11.30
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist schon sehr deutlich geworden, dass es eigentlich ja nicht um das Kopftuch per se und den natürlich zu Recht kritisierten und auch mit diesem Gesetz unterbundenen Zwang, dieses Kleidungsstück zu tragen, geht, sondern dass es eigentlich sehr grundsätzlich darum geht: Welches Bild hat man von Schule? Welches Bild hat man tatsächlich von der Aufgabe von Bildungspolitik in der Zukunft? Und da muss man schon an eines erinnern – weil Kollegin Berger gesagt hat: Na, jetzt endlich beschließen wir es, viel zu spät! –: Warum beschließen wir es denn heute? – Weil letztendlich diese Regierung, der Sie angehört haben, nicht in der Lage war, ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also das ist die Ursache. Sie haben es nicht einmal zusammengebracht, Sie wollten es und haben es nicht zusammengebracht. Das ist der entscheidende Punkt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf noch etwas hinweisen, damit ich es gegen Ende nicht vergesse, weil Kollegin Maurer darauf hingewiesen hat, man beschließe bewusst ein Gesetz gegen die Verfassung: Also abgesehen davon, dass scheinbar wirklich vorübergegangen ist, welche Änderungen es durch Anmerkungen des Justizministeriums und anderer gegeben hat, möchte ich schon daran erinnern, wie viel Kritik es an Gesetzen gegeben hat. Ich nenne als Beispiel nur das ORF-Gesetz und die Frage, ob es verfassungskonform sein wird. Es ist auch aufgehoben worden. Ihr habt es mitbeschlossen, es ist letztendlich hinsichtlich der politischen Repräsentanz aufgehoben worden, und so ist es. Also es passiert auch, dass Gesetze aufgehoben werden. Ich unterstelle euch nicht, dass es bewusst war. Aber davor hat es auch die Kritik gegeben, dass das Gesetz in der Repräsentanz der politischen Vertretung nicht verfassungskonform sein wird. (Abg. Maurer [Grüne]: Welches ORF-Gesetz? Was ist denn das für ein ...?) – Ich lasse mir da jetzt nichts erzählen, du weißt selber auch, warum es in Teilbereichen aufgehoben worden ist. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].) Das weißt du ganz genau, und das hat euch auch jeder vorher gesagt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].)
Einen Punkt möchte ich aber schon dazusagen: Was mir im politischen Bereich ganz zentral ist, ist, dass das Kind im Mittelpunkt zu stehen hat. Und ja, deshalb ist es einfach notwendig, alles zu tun, damit es nicht einem Zwang ausgesetzt wird. Es ist aber auch deshalb in den Mittelpunkt zu stellen, weil natürlich auch bei der Arbeit der Pädagog:innen die Qualität der Arbeit im Mittelpunkt zu stehen hat und nicht, ob die Dame ein Kopftuch trägt oder nicht trägt. Die Frage ist: Hat sie Herz, hat sie Empathie? Bringt sie das entsprechende Wissen und Engagement mit? Das zählt für mich in der pädagogischen Arbeit, und ich glaube, man wäre gut beraten, wenn man das auch insgesamt so sehen würde. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass tatsächlich in diesem Gesetz eine Vielzahl von Begleitmaßnahmen ist, die letztendlich dieses Gesetz qualitativ abheben. Und uns ist allen bewusst: Es wird nicht der Endpunkt dieser Auseinandersetzung sein, sondern es geht bei uns nach wie vor darum, Mädchen zu stärken, effektive Burschenarbeit umzusetzen. Da ist noch viel zu tun. Das heißt, dieses Kopftuchverbot löst nicht die Probleme. Es muss der Aufhänger für uns sein, Mädchenarbeit zu verstärken, Burschenarbeit zu verstärken, um tatsächlich die Schule zu einem Ort der Sicherheit zu machen. Und Sicherheit in einer Schule produziert man nicht dadurch, dass man Menschen stigmatisiert, ausgrenzt, sondern Sicherheit produziert man, wenn es entsprechende pädagogische Projekte gibt. Das ist unser Selbstverständnis in der Bildungspolitik. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.33
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Gemeldete Redezeit: 3 Minuten, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.