14.52
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege – er ist jetzt schon draußen –! Es ist wahrlich schön, zu sehen, wie die KI einen so hellen Geist in diesen Saal bringen kann. Ich glaube, dass das ein extrem wichtiger, bedeutender Schritt für dieses ganze Parlament, diesen ganzen Saal und auch für die Frage war, wie wir zukünftig mit solchen Themen umgehen werden.
Mich freuen die Diskussionen mit Herrn Kollegen Fürlinger immer sehr. Wir sind nicht immer einer Meinung, aber das ist ja auch das Wesen einer Demokratie und einer Debatte. Es ist schön, diese so führen zu können, und es hat auch im Ausschuss hervorragend funktioniert. Ein großes Lob also an alle, die das möglich gemacht haben. Ich finde den Dialekt ja eigentlich auch ganz schön, aber das ist vielleicht auch meinen Wurzeln geschuldet.
Ja, wir haben eine Gesetzesvorlage, die wir meines Wissens, soweit ich das höre, einstimmig beschließen werden. Kollege Fürlinger hat den rechtlichen Hintergrund schon sehr gut ausgeführt, ich würde es etwas praxisnäher erläutern. Es geht nämlich um einen Fall, der, glaube ich, jeden von uns schon einmal betroffen hat oder potenziell betreffen wird. Man kann sich das sehr einfach vorstellen: Man ist mit seinem Auto oder mit dem Auto eines Freundes unterwegs, natürlich unter strengster Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, und dann passiert aber doch ein kleiner Fehler, man ist falsch eingebogen, falsch stehen geblieben, man hat falsch geparkt. Einige Wochen später kommt dann so ein Brief ins Haus, der recht klein wirkt, aber eine recht hohe Geldforderung beinhaltet, ein Brief, der mit den Worten startet:
Sie haben als Halter des nachfolgend genannten Fahrzeuges den Besitz meines Mandanten wie folgt gestört:
– dann geht es da weiter und das ist der relevante Passus –
Um eine Besitzstörungsklage zu vermeiden, erhalten Sie die Möglichkeit,
– sehr großzügig! –
jetzt 395 Euro
– in diesem Falle –
zu zahlen. – Zitatende.
Damit Sie nachher eben nicht vor Gericht müssen und damit das niemand falsch versteht, ist unten noch der Passus angefügt:
Bitte beachten Sie, dass dies
– wenn Sie vor Gericht gehen, wenn Sie Rechtsschutz von den staatlichen Gerichten verlangen würden –
mit wesentlich höheren Kosten verbunden wäre. – Zitatende.
Es geht genau darum, diesem letzten Satz die Grundlage zu entziehen, die Kostenstruktur gänzlich neu aufzustellen und dafür zu sorgen, dass ich, wenn ich in ein Verfahren gehe, wenn ich den Streit antrete und da nicht widerspreche, jedenfalls deutlich geringere Kosten habe. Damit ist diesem Geschäftsmodell jegliche Grundlage entzogen, und das auf eine durchaus elegante Weise, mit der man es auch schafft, den Schutz des Eigentums zu wahren.
Ich war da anfangs vor allem in den Koalitionsverhandlungen sehr skeptisch, ob das so geht, aber es geht. Es ist eine Lösung, die wirklich gut ist, eine Lösung, die den Österreicher:innen etwas bringen wird, die ein Geschäftsmodell, das es so nicht geben dürfte, verhindert, ihm sämtliche Grundlagen entzieht und gleichzeitig den Rechtsschutz des Eigentums wahrt.
Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz heute wohl einstimmig beschließen werden. – Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)
14.55
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Alma Zadić.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.