15.17
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Beginn im Namen meiner Kollegin Abgeordneter Falkner Steffi Niedermayr mit einer Gruppe aus Nassereith bei uns im Parlament begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) Schön, dass Sie hier sind und der Debatte zum Bundesvergabegesetz lauschen.
Worum geht es bei dem Vergabegesetz? – Öffentliche Vergaben betreffen Projekte, die unser tägliches Leben gestalten: Schulen, Straßen, digitale Infrastruktur in den Gemeinden, Fahrzeuge für unsere Bauhöfe und so weiter und so fort. Damit das alles gut funktioniert, brauchen wir klare, moderne Regeln, die auch transparent sind – und mit dieser Novelle werden wir wirklich einen Schritt dahin machen. Es geht nämlich darum, dass Auftraggeberinnen und Auftraggeber und auch Unternehmen klar wissen, woran sie sind, und dass öffentliche Mittel natürlich effizient eingesetzt werden.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr viel zu den Inhalten gesagt. Kollege Sams hat wirklich sehr detailliert erklärt, worum es geht. Auch Kritik wurde herausgestrichen – und darum möchte ich trotzdem nochmals auf einen sehr, sehr zentralen und für mich ganz wichtigen Punkt eingehen, nämlich die Überführung der Schwellenwertverordnung ins Dauerrecht: Diese wurde jetzt aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet, aber ich sehe es schon so, dass das ein Schritt zur Entbürokratisierung ist, weil sich Gemeinden, Unternehmen, alle, die sich an solchen Verfahren beteiligen, jetzt einfach darauf verlassen können, dass das nicht von Jahr zu Jahr geändert wird, sondern einfach im Dauerrecht festgeschrieben wird.
Entbürokratisierung ist uns ganz wichtig. Es wurden einige Zahlen genannt, ich darf es bitte ergänzen: Bauaufträge bis zu 200 000 Euro können künftig direkt vergeben werden – das sind 60 000 Euro mehr als bisher. Ich glaube, das ist auch wichtig für unseren Wirtschaftsstandort Österreich. Mit vorheriger Bekanntmachung sind Direktvergaben sogar bis zu 2 Millionen Euro möglich. Bisher lag die Grenze bei 500 000 Euro, das ist also eine Vervierfachung. Mit dieser Novelle soll auch da der Zettelwirtschaft – es soll ja dann sowieso digital erfolgen – Einhalt geboten werden. Das bedeutet mehr Chancen für die regionalen Betriebe, weniger Bürokratie und schnellere Projekte in unseren Gemeinden, in den Bundesländern und natürlich auch im Bund.
Insgesamt möchte ich nochmals zusammenfassen: Das Vergaberecht wird moderner, transparenter. Die Qualität und die Nachhaltigkeit wurden angesprochen. Ich sehe auch das positiv, denn öffentliche Aufträge sollen nicht nur günstig sein, sondern sie sollen eben auch mit Verantwortung umgesetzt werden. Da ist es auch wichtig, dass wir die Nachhaltigkeit immer im Blick haben und die Mittel dort investieren, wo sie den größten Nutzen bringen. Das sehe ich eher als Vorteil.
Unser Ziel ist klar: Öffentliche Vergaben sollen fair, verständlich, transparent und nachvollziehbar zum Vorteil der Menschen, aller öffentlichen Vergabeausschreibungen und natürlich auch zum Vorteil unserer KMUs, für unsere österreichische Wirtschaft sein. Das ist ganz wichtig für den Wirtschaftsstandort. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.21
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scherak. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.