15.40

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesminister! Die Frau Kollegin von der SPÖ hat gerade so getan, als hätten wir hier pauschal die Justiz in irgendeiner Form angegriffen. Das ist ja überhaupt nicht der Fall. Wir halten immer wieder ausdrücklich fest, dass wir großes Vertrauen in die Justiz an sich haben, dass wir mit dem System sehr zufrieden sind und auch überzeugt sind, dass Österreich da sehr gut funktioniert. Wenn es aber Verbesserungsbedarf gibt, muss man diesen auch ansprechen. Das ist ja keine Pauschalbeschuldigung von Richtern, wenn man sagt, dass in Österreich ein System besteht, in dem – wie schon Kollege Tschank sehr ausführlich erklärt hat – Richter, so wie dies überhaupt nur noch in ganz wenigen Ländern der Fall ist, selbst über ihre Befangenheit entscheiden. 

Und ja, es gab – und wir haben das halt in unserem Antrag angeführt, denn man muss ja den Leuten auch klarmachen, worum es eigentlich geht – besonders auffällige Fälle, und die wurden angesprochen. Sie haben jetzt sozusagen alle neugierig gemacht, nachzuschauen, wer denn da jetzt von uns im Antrag genannt wurde, denn angesprochen wurde es jedenfalls nicht – heute hat es hier keiner gehört –, aber es war ja auch in den Medien, es ist nichts Neues. Wir haben da also niemanden an den Pranger gestellt, von dem man nicht schon gewusst hätte, dass er da in sehr öffentlichen Verfahren, sagen wir einmal, in die Kritik geraten ist. 

Bitte also die Kirche im Dorf zu lassen. Es geht nicht um eine pauschale Verurteilung, sondern um eine Verbesserung im System der Justiz. Und dass es da ein Problem gibt, wenn jemand über seine eigene Befangenheit entscheiden muss, das ist, meine ich, irgendwie selbstverständlich. Die meisten Richter werden das auch sicherlich sehr verantwortungsvoll machen und sich im Zweifelsfall zurückziehen, aber es gibt eben Fälle, und die hat man ja in der Öffentlichkeit gesehen, in denen man sich wirklich gedacht hat: Warum passiert das, warum zieht sich der nicht zurück?, denn er richtet damit ja doch insgesamt Schaden an, weil in der Öffentlichkeit ja übrig bleibt: Na ja, da gibt es irgendwelche X- oder Twitter-Postings, die negativ sind, über den Angeklagten – und, keine Ahnung, was auch immer –, das ist alles sehr eigenartig. Warum zieht sich der nicht zurück und sagt: Ja, in Ordnung, es soll jemand anderer diese Arbeit machen!? 

Also ich glaube, dass wir damit tatsächlich etwas Gutes tun würden. Und natürlich muss man das mit den Richtern besprechen – das widerspricht ja auch unserem Antrag nicht. Dieser besagt ja nicht, dass man das heute machen muss, sondern das ist ein Entschließungsantrag. Wir sagen, wir wollen das in Gang bringen, dann bespricht man das natürlich mit allen, die da beteiligt sind, und dann verbessert man etwas. Unterstellen Sie uns aber nicht etwas, was wir niemals gesagt und auch nicht einmal gedacht haben! (Beifall bei der FPÖ.) 

15.43

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grüner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.