15.11

Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 setzen wir heute einen entscheidenden Schritt, um das öffentliche Auftragswesen in Österreich zu modernisieren, zu vereinfachen und an europäische Entwicklungen anzupassen. Wir sprechen über ein Regelwerk, das direkte Auswirkungen auf Bund, Länder, Gemeinden und Unternehmen und letztendlich auch auf alle Menschen im Land hat. Rund 70 Milliarden Euro an öffentlichen Aufträgen bestimmen jedes Jahr, wie wir Infrastruktur bauen, Innovation fördern und Arbeitsplätze sichern. Deshalb ist es notwendig, diese Materie mit einem klaren Fokus auf Transparenz, Fairness und Effizienz weiterzuentwickeln. 

Ein zentraler Punkt dieser Novelle ist die Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht. Damit schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen, vor allem für kleine und mittlere Betriebe – das Rückgrat unserer Wirtschaft. Die Anhebung der Schwellenwerte sorgt dafür, dass kleinere Aufträge künftig schneller und unbürokratischer vergeben werden können; das entlastet die öffentliche Hand und stärkt die Unternehmen in den Regionen. 

Gleichzeitig setzen wir wichtige europarechtliche Vorgaben um. Seit Oktober 2023 sind die elektronischen Standardformulare, die E-Forms, verpflichtend. Diese Modernisierung verankern wir nun im österreichischen Recht: einheitliche Datenformate, weniger Bürokratie, mehr Effizienz. 

Auch da, wo europäische Richtlinien neue Vorgaben bringen, etwa bei unlauteren Handelspraktiken oder bei der Energieeffizienz, passen wir unser Vergaberecht an. Gerade die öffentliche Hand trägt Verantwortung. Energieeffiziente Beschaffung spart Geld und stärkt den Klimaschutz. 

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Rechtsschutz. Ein EuGH-Urteil macht die Änderungen notwendig – und wir nutzen diese Chance für eine echte Vereinfachung. Künftig orientiert sich die Pauschalgebühr klar am Auftragswert – transparent, nachvollziehbar und entlastend. Auch die Regeln zu Rahmenvereinbarungen präzisieren wir auf Basis aktueller EuGH-Rechtsprechung für klare und einheitliche Vorgaben. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit all diesen Maßnahmen setzen wir um, was im Regierungsprogramm verankert ist: mehr Transparenz, mehr Rechtssicherheit, mehr Effizienz und eine deutliche Stärkung des Bestbieterprinzips. Wir wollen nicht den billigsten Preis um jeden Preis, sondern jene Angebote, die qualitativ, ökologisch und wirtschaftlich die besten sind. Mit diesem Gesetz werden die Bundesvergabegesetze einfacher, übersichtlicher und rechtssicherer. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.14

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Stefan. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.