10.29

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen! Sehr geehrte Zuseher! Wir legen heute dem Nationalrat eine weitere Schulrechtsreform zur Beschlussfassung vor, beziehungsweise: sie liegt uns heute zur Beschlussfassung vor. Wir setzen damit die versprochene Aufholjagd im Bildungssystem fort, damit wir diese auch möglichst rasch beenden können, um auf die Überholspur im Bildungssystem zu gelangen. Wir bauen damit auch Schritt für Schritt den Reformstau ab, der sich in den letzten Jahren aufgestaut hat. 

Wir legen heute eine komplette Neuordnung der Suspendierungsbegleitung vor. Wir wollen damit sicherstellen, dass Kinder nicht mehr fallen gelassen werden. Wir lösen damit ein zentrales Wahlversprechen ein, nämlich kein Kind zurückzulassen und jedem Kind die Flügel zu heben. 

Ein Zehnjähriger, der beispielsweise gewalttätig wird: Ist der ein schlechtes Kind? – Das meinen vielleicht manche, die gleichen, die Zehnjährige ins Gefängnis stecken wollen. Wir meinen, ein Zehnjähriger, der gewalttätig wird, der auffällig wird, der potenziell von der Schule suspendiert werden muss (Abg. Deimek [FPÖ]: ... Zehnjährige ins Gefängnis stecken?), hat vielleicht ein schwieriges soziales Umfeld. Der hat Probleme im Elternhaus, und um den sollten wir uns mehr bemühen, um ihn wieder auf die richtige Bahn zu bringen. Das machen wir heute mit der neuen Suspendierungsbegleitung. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Als Integrationssprecher möchte ich auf einen zweiten Teil der heute vorgelegten Reform im Schulbereich eingehen, nämlich auf das Verbot des Kopftuchs für bis zu 14-Jährige. Unser Zugang dabei ist, dass wir eine sehr toxische Debatte auflösen, die aus unserer Sicht seit Jahren missbraucht wurde, auf der einen Seite von Politikerinnen und Politikern, denen es nur um die billige Schlagzeile geht, um Populismus, nur darum, auf dem Rücken von Mädchen Politik zu machen, und auf der anderen Seite von politischen Kräften – auf der linken Seite zu verorten –, die übermoralisieren und die Augen vor den Problemen verschließen. 

Uns ist wichtig, zu betonen: Es geht uns nicht um eine Einschränkung von Freiheit, sondern um den Schutz der Freiheit von Mädchen bis 14. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, den wir heute hier vornehmen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung der letzten Monate war ja recht auffällig, wenn man auf die sozialen Medien schaut, dass islamistische Influencer, insbesondere aus Deutschland, mit einer Millionenreichweite – übrigens ein Thema, das uns auch beschäftigen sollte, mit dem wir uns befassen sollten; das passiert alles unter dem Radar der etablierten Medien, auch des Parlaments – Statements von Politikerinnen und Politikern, die für das Kopftuchverbot eingetreten sind, genommen haben, die Sequenzen, in denen diese das auch argumentiert haben, rausgeschnitten haben und argumentiert haben, dass das alles islamophob sei, dass es darum gehe, das Kopftuch bei Mädchen zu verbannen, obwohl das eine Ausprägung der religiösen Freiheit sei. 

Lassen Sie mich hier auch am Rednerpult des österreichischen Nationalrates eine ganz klare Botschaft an Islamisten und selbsternannte Sittenwächter aussenden: In Österreich entscheidet nicht ihr über den Körper von Mädchen, sondern die Mädchen selbst! (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ.)

Eine Journalistin hingegen hat kürzlich bei einer Pressekonferenz eine, wie ich finde, sehr berechtigte Frage gestellt, nämlich – sinngemäß –: Greift ihr mit diesem Verbot jetzt nicht in das Recht von Mädchen ein, ihre Kleidung selbst zu wählen? Ist das nicht genauso eine Kleidungsvorschrift? – Ich finde, das ist eine gute und berechtigte Frage. Sie unterstellt jedoch fälschlicherweise, dass das Kopftuch ein Kleidungsstück wie jedes andere sei, wie eine Jeans, wie eine Bluse, wie ein Hemd, und das ist es nicht. Das ist falsch. Die Idee hinter dem Kopftuch ist nämlich eine andere. Das ist nicht nur ein Kleidungsstück, sondern es dient dazu – insbesondere bei Minderjährigen – Mädchen vor männlichen Blicken zu schützen. Es sexualisiert Mädchen. Ich bin der Meinung, wir sind der Meinung, ein Mädchen im Alter von zwölf Jahren soll sich keine Sekunde Gedanken darüber machen müssen, ob die Haarsträhne richtig sitzt oder richtig verdeckt ist. Sie soll sich auf Deutsch, auf Englisch, auf Mathe konzentrieren können. Das machen wir heute mit dieser gesetzlichen Maßnahme. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Ich möchte abschließend noch auf die Frage der Verfassungskonformität eingehen, weil Sie wissen, dass uns das als NEOS auch besonders wichtig ist. (Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].) Das ist natürlich eine sensible Frage, weil wir da grundrechtssensibel agieren. Deswegen haben wir von dem ursprünglichen Entwurf, der in Begutachtung gegangen ist, auch umfassend alle Begutachtungsvorschläge aufgenommen, außer jene, die ein Kopftuchverbot absolut ablehnen – das kann man natürlich nicht aufgreifen. Wir haben alle Begutachtungsvorschläge aufgenommen: 

Erstens: das Gesetz bestimmter gemacht; dem Bestimmtheitsgebot entsprochen. 

Zweitens: für umfassende Studie und Evidenz gesorgt. Es wird auch eine weitere gute, sachliche begleitende Studie geben, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes, um diese Evidenz, die der Verfassungsgerichtshof verlangt, auch aufzugreifen. 

Und drittens, ganz wichtig – was der Verfassungsgerichtshof auch verlangt hat –: Begleitmaßnahmen, die sich an Burschen, an selbsternannte Sittenwächter richten, sie in den Blick zu nehmen, damit nicht nur Politik auf dem Rücken von Mädchen gemacht wird, sondern jene in den Blick genommen werden, die dafür sorgen, dass Mädchen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. 

Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich auch sagen, dass ich es insbesondere auch von der grünen Fraktion enttäuschend finde, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, obwohl Sie ursprünglich, Frau Kollegin Maurer, das Gesetz und die Maßnahme ja begrüßt haben. 

Ich finde das insofern enttäuschend, weil es gerade aus feministischer und aus linker Perspektive doch immer zentral war, Mädchen vor patriarchalen Strukturen zu schützen. Es ist bedauerlich, dass Sie scheinbar mit zweierlei Maß messen, dass dieser Schutz vor patriarchalen Strukturen nur dann nicht gilt, wenn es um das muslimisch geprägte Patriarchat geht. (Abg. Gewessler [Grüne]: Nein, die Verfassung gilt halt leider für alles!) Das ist bedauerlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist ein gutes Gesetz, das wir heute hier vorlegen. Es wurde umfassend überarbeitet, grundrechtlich überarbeitet. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) Es wird ehrkulturelle Unterdrückung aus dem Klassenzimmer ein Stück weit verbannen. Deswegen bitte ich heute um Ihre umfassende Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.36

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte, Frau Abgeordnete. Die eingemeldete Redezeit beträgt 5 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.