15.03

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Es freut mich sehr, dass es heute gelungen ist, hier parteiübergreifend einen Schulterschluss zu schaffen, nämlich vor allem, wenn es darum geht, rechtsmissbräuchlichen Praktiken, die in der Vergangenheit, in den letzten Jahren, wirklich ein enorm hohes Ausmaß angenommen haben, die gegen Verbraucher und Verbraucherinnen, gegen Autofahrer und Autofahrerinnen gerichtet waren, ein Ende zu setzen. Ich glaube, dass das heute ein guter Tag ist. 

Ich möchte mich bei Kollegen Fürlinger bedanken. Ich möchte mich auch bei der Frau Ministerin bedanken, denn was wir erlebt haben, war, dass wirklich ganze Berufsgruppen, private Unternehmen in den letzten Jahren daraus ein Geschäftsmodell entwickelt haben, vermeintliche Falschparker mit überhöhten Abmahnungen unter Druck zu setzen, vorgegeben haben, rechtmäßig zu agieren, und in Wirklichkeit eigentlich gar nicht rechtmäßig gehandelt haben. 

Es sind die Fälle schon kurz aufgegriffen worden: Menschen, die kurz irgendwo anhalten, Situationen, in denen überhaupt nicht ersichtlich ist, dass es sich um Halte- und Parkverbote handelt, Menschen, die mit ihrem Auto kurz gewendet haben, die sich plötzlich mit Mahnbriefen mit Beträgen von über 400 Euro konfrontiert gesehen haben, mit gerichtlichen Androhungen, dass viel höhere Verfahrenskosten anfallen würden, wenn diese Beträge nicht gezahlt werden würde. Und das ist ein Missstand, der in den letzten Jahren auch immer wieder von Konsumentenschützern, von Autofahrerclubs aufgegriffen wurde. Mit diesem Missstand wird jetzt aufgeräumt, und darauf bin ich wirklich stolz. 

Es waren Rechtspraktiken, die wirklich zunehmend dreister, unverschämter geworden sind. Menschen, die einmal diesen Betrag gezahlt haben, waren dann nochmals mit weiteren Briefen konfrontiert, mit der Argumentation, der Betrag sei nicht gewidmet gewesen, mit der Argumentation, man sei dort nochmals falsch gestanden. 

Es hat mehrere Überlegungen gegeben, wie man dieser Situation Herr wird, und ich glaube, dass es gelungen ist, mit wirklich kleinen gesetzlichen Eingriffen diesem Geschäftsmodell die Grundlage zu entziehen, indem man die Gerichtsgebühr senkt, indem man den Anwaltstarif senkt, denn damit schafft man die Möglichkeit, dass ein Gerichtsverfahren, in dem man jetzt klären kann, ob es wirklich eine Besitzstörung oder keine Besitzstörung ist, kostengünstig und niederschwellig ist, und das ist wirklich ein großer Erfolg. Dafür sage ich ein großes Dankeschön. 

Und ich glaube, was damit gezeigt wird, ist, dass die österreichische Bundesregierung bei solchen Fehlentwicklungen eben nicht weggeschaut und gesagt hat: Das sind einfach Kleinigkeiten oder Lappalien, und die Leute sollen selbst schauen, wie sie damit fertig werden, oder sich einen Anwalt nehmen!, sondern dass man solche Fehlentwicklungen ernst nimmt, denn es hat sich nicht um Einzelfälle gehandelt, sondern es waren wirklich viele Menschen davon betroffen. 

Ich glaube, dass man mit dieser Maßnahme jedenfalls das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat gestärkt hat, und daher sage ich nochmals ein großes Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

15.07

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.