungsvorlage diskutieren, etwa die Neuregelung der Suspendierungsbegleitungen, auf die heute auch schon eingegangen worden ist – weil wir der Überzeugung sind, dass beispielsweise Achtjährige, die in der Schule gewalttätig werden, nie das Problem sein können und es uns als Gesellschaft auch sehr wenig bringen wird, diese Achtjährigen in ein Loch hineinfallen zu lassen. Deshalb bin ich sehr froh, dass es uns auch gelungen ist, im Zuge dieser neu definierten Suspendierungsbegleitungen sicherzustellen, dass genau diese Kinder während ihrer suspendierten Zeit an einem Reintegrationsprogramm teilnehmen, bei dem sozialpädagogische Betreuung dabei ist und für das alleine 2026 3 Millionen Euro vorgesehen sind. Das ist Bildungspolitik, die sich an der Lebensrealität orientiert. Das ist Bildungspolitik, die aus der Schule kommt und ganz konkret Probleme attackiert, die wir in der Schule sehen, und genau dafür steht diese Bundesregierung ein! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS].)
Ich will auch ganz kurz noch etwas zum Jugendcoaching sagen, weil auch das im Bildungsausschuss immer wieder diskutiert worden ist und medial ein Kahlschlag kolportiert wird. Um hier eins klarzustellen: Wir schichten Mittel von AHS und BHS zu den Mittelschulen um, und zwar fast in einem Ausmaß von eins zu eins, weil wir sehen, dass genau dort entsprechend Bedarf da ist; weil wir sehen, dass man Kinder, die nach der Pflichtschule eher drohen, in ein Loch zu fallen, dort auffängt. Dementsprechend ist auch ganz klar zu sagen: Es gibt im Jugendcoaching keinen Kahlschlag, es gibt eine präzise Umschichtung von Mitteln. Schüler:innen in den AHS und BHS werden aber nicht alleine gelassen. Die Kolleg:innen haben es erwähnt: Der Ausbau der Schulsozialarbeit und der Ausbau der Schulpsychologie sind alles Mittel, die in diese vielfältigen Herausforderungen investiert werden.
Der letzte Punkt, den ich heute besprechen will, betrifft die bildungspolitische Diskussion um den Schutz von Mädchen und Frauen, zu dem offensichtlich manche Fraktionen jetzt ihre Liebe entdecken. Ich finde es dabei fast schade, dass das immer nur partiell passiert: nämlich dann, wenn es in die eigene politische Schlagzeile reinpasst. Wir diskutieren in den nächsten Monaten eine Vielzahl an frauenpolitischen Maßnahmen, die den Schutz von Frauen forciert – etwa die Reform des Sexualstrafrechts; und wenn ich mir die Debatte heute so anschaue, bin ich mir fast sicher, dass das ein einstimmiger Beschluss wird. Ob es dann so ist oder doch nicht, werden wir sehen.
Bis dahin gilt: Bildungspolitik bedeutet für uns keine Schlagzeilen, sondern Dinge, die das Leben von Lehrer:innen wie von Schüler:innen besser machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
11.44
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/33
11.44
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! Es ist schön, dass ihr heute da seid, diese wichtige Debatte auch mitverfolgt und Pro- und Kontraargumente hört! Wir sprechen heute über das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Wir sprechen darüber, wie wir Mädchen in unserem Land schützen, wie wir sie stärken und wie wir ihnen ein freies Leben ermöglichen.
Man muss sich bei dem Kopftuch fragen: Was ist es denn eigentlich? Es gibt schließlich so viele unterschiedliche Interpretationen. Ist es ein religiöses Symbol? Ist es ein Symbol der Unterdrückung der Frau? Ist es lediglich ein modisches Accessoire? Diese Mehrdeutigkeit macht die Debatten auch so wahnsinnig schwierig. Erwachsene Frauen können über diese Fragen reflektieren und Entscheidungen treffen, aber junge Mädchen können diese Mehrdeutigkeiten nicht gut verstehen und lesen.
Deshalb ist die Entscheidung von Mädchen für ein Kopftuch auch selten eine Frage der Freiheit. Sie ist eine Frage der Umstände, eine Frage der Prägung, eine Frage des sozialen Drucks. Junge Mädchen spüren diese Erwartungen schon lange, bevor sie sie auch verstehen. Genau da beginnt unsere Verantwortung in einer liberalen Demokratie. Mädchen sollen nicht darstellen müssen, wer sie sein sollen, sondern sie sollen entdecken können, wer sie sein möchten. Die Schule ist dafür der wichtigste Ort. (Beifall bei den NEOS.)
