11.47

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Wir debattieren hier heute ein Thema, das das Herz unserer Demokratie berührt. Es geht um die Freiheit unserer Kinder; und es geht um die Pflicht des Staates, sie vor Unterdrückung, vor sozialem Druck und auch vor zugewiesenen Geschlechterrollen zu schützen. Es geht eben nicht nur um das Stück Stoff, das das Kopftuch vermeintlich zu sein scheint. Es geht um die Frage, ob wir akzeptieren, dass Mädchen im Volksschulalter – also Kinder – Träger eines Symbols sein sollen, das historisch und gesellschaftlich eine Konnotation hat, nämlich ein Symbol einer weiblichen Unterordnung.

Es geht deswegen ganz bestimmt nicht um Religion und um Religionsfreiheit. Keine einzige theologische Expertise weist darauf hin, dass Kinder in dem frühen Alter gezwungen werden müssen, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen. Es gibt muslimisch geprägte Länder auf der Welt, die das Kopftuch im Kindesalter ebenso immer schon eingeschränkt haben und einschränken. Auch Islamwissenschaftler sagen ganz klar: Bis zur Pubertät gibt es keinen aus der Religion ableitbaren Zwang, dass ein Kopftuch zu tragen wäre. Ein Kopftuch für Kinder ist immer ein Akt der sozialen Kontrolle. 

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ja nicht umsonst auch in unserer Rechtsordnung festgelegt, dass die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren beginnt. Wir sehen auch die Realität in den Schulen, und die beiden Minister haben es auch angesprochen: Lehrerinnen und Lehrer berichten von Gruppendruck, berichten davon, dass jugendliche Sittenwächter Mädchen auffordern, das Kopftuch zu nehmen, sie zurechtweisen, sie vielleicht sogar sanktionieren. Wir dürfen hier nicht wegsehen! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Als Gesetzgeber dürfen wir hier nicht wegsehen. Ein Staat, der sich dem Kindeswohl verpflichtet fühlt, hat die Pflicht, auch konkret zu handeln, und deshalb ist es auch so wichtig. Es fällt sehr wohl auch in eine klare Argumentationslinie, gerichtet auch an die Kolleginnen der grünen Fraktion. Wenn Sie sich Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anschauen, dann legt der klar fest: Ein Staat darf religiöse Symbole im schulischen Kontext verbieten (Abg. Prammer [Grüne]: ... alle! ), wenn es zum Schutz von Rechten anderer dient. Natürlich haben wir alles unternommen, um es verfassungskonform zu machen. Ich möchte ausdrücklich auf die Begleitmaßnahmen verweisen, auf das Empowerment von Mädchen, auf die Burschenarbeit, die damit auch einhergeht, auf die Elternarbeit, auf die Schulsozialarbeit. 

Unsere klare Aussage muss sein: Kinder müssen in der Schule einen Ort der Freiheit vorfinden, an dem sie sich frei und sichtbar entwickeln dürfen und müssen. Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, machen wir diese Regelung: nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung; nicht aufgrund einer Abneigung oder Abwertung oder Abgrenzung, sondern aus Solidarität mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft; nicht weil wir eine Religion einschränken sollen, sondern weil wir die Selbstbestimmung von jungen Mädchen ermöglichen wollen. 

Deswegen machen wir diese Regelung, und deswegen würde ich es jammerschade finden, wenn ausgerechnet die Grünen, die sich sonst so für Frauenrechte starkmachen, genau in diesem Punkt einknicken und nicht mitgehen. Sie, Frau Neßler, sind keine Verfassungsrichterin. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das Verfassungsgericht ist ein anderer Ort, wir sind Gesetzgeber. Sie wären gut beraten, hier für die Stärkung der Mädchen, für die Rechte der Mädchen einzustehen und ein klares Signal zu setzen, nämlich ein gemeinsames Gesetz, um diesem Ziel auch gerecht zu werden. (Beifall bei der ÖVP.) 

11.52

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wendelin Mölzer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.