15.21

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich glaube, bei Novellen des Vergaberechts muss man sich immer daran erinnern, was denn in erster Linie das Ziel des Vergaberechts ist. Es ist nämlich grundsätzlich so, dass sparsam mit Steuergeld umgegangen wird. 

Deswegen werden öffentliche Stellen natürlich zu Recht dazu gezwungen, einen Wettbewerb auszurufen und nicht so, wie es vielleicht vor einigen Jahrzehnten passiert ist, dass man halt jemanden, den man kannte, mit einem entsprechenden Auftrag bedient hat. Vor dem Hintergrund erachte ich die Novelle schon als sehr sinnvoll, erstens die Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht. Das kann einem leidenschaftlichen und überzeugten Parlamentarier, wie ich einer bin, nur gefallen, weil wir es zu uns, hier ins Haus holen und nicht jemandem die Verordnungsmacht geben, sondern klar sagen: Wir als Gesetzgeber entscheiden darüber, wie hoch ein Schwellenwert ist und wie hoch er nicht sein soll. Insofern erachte ich das als sinnvoll. 

Ich finde, die Anhebung ist eine ganz logische Konsequenz aus der Inflation. Nach und nach muss man irgendwann einmal die Realitäten abbilden und das nachbilden, was man als Gesetzgeber eigentlich auch wollte. Also insofern ist das ein sinnvoller Schritt. Wenn man die Schwellenwerte entsprechend erhöht, ist gleichzeitig auch die Notwendigkeit – Kollege Stefan hat es angesprochen – für eine gewisse Transparenz da, dafür, dass man eine gewisse Wettbewerbssituation entstehen lässt und dementsprechend gibt es diese Bemühungspflicht, dass man ab 50 000 Euro unterschiedliche Angebote einholt. Ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang ein guter Kompromiss. 

Was Frau Kollegin Zadić angesprochen hat: Insgesamt ist es natürlich nicht wünschenswert und nicht zufriedenstellend, dass die Länder bei der Bekanntgabepflicht ab 50 000 Euro europaweit nicht mitmachen. Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin Zadić, dass die Krux am Vergaberecht ist, dass alle Länder zustimmen müssen. Wenn sie das nicht wollen, kommt man leider in die sehr unbefriedigende Situation. Zumindest geht der Bund hier positiv voran. 

Alles in allem: Ich glaube, es ist eine gute Weiterentwicklung. Beim Vergaberecht gibt es immer einen Zwiespalt, einerseits soll man besonders sparsam auf das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schauen und gleichzeitig nicht überbürokratisch für den öffentlichen Auftraggeber sein. Ich glaube, in diesem Zusammenhang haben wir da gut in die Mitte getroffen, dementsprechend erachte ich es als gut, dass wir das heute beschließen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Krainer [SPÖ].)

15.23

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Sporrer zu Wort gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.