15.27
Abgeordneter Franz Jantscher (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt. Lassen Sie mich aber eines festhalten: Wir reden oft über große Hebel in der Wirtschaftspolitik, und dabei wird behauptet, der Staat könne keine Wertschöpfung generieren, aber das Gegenteil ist der Fall.
Einer der größten Hebel liegt direkt vor uns: die öffentliche Beschaffung. Österreich vergibt wie schon gehört jedes Jahr rund 70 Milliarden Euro für Leistungen und Aufträge. Das entspricht 18 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes. Wenn ein Bereich so groß ist, entscheidet er mit, wohin sich unsere Wirtschaft bewegt. Genau da setzt das Vergaberechtsgesetz 2026 an. Es stärkt die Qualität, die Nachhaltigkeit und die Effizienz öffentlicher Beschaffungen. Das schafft klare Regeln, weniger Bürokratie und hat viel, viel mehr Wirkung.
Mit der Novelle zum Bundesvergabegesetz 2026 verlassen wir wie schon angesprochen eine Praxis, die nur auf den niedrigsten Preis schaut. Wir stellen auf die Lebensdauer eines Produktes ab, wir betrachten Anschaffung, Nutzung und Entsorgung gemeinsam, vom Energieverbrauch bis zu den Emissionen. Die ökologische Beschaffung wird verstärkt. Damit setzen wir den Grundsatz der Umweltgerechtheit und der Nachhaltigkeit um.
Im Vergabeverfahren müssen weitergehende ökologische Kriterien berücksichtigt werden, etwa Energieeffizienz, die Reduktion der Flächeninanspruchnahme und eben auch der Aspekt der Priorität der Lebensdauer – um nur einige wenige zu nennen. Das stärkt nachhaltige Produkte und belohnt Unternehmen, die umweltfreundlich arbeiten, gleichzeitig unterstützt es zentrale internationale Ziele, wie den Green Deal und die UN-Nachhaltigkeitsziele.
Die bisher immer wieder verlängerte Schwellenwerteverordnung wird wie schon angesprochen dauerhaft in das Gesetz implementiert. Das sorgt für Stabilität und Planbarkeit – das ist unser Zugang! –, das spart Zeit, senkt Kosten und entlastet vor allem Gemeinden und kleinere öffentliche Städte. Gleichzeitig bleibt Transparenz gewahrt. Wie schon angesprochen müssen ab 50 000 Euro mindestens drei Vergleichsangebote dokumentiert werden, sofern nichts dagegenspricht. So schaffen wir schnellere Verfahren und stärken regionale Betriebe, besonders kleinere und mittlere Unternehmen, die von unkomplizierten Vergaben profitieren.
2026 wird eine umfassende Revision der Vergaberichtlinien folgen. Dabei wird geprüft, wie die Verfahren noch flexibler und stärker an Preisentwicklungen angepasst werden können. Das wäre auch eine gute Gelegenheit, sich die Subvergabeketten etwas genauer anzusehen, denn diese bergen ein hohes Risiko für Lohn- und Sozialbetrug.
Dem Abänderungsantrag der Grünen können wir aktuell nicht nähertreten, wir freuen uns aber auf konstruktive Mitarbeit bei der Revision 2026.
Die aktuelle Reform stellt die Weichen für ein Beschaffungswesen, das Qualität belohnt, Klima und Ressourcen schützt und gleichzeitig die heimische Wirtschaft stärkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.30
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.