14.37
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen hier auf der Galerie! 800 Euro hätte es kosten sollen, weil ein Lenker von einem Kfz sein Navi benutzt hat und irrtümlich über ein Grundstück, das aber nicht als Privatgrundstück erkennbar war, gefahren ist; das hätte er zahlen sollen – ein Beispiel von vielen. Eine Supermarktbesucherin, die – im 13. Bezirk, glaube ich, war das – in Wien irrtümlich über einen Parkplatz, der nicht dem Supermarkt zugeordnet war oder ist, gefahren ist, hat die Aufforderung bekommen, 400 Euro dafür zu zahlen, dass sie umgedreht hat und dann mit einem Reifen über ein fremdes Grundstück gefahren ist.
Es gibt also eine Reihe, eine Vielzahl von Beispielen, die uns schon länger ein Dorn im Auge sind, die in einer exzessiven Weise Besitzstörungsklagen oder Androhungen einer solchen nach sich gezogen haben. Diesen Missbrauch wollten wir schon letztes Jahr im Mai abstellen, als wir das erste Mal von den Berichten gehört haben. Leider ist es nicht gelungen, dafür Mehrheiten zu finden. Ich bin froh, dass wir jetzt so weit sind – danke, Anna, Frau Ministerin, dass wir dieser missbräuchlichen Anwendung, dieser Abzocke heute einen Riegel vorschieben. Das ist ganz wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Sorge der Mehrheit, wir könnten doch das Eigentumsrecht oder das Besitzrecht quasi empfindlich stören, ist unberechtigt. Wir wollen jenen die Profitgrundlage entziehen, die sich irgendwo im Ausland befinden und mithilfe von KI, mithilfe von automatisierten Bildaufnahmen dann reihenweise Menschen auffordern, einen Betrag zu zahlen. Viele haben aus der Sorge, geklagt zu werden, auch wirklich Beträge von 400, 500 Euro und darüber hinaus gezahlt.
Wir sagen Ihnen: Mit der Gesetzesänderung soll genau diesem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden. Daher, sehr geehrte Damen und Herren, gilt ab 1. Jänner 2026, sollte Ihnen noch einmal so ein Schreiben zukommen: nicht bezahlen, auf jeden Fall überprüfen lassen!, und sollte es zu einem Verfahren kommen, sind die Tarife so herabgesetzt worden, dass es für keinen Rechtsanwalt und keine Firma mehr lukrativ ist, ein Gerichtsverfahren anzustreben.
Das gilt im Übrigen wirklich für jene Fälle, die missbräuchlich sind. In allen anderen Fällen ist natürlich nach wie vor zu beachten, dass eine Besitzstörung erfolgen kann. Daher ist meine Bitte auch, Vorsicht walten zu lassen und nicht zu glauben, dass die Besitzstörungsklage jetzt außer Kraft gesetzt worden ist.
Wichtig ist für Sie alle ist: Wehren Sie sich! Wir haben die gesetzlichen Möglichkeiten dafür geschaffen und machen dieser Profitmacherei hiermit ein Ende. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.41
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.