15.08

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Vergaberechtssammelnovelle der Bundesregierung hat ja durchaus einige positive Punkte, und ich finde, man soll auch konstruktiv sagen, was man gut findet, und aus unserer Sicht ist das insbesondere die Stärkung nachhaltiger Aspekte im Vergabeverfahren. So können beispielsweise ökologische und nachhaltige Aspekte auch bei der Festlegung der Eignungskriterien berücksichtigt werden. 

Es gibt Verbesserungen bei der Transparenz: Ab 50 000 Euro muss ein Auftraggeber drei Angebote einholen. 

Auch gibt es strengere Regeln für teilnehmende Unternehmen. So gibt es eine Ausweitung von Ausschlussgründen für Unternehmen bei bestimmten Korruptionsdelikten – wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Amtsmissbrauch, Anfütterung und Ähnliches –, und da muss ich sagen, das halten wir grundsätzlich für gut.

Der Grund, warum wir hier nicht mitgehen können, ist aber die Übernahme der Schwellenwerteverordnung ins Gesetz und gleichzeitig auch die Anhebung dieser Schwellenwerte. Ich erkläre es einmal kurz, weil es sehr sperrig klingt: Die Schwellenwerteverordnung legt Geldbeträge fest, bis zu denen öffentliche Aufträge vereinfacht vergeben werden können – sprich freihändig oder in vereinfachten, auch intransparenten Vergabeverfahren. Also ist sie aus unserer Sicht inhärent intransparent. 

Die Schwellenwerte waren bisher in einer befristeten Verordnung geregelt, die damals als Maßnahme zur Unterstützung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten eingeführt wurde. Es war nie geplant, das Ganze in Dauerrecht zu überführen und dann auch noch anzuheben – und die Werte wurden insbesondere für Bauvorhaben angehoben, also unseres Erachtens total intransparent. Auch der Rechnungshof bestätigt, dass sich das Ganze nachteilig auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter:innen auswirken kann. 

Außerdem wurden nach der Begutachtung positive Punkte wieder rausgenommen, was für uns total unerklärlich ist. So wurden die Länder davon befreit, wie ursprünglich vorgesehen jeden vergebenen Auftrag ab 50 000 Euro bekannt zu geben. Das ist für uns unverständlich – und daher bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht 316 d.B. des Justizausschusses über die Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug Beschaffungsgesetz geändert werden (Vergaberechtsgesetz 2026) (302 d.B.) (Top 10)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Ziffer 50 entfällt im § 66 Abs. 1 die Wortfolge „im Vollziehungsbereich des Bundes“.


Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.11

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

Vergaberechtsgesetz 2026 (AA-40)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sams. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.