17.37

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte über die Preisfestlegung für die Arzneimittel sprechen. Es wurde heute schon einiges darüber berichtet, ich darf kurz zusammenfassen: Das ist ein strukturiertes mehrstufiges Verfahren, das vor allem für jene Medikamente gilt, die von den Krankenkassen erstattet werden sollen. Es basiert auf rechtlichen Grundlagen wie dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Preisgesetz 1992, und es zielt darauf ab, leistbare Arzneimittelpreise bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit zu gewährleisten. 

Betroffen von der Novelle, die wir heute beschließen, sind das Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten, die Preisbildungsregel für Generika und Biosimilars und die Richtlinien für parallel importierte Heilmittel. Die Regelungen laufen, wie wir schon gehört haben, mit 2025 aus und sollen nun bis Ende 2029 verlängert werden. 

Das österreichische System der Preisfestlegung versucht, einen Ausgleich zwischen der umfassenden Versorgung für die Patientinnen und Patienten, leistbaren Medikamentenpreisen für die Sozialversicherungen und ausreichender Vergütung für die pharmazeutische Industrie zu schaffen. Die regelmäßige Anpassung an EU-Durchschnittspreise sowie die Preisbandregelung für Generika sorgen für eine Kostendämpfung, während eine strukturierte medizinische Evaluierung die Qualität und den therapeutischen Nutzen der Medikamente sicherstellen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.39

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.