Viele Frauen berichten dann auch später, dass sie in Rollen gedrängt worden sind, wie sie Erwartungen erfüllt haben, die gar nicht ihre waren – und Mädchen brauchen keine weiteren Erwartungen. Sie brauchen Räume zum Atmen, Räume zum Wachsen, zum Zweifeln und auch zum Finden der eigenen Stimme. Das ist uns wichtig. Ein schulisches Verbot bedeutet nicht, Religion zu verdrängen, es bedeutet, Kinder zu schützen und gleichzeitig auch die freie Entscheidung von erwachsenen Frauen zu respektieren. Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, stellt die Freiheit von Mädchen in den Mittelpunkt. Es gibt ihnen Zeit, bevor Symbole für sie sprechen.
Ich möchte auch noch ein Wort zu den Grünen verlieren, weil sie ja zwei Argumente liefern, weshalb sie heute nicht zustimmen werden. Das erste Argument ist, es sei nicht verfassungskonform: Das stellt immer noch der VfGH fest und nicht der grüne Parlamentsklub. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das zweite ist, das Verbot basiert auf dem Rücken von Mädchen: Das ist falsch, denn faktisch trifft das Verbot Normen der Erwachsenen, es betrifft Erwartungen der Community, und es bedeutet, dass die Kinder schon sehr früh eine religiöse Identität repräsentieren müssen – und dafür stehen wir nicht ein. (Beifall bei den NEOS.)
11.47
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ernst Gödl. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/34
11.47
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Wir debattieren hier heute ein Thema, das das Herz unserer Demokratie berührt. Es geht um die Freiheit unserer Kinder; und es geht um die Pflicht des Staates, sie vor Unterdrückung, vor sozialem Druck und auch vor zugewiesenen Geschlechterrollen zu schützen. Es geht eben nicht nur um das Stück Stoff, das das Kopftuch vermeintlich zu sein scheint. Es geht um die Frage, ob wir akzeptieren, dass Mädchen im Volksschulalter – also Kinder – Träger eines Symbols sein sollen, das historisch und gesellschaftlich eine Konnotation hat, nämlich ein Symbol einer weiblichen Unterordnung.
Es geht deswegen ganz bestimmt nicht um Religion und um Religionsfreiheit. Keine einzige theologische Expertise weist darauf hin, dass Kinder in dem frühen Alter gezwungen werden müssen, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen. Es gibt muslimisch geprägte Länder auf der Welt, die das Kopftuch im Kindesalter ebenso immer schon eingeschränkt haben und einschränken. Auch Islamwissenschaftler sagen ganz klar: Bis zur Pubertät gibt es keinen aus der Religion ableitbaren Zwang, dass ein Kopftuch zu tragen wäre. Ein Kopftuch für Kinder ist immer ein Akt der sozialen Kontrolle.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ja nicht umsonst auch in unserer Rechtsordnung festgelegt, dass die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren beginnt. Wir sehen auch die Realität in den Schulen, und die beiden Minister haben es auch angesprochen: Lehrerinnen und Lehrer berichten von Gruppendruck, berichten davon, dass jugendliche Sittenwächter Mädchen auffordern, das Kopftuch zu nehmen, sie zurechtweisen, sie vielleicht sogar sanktionieren. Wir dürfen hier nicht wegsehen! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Als Gesetzgeber dürfen wir hier nicht wegsehen. Ein Staat, der sich dem Kindeswohl verpflichtet fühlt, hat die Pflicht, auch konkret zu handeln, und deshalb ist es auch so wichtig. Es fällt sehr wohl auch in eine klare Argumentationslinie, gerichtet auch an die Kolleginnen der grünen Fraktion. Wenn Sie sich Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anschauen, dann legt der klar fest: Ein Staat darf religiöse Symbole im schulischen Kontext verbieten (Abg. Prammer [Grüne]: ... alle! ), wenn es zum Schutz von Rechten anderer dient. Natürlich haben wir alles unternommen, um es verfassungskonform zu machen. Ich möchte ausdrücklich auf die Begleitmaßnahmen verweisen, auf das Empowerment von Mädchen, auf die Burschenarbeit, die damit auch einhergeht, auf die Elternarbeit, auf die Schulsozialarbeit.
