14.09
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister, grüß Gott! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt hier ein etwas sperriges Thema; es geht um die Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen.
Da gibt es seit Längerem ein Problem, eine Unklarheit, denn wenn Wertsicherungsklauseln nicht ordnungsgemäß formuliert sind, stellt sich die Frage, ob die dann vollkommen nichtig, also gar nicht mehr anzuwenden sind und damit jegliche Wertsicherung hinfällig ist, was für den Vermieter natürlich eine Katastrophe wäre; oder umgekehrt, ob die dann trotzdem weiter anzuwenden sind und der Mieter sich daran halten muss, obwohl diese Wertsicherungsklauseln grob benachteiligend sind. Diese Diskrepanz gibt es seit Längerem, es gibt dazu bereits OGH-Entscheidungen, und der Gesetzgeber hat hier heute den Vorschlag gemacht, etwas zu ändern, um das klarzustellen.
Wie gesagt, diese Diskrepanz beziehungsweise diesen Interessenausgleich verstehe ich, da war ich auch der Meinung, dass etwas getan werden muss. Was jetzt hier vorliegt, bleibt aber für mich weiterhin völlig vage und führt überhaupt nicht zu einer Klarstellung oder zu einer weiteren Rechtssicherheit.
Wir haben jetzt einerseits eine neue Bestimmung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, wo festgehalten wird, dass bei Dauerschuldverhältnissen diese Regelungen nicht zur Anwendung kommen, aber die beziehen sich definitiv nicht auf Mietverträge. Da hat man für Mietverträge überhaupt keine neue Regelung gefunden, also da hat man nichts verbessert. Auf der anderen Seite hat man im Konsumentenschutzgesetz jetzt eine Klarstellung getroffen – eine Klarstellung, die der OGH aber bereits getroffen hat, der festgestellt hat, dass diese Bestimmungen eben nicht auf Mietverträge anzuwenden sind, die hier im Konsumentenschutz geregelt sind, weil Mietverträge länger dauernde Verträge sind und das daher nicht anzuwenden ist.
Wir haben hier also überhaupt keine Klarstellung. Wir haben in Wahrheit dieselbe Situation wie bisher. Ich und meine Fraktion, wir bleiben ratlos zurück, was damit eigentlich bezweckt werden sollte, denn wie gesagt diese Problematik: Was passiert wirklich mit unzulässigen Wertanpassungsklauseln?, bleibt bestehen. Unser Ansatz wäre gewesen, dass man sagt, wenn eine Wertanpassungsklausel unzulässig ist, weil sie grob benachteiligend ist, dann wird man einfach eine Standardwertanpassungsklausel gesetzlich festlegen, die dann zur Anwendung kommt. Damit hätte man diesen Interessenausgleich. Einerseits hätte der Mieter dann keine unfaire Bestimmung, andererseits hat der Vermieter nicht die Katastrophe, gar keine Wertanpassung zu haben. Das hat man nicht gemacht, ich weiß nicht, ob das ein Kompromiss war. Wie gesagt, man bleibt ratlos zurück und daher werden wir dem auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.12
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.