10.46
Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Atatürk, den meisten wird er noch etwas sagen, und sonst kann man ihn googeln, assoziierte das Kopftuch mit Rückständigkeit (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]) des politischen Islams. Frauen, die Kopftuch trugen, wurden sogar jahrzehntelang von Universitäten, vom Staatsdienst und aus allen öffentlichen Bereichen ausgeschlossen – in der Türkei. Und wir diskutieren heute in Österreich über ein Kopftuchverbot, das maximal bis 14 Jahre gilt, danach kann jeder das Kopftuch tragen: Jede Lehrerin ist ausgenommen, die Kindergartentanten im Kindergarten – alle ausgenommen, alles kein Problem. (Zwischenrufe bei den Grünen sowie des Abg. Hörl [ÖVP].)
Wir diskutieren hier heute über ein Problem, das Sie uns importiert haben (Beifall bei der FPÖ) – und dann stellt sich der Kollege vor mir hierher und sagt: Die ÖVP kämpft seit Jahren – seit Jahren – für das Kopftuchverbot! Importiert haben wir es 2015, in den Schulen war es ein paar Jahre später, Herr Kollege – und dann haben wir nur ÖVP-Bildungsminister gehabt. Gegen wen haben Sie denn gekämpft? Gegen wen? Gegen die eigenen Bildungsminister? Gegen wen kämpfen Sie? (Zwischenruf des Abg. Marchetti [ÖVP].)
Dann ist noch eine Frage interessant, Frau Plakolm. Sie sind an die Medien gegangen und haben immer gesagt: Das muss ein Verfassungsgesetz werden, und das wird ein Verfassungsgesetz! Ich habe in der Rednerliste gesehen, Sie sind die Dritte nach mir: Erklären Sie mir bitte, warum es kein Verfassungsgesetz wird! Erklären Sie mir das bitte! Wenn Ihnen und der Volkspartei dieser Kampf seit Jahren so wichtig ist, dieser Kampf gegen das politische Symbol in der Schule, warum machen wir es nicht als Verfassungsgesetz, inklusive Lehrerinnen (Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS]) und inklusive Personen, die in Schulen arbeiten? Wer hindert sie daran? Wer hindert sie daran? (Beifall bei der FPÖ.)
Es hindert sie mit Sicherheit nicht die österreichische Bevölkerung daran, denn die österreichische Bevölkerung hätte die Mehrheit, die Verfassungsmehrheit; wenn die NEOS – vom ganz linken Spektrum rede ich eh nicht – mit dabei sind, hätten wir die Verfassungsmehrheit. Es hindert sie also weder die österreichische Bevölkerung, es hindert sie anscheinend auch nicht die Österreichische Volkspartei – weil wir ja keinen ÖVP-Minister mehr haben, jetzt haben wir einen NEOS-Minister –, die NEOS hindern Sie anscheinend auch nicht. Wer, Frau Plakolm, hindert Sie daran, dieses Gesetz heute als Verfassungsgesetz zu beschließen?
Es ist wieder nur Husch-Pfusch, es ist wieder nur Kosmetik, und es hilft niemandem in den Klassen. Ihr macht immer nur das marginal mindestens Nötige, allerdings niemals ordentliche Politik für unsere Kinder in den Schulen. Das wäre längst, längst an der Zeit.
Angefangen beim Kopftuchverbot, gibt es ja noch vieles mehr, aber die Zeit lässt es leider nicht mehr zu (Abg. Scherak [NEOS]: Schade eigentlich!) – schade, stimmt, Herr Kollege! –, deshalb bringe ich jetzt noch einen Entschließungsantrag ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schulpersonal“ – und das ist das Wichtige (Abg. Oberhofer [NEOS]: Inkludiert das Ordensschwestern auch oder ...?)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das Tragen eines Kopftuches sowie einer Verschleierung in öffentlichen Pflichtschulen für das gesamte schulische Personal, insbesondere Lehrerinnen, verbietet.“
Das wäre ehrliche Politik. – Und Herr Kollege Oberhofer, wenn du reinschreist, musst du so reinschreien, dass ich es verstehe, dann kann ich replizieren. Ich habe es leider nicht verstanden und meine Zeit ist aus. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Shetty [NEOS]: Schade, dass die verfassungsrechtliche ... !)
10.50
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schulpersonal (158/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Himmer. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.