Unsere klare Aussage muss sein: Kinder müssen in der Schule einen Ort der Freiheit vorfinden, an dem sie sich frei und sichtbar entwickeln dürfen und müssen. Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, machen wir diese Regelung: nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung; nicht aufgrund einer Abneigung oder Abwertung oder Abgrenzung, sondern aus Solidarität mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft; nicht weil wir eine Religion einschränken sollen, sondern weil wir die Selbstbestimmung von jungen Mädchen ermöglichen wollen.
Deswegen machen wir diese Regelung, und deswegen würde ich es jammerschade finden, wenn ausgerechnet die Grünen, die sich sonst so für Frauenrechte starkmachen, genau in diesem Punkt einknicken und nicht mitgehen. Sie, Frau Neßler, sind keine Verfassungsrichterin. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das Verfassungsgericht ist ein anderer Ort, wir sind Gesetzgeber. Sie wären gut beraten, hier für die Stärkung der Mädchen, für die Rechte der Mädchen einzustehen und ein klares Signal zu setzen, nämlich ein gemeinsames Gesetz, um diesem Ziel auch gerecht zu werden. (Beifall bei der ÖVP.)
11.52
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wendelin Mölzer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/35
11.52
Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Problem erkannt, Gefahr gebannt? – Wenn man sich die Debatte jetzt angehört hat: Die strotzt von Selbstgefälligkeiten, Stehsätzen, Fantastereien, möchte ich meinen. Es ist im großen Ganzen eine Selbstlüge, der Sie da irgendwie aufsitzen, meine Damen und Herren.
Wenn man Ihnen zuhört, muss man glauben, Sie haben 120 Prozent Wählerzustimmung in der Bevölkerung (Abg. Scherak [NEOS]: Das geht sich mathematisch nicht aus, 120 Prozent!), weil Sie eh am gescheitesten sind, alles am besten wissen und am besten machen. Es ist nur blöd, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Regierung, dass Sie in Wahrheit nicht einmal bei 50 Prozent der Wählerzustimmung liegen, und das ist, glaube ich, gut so. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn ich mir von Kollegen Himmer, von Herrn Minister Wiederkehr, Herrn Kollegen Shetty, Herrn Kollegen Marchetti – allesamt Wiener – anhören muss, wie sie die Bildungspolitik jetzt retten werden, wie man die ganze Misere in den Schulen retten wird, dann finde ich das schon spannend, dass just diese vier Wiener – wir wissen, dass in Wien das größte Problem herrscht – uns erklären wollen, wie man es richtig macht. Also das passt irgendwie hinten und vorne nicht zusammen, da werden wir irgendetwas anders machen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
Spannend ist in dem Zusammenhang übrigens, dass Kollege Oxonitsch gefragt hat – Kollege Taschner hat das sehr löblich, sehr richtig erzählt –, warum das damals, im Jahr 2019, gescheitert ist. – Es ist damals gescheitert, und es wird auch jetzt wieder daran scheitern – das ist die Wahrheit –, dass wir kein Verfassungsgesetz machen, weil die SPÖ das nicht will. Sie wollen das ihren muslimischen Wählern in Wien nicht zumuten. Das ist die Wahrheit. Seien Sie doch so ehrlich und geben Sie zu, dass es an der SPÖ scheitert, dass wir dieses Kopftuchverbot nicht in den Verfassungsrang kriegen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, Herr Kollege Taschner, völlig richtig, es geht um ein Symbol, das wir da bekämpfen wollen, deswegen werden wir natürlich auch zustimmen, aber in Wahrheit ist das nicht nur ein Symbol, sondern es ist eine Symptombekämpfung. Da haben wir einen Punkt, das ist so ähnlich wie gestern bei der Shrinkflation. Da bekämpfen wir nicht die Inflation, wir benennen sie nur. Jetzt machen wir das beim Kopftüchel und bei der Migrationsproblematik: Wir bekämpfen ein Symptom, aber nicht die Ursachen dafür.
Meine geschätzten Damen und Herren! Glauben Sie wirklich, dass mit diesem Gesetz jetzt die Gefahr gebannt ist und dass in Österreich im Schulsystem alles gut wird? – Also das kann ja wohl keiner ernsthaft behaupten. Das ist ein ganz kleiner Schritt, aber wir müssen dringend an die Ursachen gehen. Da sage ich Ihnen eines, meine geschätzten Damen und Herren: Es ist völlig klar, das wird es nur mit einer starken freiheitlichen Kraft in der Regierung, mit einem Volkskanzler Kickl geben, sonst wird es das nicht spielen. Das, was Sie da aufführen, ist eine Larifaripartie, das wird einfach nichts weiterbringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.54
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Tanzler. – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Frau Abgeordnete.
