15.47
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, ich kann mich anschließen, das Recht auf ein faires Verfahren hat als zentralen Standpfeiler die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter, die auch in jedem Verfahrensstadium zu gewährleisten ist. Wieso sehen wir diesen Antrag trotzdem kritisch, wieso lehnen wir ihn ab? – Aus zwei Aspekten, weil Sie hier zwei Dinge tun, die der Justiz in Wahrheit mehr schaden, als sie ihr bringen.
In Ihrem Antragstext tun Sie erstens so, als gäbe es in Österreich in der Strafjustiz eine reine Selbstentscheidung von Richter:innen bei Befangenheitsgründen, bei Ausschlussgründen, als wären das, wie Sie hier sogar anführen, russische Verhältnisse. Ich finde, dass das höchst despektierlich unserer Justiz gegenüber ist. Das stimmt einfach nicht. Sie vermischen hier die Fakten. Sie nehmen hier einen Sonderfall, nämlich wenn in der Hauptverhandlung Befangenheitsgründe aufgebracht werden, und tun so, als wäre dieser Sonderfall die Regel. Das ist nicht die Regel. Wenn vor der Hauptverhandlung Befangenheitsgründe oder Ausschlussgründe aufkommen, dann werden diese nicht von der Richter:in selbst entschieden, sondern vom Vorsteher oder von der Präsidentin des Gerichtes.
Und auch in dem Sonderfall, den Sie so groß skizzieren, entscheidet die Richter:in nicht alleine, da gibt es ein Rechtsmittelgericht danach. Auch da gibt es eine unabhängige Instanz danach, die entscheidet. Das ist sogar auch in dem von Ihnen angeführten Fall so gewesen: Im Fall von Sebastian Kurz wurde über die Befangenheit des Richters nachher vom OGH entschieden. Ist der OGH denn aus Ihrer Sicht nicht unabhängig? Reicht Ihnen das nicht? Natürlich kann man darüber diskutieren, wie man die Befangenheit in der Hauptverhandlung anders ausgestaltet. Das werden wir auch diskutieren, aber im Rahmen einer Gesamtrechtsnovelle über die Strafprozessordnung, nicht hier mit irgendwelchen Pauschalvorwürfen, mit denen man der Justiz wirklich nichts Gutes tut. (Beifall bei den NEOS.)
Das passiert insbesondere in einer Zeit – es wurde jetzt auch doppelt angesprochen; man muss es einfach betonen, weil es anscheinend noch nicht angekommen ist –, in der Richter:innen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit Entscheidungen treffen, die dann medial kommentiert werden und zu Dingen gemacht werden, die da nie vorgefallen sind, angegriffen werden von einerseits, ja, leider auch Politiker:innen – man muss es so klar benennen –, aber andererseits auch den Medien und der Öffentlichkeit und die dann in der Konsequenz dessen namentlich gegen sie als Person und gegen ihre Familien Drohungen erhalten, Hassbriefe erhalten und mit den schlimmsten Dingen konfrontiert sind.
Uns ist es ein Anliegen, dass man gerne in der Justiz arbeitet, dass wir unsere Justiz schätzen für das, was sie ist, denn wir haben eines der besten Justizsysteme nicht nur in Europa, würde ich sagen, sondern auch weltweit, auf das wir stolz sein dürfen und das wir in dieser Regierung und dieser Koalition auch weiterentwickeln werden, aber sicher nicht auf diese Art und Weise. (Beifall bei den NEOS.)
15.50
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Zadić. Die eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.