15.51
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist ein wesentliches Element eines jeden rechtsstaatlichen Verfahrens, dass handelnde Organe – eben Richter:innen – nach dem Gesetz und ohne externe Einflüsse jeglicher Art objektiv zu ihrer Entscheidung gelangen können. Diese Bestimmungen über Ausgeschlossenheit und Befangenheit von Richter:innen sichern also die Objektivität der Rechtsprechung.
Gleichzeitig kann es aber natürlich sein, dass durch wiederholte Anträge auf Ausschließung von Richter:innen Verfahren zulasten der Republik und auch zulasten der Opfer zum Teil auch in die Länge gezogen werden. Deswegen gibt es auch Ausschlussregeln, die natürlich in einem gewissen Spannungsfeld zum verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf den gesetzlichen Richter und dem Prinzip der festen Geschäftsverteilung liegen. Die kritisierte Konstellation der Selbstentscheidung gibt es nur, wie meine Kollegin vorhin schon ausgeführt hat, in einem einzigen Fall: wenn es erst in der Hauptverhandlung geltend gemacht wird. Also nur dort kann der Richter darüber entscheiden, ob er befangen ist oder nicht, und dagegen gibt es ja dann später auch ein Rechtsmittel.
Aber ich möchte schon noch eine Sache betonen, weil auch Abgeordneter Tschank in seiner Begründung erwähnt hat, dass das Vertrauen in die Justiz sinkt und dass es deswegen weitere Maßnahmen braucht: Ich möchte in Erinnerung rufen, dass nach dem EU-Barometer Österreich im Spitzenfeld liegt, was das Vertrauen in die Justiz betrifft: immer auf Platz zwei oder Platz drei, und das ist das Spitzenfeld im Schnitt. Und ich möchte auch noch in Erinnerung rufen, dass nach demselben EU-Barometer die Vertrauenswerte seit 2016 gestiegen sind: 2016 waren es 77 Prozent und 2025 sind es 86 Prozent der Menschen, die Vertrauen in die Justiz haben, und ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. (Beifall bei den Grünen.)
15.53
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.