14.16

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Viele Menschen in unserem Land leiden darunter, dass das Wohnen immer teurer wird. Nachdem die Mieten bezahlt wurden, bleibt vielen sehr wenig von dem hart verdienten Geld über. Die Wohnungen werden immer teurer und Fakt ist: Wir müssen wohnen. Wir können uns nicht einfach entscheiden, ob wir wohnen oder nicht wohnen. Das heißt, viele, viele Menschen müssen diese Ausgabe tätigen und am Ende des Tages bleibt ihnen weniger im Geldbörserl übrig. 

Und dann kam der Oberste Gerichtshof und erklärte, dass in vielen dieser Verträge die sogenannte Wertsicherungsklausel nicht korrekt ist; und, meine Damen und Herren, das weckte Hoffnungen. Es weckte Hoffnungen, weil viele Menschen betroffen waren, weil viele Menschen mit solchen – rechtswidrigen! – Wertsicherungsklauseln über Jahre viel zu hohe Mieten gezahlt haben. Natürlich freuten sie sich, dass sie sich jetzt diese Ansprüche hoffentlich zurückholen könnten. (Abg. Krainer [SPÖ]: Können sie eh!)

Aber was macht die Regierung? – Diese Hoffnung ist zerplatzt, denn die Ansprüche von Mieter:innen und Verbraucher:innen im Ausmaß von Hunderten Millionen Euro werden mit einem Schlag vernichtet. Das behaupte jetzt nicht einfach ich, sondern das behauptet und sagt die Arbeiterkammer, die das mit Daten und Fakten auch belegen kann. Sie sagt, die geplanten Bestimmungen bedeuten eine „finanzielle Belohnung für Praktiken, welche bisher schlichtweg als Rechtsbruch zu beurteilen sind“. Sie sagt auch – Sozialdemokratie bitte gut aufpassen! –: „So garantiert man weder leistbare Mieten noch eine Senkung der Wohnkosten.“ – Zitat Arbeiterkammer. 

Eine vernichtende Stellungnahme, aber sie ist nicht die einzige. Mietervereinigung: „unternehmerische [...]interessen“ würden „über den Schutz von Mieter:innen gestellt“. Das Gesetz ist „gröblich benachteiligend“. Es ist ein Gesetz, das Vermieter:innen „begünstigt“, es „schwächt den Schutz von Mietenden“. 

Sozialministerium genau das Gleiche: Es werde „in den Gesetzesmaterialien kein sachlicher Grund angeführt, warum der Verbraucher bei Dauerschuldverhältnissen wie beispielsweise Krankenversicherungen kein schutzwürdiges Interesse daran haben sollte, vor Preiserhöhungen innerhalb weniger Wochen [...] geschützt zu werden.“

Weitere Stellungnahme, Verfassungsdienst: Der Verfassungsdienst kritisiert das Justizministerium, weil es so tut, als würde man die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes festschreiben. – Das stimmt aber nicht, denn es liegen divergierende Rechtsprechungen des Obersten Gerichtshofes vor und es ist daher irreführend, zu behaupten, man würde die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes festschreiben. Wenn man das möchte, dann hätte man auch die Entscheidung des verstärkten Senats abwarten können, um zu schauen, wie der Oberste Gerichtshof tatsächlich entscheidet. 

Liebe Sozialdemokratie, bei so vielen vernichtenden Stellungnahmen frage ich mich, warum? Warum tun Sie das den Mieterinnen und Mietern an? (Beifall bei den Grünen.) Warum folgt man nicht der Arbeiterkammer? Warum folgt man nicht dem ÖGB, der Mieter:innenvereinigung, sind doch viele Sozialdemokraten Mitglieder und in führenden Positionen dort? Warum? 

Ich höre, das wurde gegen diesen Minimietzinsdeckel abgetauscht, der überhaupt nicht in Relation zu den Hunderten Millionen Euro steht, die die Mieterinnen und Mieter hätten zurückfordern können. Das, meine Damen und Herren, ist keine gerechte Lösung. Es ist auch kein Kompromiss. Es ist meines Erachtens – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt – ein Kniefall vor der Immobilienlobby. (Beifall bei den Grünen.)

Liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten! Sie haben sich von Ihren Koalitionspartnern, den NEOS und der ÖVP, über den Tisch ziehen lassen, und den Preis dafür zahlen jetzt die Mieter:innen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.20

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.