13.19
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin, so geht das nicht. Sie können nicht den Inhalt von tatsächlichen Berichtigungen antizipieren.
Es ist das Recht eines Abgeordneten, sich dazu zu melden, und der tatsächlichen Berichtigung ist zu entnehmen, ob sie geschäftsordnungskonform ist oder nicht. Aber dass man sich hier vorher erklären muss, worüber denn die tatsächliche Berichtigung sein könnte, und dann wird sie zugelassen oder nicht, das gibt die Geschäftsordnung nicht her.
Die Frage, ob ein Zwischenruf vom einen oder anderen Abgeordneten gekommen ist, kann natürlich Gegenstand einer tatsächlichen Berichtigung sein. Unsere Geschäftsordnung beinhaltet diesbezüglich überhaupt keine Einschränkung. (Beifall bei der FPÖ.)
13.20
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.