15.32
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Vor 25 Jahren wurde vom Meinungsforschungsinstitut OGM der Vertrauensindex zu staatlichen Institutionen eingeführt und seitdem regelmäßig veröffentlicht.
Nach einer aktuellen Erhebung aus dem Jahr 2025 schneidet die Justiz relativ schlecht ab: Wir haben minus sechs Punkte im Vertrauensindex. Fakt ist daher, dass die Bevölkerung letztlich Vertrauen in die österreichische Justiz verloren hat und dass es hier aus unserer Sicht entsprechenden Handlungsbedarf gibt.
Geboten ist aus unserer Sicht, Ursachenforschung zu betreiben und zu prüfen, wo wir die Justiz gemeinsam besser machen können und wie wir das Vertrauen der rechtsuchenden Bevölkerung in den Justizapparat stärken können.
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag des Kollegen Harald Stefan wollen wir eine Neuregelung der Befangenheitsbestimmungen entsprechend umsetzen, die aus unserer Sicht sinnvoll, gerecht und vor allem zeitgemäß ist.
Viele wissen das vielleicht noch nicht: Die Richter entscheiden in Österreich selber über ihre eigene Befangenheit und darüber, ob sie sozusagen einen Prozess durchführen dürfen oder nicht, und das steht zu einem gewissen Grad im Spannungsverhältnis zum Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK.
Es liegt ein Interessenkonflikt vor, den der Richter kaum selbst auflösen kann. Er müsste ja bereits den Anschein der eigenen Befangenheit für sich selbst beurteilen und dann freiwillig aus dem Verfahren ausscheiden wollen; und die Praxis zeigt ganz einfach, dass diese Selbsteinschätzung nicht so greift, wie wir uns das an und für sich wünschen.
Praktische Beispiele gibt es zuhauf. Wir haben es auch im Ausschuss immer wieder erwähnt: Ein öffentliches Verfahren, das den Reformbedarf aufzeigt, ist zum Beispiel das Buwog-Verfahren, wo ein Angehöriger einer Richterin sich öffentlich negativ zur Schuldfrage eines Angeklagten geäußert hat; und das ist natürlich, und da, glaube ich, sind wir uns einig, ein absolutes No-Go und darf in einem modernen Rechtsstaat einfach so nicht stattfinden.
Der Falschaussageprozess gegen Sebastian Kurz ist ein zweites Beispiel. Da sind beim Richter diverse Themen, entsprechende Disziplinarvergehen öffentlich geworden, wobei der Richter auch hier nicht von sich aus zurückgetreten ist, die Befangenheit nicht ausgesprochen hat, sondern den Prozess durchgeführt hat.
Es macht insgesamt aus unserer Sicht eben kein gutes Bild, wenn die Befangenheitsregeln in der Form, wie sie sich jetzt darstellen, hier weiter Bestand haben.
Ich frage mich auch: Wieso mache ich mir als Richter überhaupt solch eine Flanke auf? Der Bereich müsste doch an einem Höchstmaß an Sensibilität ausgestattet sein, und es dürfte doch nicht vorkommen, dass gerade in diesem sensiblen Bereich die Richterschaft hier, sagen wir einmal, ein bisschen das Auge zudrückt.
Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? – Nur zum Vergleich: Also bis auf Österreich und Russland haben alle europäischen Länder eigentlich diese Regelungen abgeschafft, dass der Richter selber über die Befangenheit entscheiden kann. Es entscheidet ein Senat, es entscheidet eine Richtergruppe, die extern ist, die prüft das ordnungsgemäß, und da kommt es dann zur Entscheidung, ob der Richter das Verfahren führen darf oder nicht.
Deswegen unser Appell und auch unser Entschließungsantrag heute: Lassen Sie uns die Befangenheitsregelungen auf entsprechende neue Füße stellen! Richten wir einen unabhängigen Senat ein, der über diese Befangenheitsanträge entsprechend entscheidet! Es soll eben hier ein vom betroffenen Richter unabhängiger Senat entscheiden können. Schauen wir, dass wir klare Befangenheitsgründe einführen, dass wir einheitliche Standards und Fristen für Befangenheitsanträge umsetzen!
Ich verweise darauf: Auch in der ZPO gibt es schnelle Zwischenverfahren, und es ist überhaupt kein Thema, dass diese Verfahren binnen weniger Wochen oder gar Tage abgeschlossen werden können, und auch hier kommt es nicht zu großen Verfahrensverzögerungen.
Transparenz ist wichtig, das heißt, es sollen entsprechende Transparenzmechanismen umgesetzt werden. Und glauben Sie mir, sehr geehrte Damen und Herren, ein transparentes Verfahren garantiert mehr Objektivität und wird sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die österreichische Justiz wieder gestärkt wird und wieder wächst. Deswegen mein Appell, unser Appell an Sie: Unterstützen Sie diesen Entschließungsantrag! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.36
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Yildirim. – Frau Abgeordnete, 3 Minuten Redezeit sind eingestellt.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.