RN/36
11.54
Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Ja, zum Ende der Debatte melde ich mich zu TOP 3 zu Wort, zum Antrag der FPÖ zum „9-Punkte-Maßnahmenkatalog“. Auf den ersten Blick würde jeder und jede sagen, ja, das passt, bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus – und wenn Sie besser recherchiert hätten, wäre es klar –, dass es vieles, das in diesem Antrag gefordert wird, bereits gibt, vieles ist in Vorbereitung.
Ein Maßnahmenbündel zum Thema Gewalt an Schulen ist fixer Bestandteil unseres Regierungsprogramms, und wie gesagt, ein Teil der Maßnahmen ist bereits umgesetzt oder in Ausarbeitung. In der laufenden Debatte wurde vieles bereits erwähnt, einiges davon möchte ich dennoch im Folgenden noch einmal ausführen.
Es wird an den Schulen die Haltung des Hinschauens unterstützt und gefördert, um Grenzüberschreitungen entschieden entgegenzutreten und die Regeln des schulischen Zusammenlebens mit Nachdruck zu unterstreichen. Dafür gibt es Kinderschutz-, Gewalt- und Mobbingprävention sowie gemeinsam mit der Polizei durchgeführte Maßnahmen, mit denen auf die steigende Zahl an Gewaltfällen bei Kindern und Jugendlichen reagiert wird, zum Beispiel durch das Workshop-Angebot Extremismusprävention macht Schule. Pro Jahr stehen den Schulen 3 000 Workshops zur Verfügung, wodurch eine Zielgruppe von rund 160 000 Schülerinnen und Schülern österreichweit erreicht wird. Diese Vereinbarung läuft bis 2026 und wird auch weiter ausgebaut.
Auch die Kooperation zwischen der Polizei und den Schulen wird flächendeckend intensiviert. Es gibt spezielle Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte, da möchte ich im Speziellen das an der PH Burgenland angesiedelte Zentrum für Gewalt- und Mobbingprävention und Persönlichkeitsbildung erwähnen, das Lehrkräfte im Rahmen der Fort- und Weiterbildung in ganz Österreich unterstützt; denn natürlich sind in erster Linie die Lehrkräfte jene, die direkt mit den Problemen konfrontiert sind und dementsprechend die beste Unterstützung erhalten müssen. Dazu gehört auch das Unterstützungspersonal, das in dem Antrag dezidiert gefordert wird. Das gibt es aber bereits seit 1. September 2022, und das Kontingent wurde und wird weiter ausgebaut. Als verbindliche Maßnahme wird an allen Schulen ein Kinderschutzkonzept umgesetzt, Maßnahmen zur Gewaltprävention finden sich darin. Auch der Chancenbonus, der nun für die Standorte mit besonderen Herausforderungen kommt, zahlt genau auf dieses Konto ein.
Unser gemeinsames Anliegen muss einfach sein, dass die Schule für alle Kinder ein sicherer Ort sein kann und muss, ein Ort, an dem sie wachsen und sich entfalten können, an dem ihnen Werte und Regeln des Zusammenlebens nähergebracht und vorgelebt werden und an dem sie sich gut aufgehoben und verstanden fühlen. Die Herausforderungen in den Schulen haben sich im Laufe der Jahre enorm verändert, und nicht nur das: Die gesamte Gesellschaft hat sich verändert. Wir können nur in jenen Bereichen unterstützen und eingreifen, in denen wir als Bund zuständig sind, und das passiert, und da schauen wir auch genau hin.
Zum Schluss ein großes Danke an alle Kolleginnen und Kollegen für die wertvolle Arbeit im Kalenderjahr 2025. Ich wünsche allen ein friedliches, ruhiges Weihnachtsfest, erholsame Ferien und das Beste für das kommende Jahr. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
11.57
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
RN/37
Präsident Peter Haubner: Wir kommen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
RN/37.1
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulpflichtgesetz und das Privatschulgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 298 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zugleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
RN/37.2
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schulpersonal“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
RN/37.3
Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 2: Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Bildungsausschusses, seinen Bericht 352 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 544/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
RN/37.4
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 352 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Initiative für starke Schulen: Umsetzung psychosozialer Maßnahmen und gezielt auf Förderung“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall, angenommen. (xx/E)
RN/37.5
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Bildungsausschusses, seinen Bericht 353 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.