12.41

Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe Mieterinnen und Mieter, die heute zu Hause zuschauen! Zuerst möchte ich kurz auf die FPÖ eingehen, denn ein paar Mal hat man da Aussagen mit gespaltener Zunge gehört. Wenn man die Reden des Abgeordneten Schuh und des Abgeordneten Petschnig miteinander vergleicht, so fragt man sich, ob sie die gleiche Regierungsvorlage gelesen haben. Ein Abgeordneter meint, das sei ein so großer Preiseingriff, dass in Zukunft überhaupt niemand mehr bauen wird, und der andere Abgeordnete von Ihnen erzählt, das sei nur eine Überschrift, die völlig wirkungslos ist. (Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].)

Ich glaube, Sie sollten einmal intern diskutieren, auf welcher Seite Sie stehen: auf der Seite der Immobilienwirtschaft oder auf der Seite der Mieterinnen und Mieter. Für uns als Sozialdemokratie ist klar, wir stehen auf der Seite der Mieterinnen und Mieter. (Beifall bei der SPÖ.)

Schon 1922 wurde erstmalig ein Mietrechtsgesetz in Österreich mit Rechten für Mieterinnen und Mieter eingeführt. Erstmals wurde ein Kündigungsschutz eingeführt und die Miethöhe wurde gesetzlich fixiert. Schon damals hat die Zeitung der Mietervereinigung geschrieben: „Das neue Mietengesetz verbürgt für alle Zeiten die Rechte der Mieter und ist wohl das beste Mietengesetz in Europa“. 

Und auch 2025 hat Österreich noch immer eines der besten Mietrechtsgesetze weltweit, aber in den letzten 20 Jahren sind viele Novellen zuungunsten der Mieterinnen und Mieter und zugunsten der Vermieterinnen und Vermieter beschlossen worden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat heute ein Ende. Deshalb ist es ein historischer Tag, denn der Nationalrat stärkt heute wieder die Rechte der Mieterinnen und Mieter. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine zentrale Änderung wirkt vielleicht auf den ersten Blick ein bisschen klein, ist aber wesentlich. Schon 1922 erhielten Mietervertreter erstmalig das Recht auf Einsichtnahme in die Abrechnung der Hausherrn. Auch heute gibt es noch falsche Betriebskostenabrechnungen, zu hoch verrechnete Mieten und vieles mehr. Da kommt die Vertretung der Mieterinnen und Mieter wie zum Beispiel die Mietervereinigung ins Spiel. Sie leistet auch heute noch wichtige und wertvolle Arbeit im Interesse der Mieter:innen. 

Deshalb ist es wichtig, dass wir den Vertretungskostenersatz erstmalig seit der Einführung 2006 von 400 auf 800 Euro anpassen. (Abg. Deimek [FPÖ]: Was sagt die Mietervereinigung zu den ...? Ist die dafür?) Das sorgt für Chancengleichheit bei Mietrechtsstreitigkeiten, denn das beste Mietrechtsgesetz hilft nichts, wenn es Mieterinnen und Mieter nicht durchsetzen können. Diese Möglichkeit schaffen wir heute. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir greifen aber auch in die Miethöhe ein, wie es der Vizekanzler schon ausgeführt hat. Die Erhöhung der Richtwertmieten und Kategoriemieten ist für 2,7 Millionen Menschen für heuer gänzlich ausgesetzt, für 2026 beträgt sie nur 1 Prozent und 2027 nur 2 Prozent. Dieser Eingriff zeigt Wirkung: Während in den letzten Jahren die Mieten ein Inflationstreiber waren und schneller als die Inflation gestiegen sind, durchbrechen wir endlich diese Spirale nach oben: eine hohe Inflation, die zu höheren Mieten führt, die höheren Mieten, die wieder zu höherer Inflation führen, und so weiter und so fort. 

Dass unsere Eingriffe Wirkung zeigen, behaupten wir nicht nur politisch, sondern das sagt auch die Statistik Austria. Die Wohnungsmieten sind im dritten Quartal 2025 erstmalig nahezu konstant geblieben und in einigen Bereichen sogar gesunken. Ich glaube, das zeigt, dass diese Regierung mit dem Anspruch, die Inflation nicht durchrauschen zu lassen, sondern Preiseingriffe zu bewerkstelligen, Erfolg hat, das zeigt, dass diese Preiseingriffe wirken und dass wir die Mieterinnen und Mieter mit exorbitanten Mietsteigerungen nicht alleinlassen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Befristungen. Ursprünglich als Ausnahme gedacht ist die Befristung mittlerweile die Norm. Drei Viertel aller neuen Mietverträge sind mittlerweile befristet – mit allen negativen Konsequenzen. Abseits höherer Mieten durch neue und angepasste Verträge bringt das häufige Umziehen vor allem für junge Menschen auch zusätzliche Kosten mit sich, Kautionszahlungen, Umzugskosten und vieles mehr. Deshalb ist die Ausdehnung der Befristung von drei auf fünf Jahre besonders für junge Menschen, für Mieterinnen und Mieter eine wesentliche Verbesserung und bringt Sicherheit. 

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt: Was 1922 für die Sozialdemokratie gegolten hat, gilt auch 2025. Wir sind auf der Seite der Mieterinnen und Mieter – und das seit über 100 Jahren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.46

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.