18.22
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit den heute vorliegenden Änderungen im ASVG und im Opferfürsorgegesetz setzen wir ein längst fälliges Zeichen der Gerechtigkeit gegenüber jenen Menschen, die als Opfer des Austrofaschismus und Nationalsozialismus aus Österreich vertrieben wurden, und zwar ausdrücklich gegenüber den sogenannten Spätmigrantinnen und Spätmigranten.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage konnten begünstigte Nachkaufsmöglichkeiten von Pensionsversicherungszeiten sowie ein erleichterter Zugang zum Pflegegeld bislang nur jenen gewährt werden, die in den Jahren 1933 bis 1945 – dann ist das noch einmal bis 1949 erweitert worden – gezwungen waren, Österreich zu verlassen. Wer aber erst nach Kriegsende, oftmals nach einer Phase der Rückkehr oder des Suchens nach Angehörigen, in den frühen Fünfzigerjahren Österreich verlassen hat, fiel einfach durch das Raster. Das betrifft insbesondere Überlebende von Konzentrations- und Vernichtungslagern sowie Personen, die im Untergrund überlebt haben.
Diese Lücke schließen wir nun. Im Pensionsrecht wird der maßgebliche Auswanderungszeitraum für den begünstigten Nachkauf von Versicherungszeiten bis zum 15. Mai 1955, bis zum Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrags, ausgedehnt, und im Opferfürsorgerecht öffnen wir auch den Zugang zum Pflegegeld für im Ausland lebende Verfolgte, deren Auswanderung zwischen Kriegsende und dem 15. Mai 1955 erfolgte. Damit sollen diese Personen endlich jenen gleichgestellt werden, die Österreich bereits während der unmittelbaren Verfolgungsjahre verlassen mussten.
Es geht da um Respekt, um Anerkennung erlittenen Unrechts und um die Beseitigung dieser Stichtagsbenachteiligung. Umso mehr freut es mich auch, dass alle Parteien diesem Gesetz zustimmen. Wir übernehmen Verantwortung und schließen eine Lücke, die nie hätte bestehen dürfen. Gleichzeitig senden wir ein Signal gegen Geschichtsvergessenheit und Relativierung.
Ich möchte noch einen Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Verena Nussbaum, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, 344 der Beilagen, über den Antrag 587/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
In Z 2 wird im § 817 Abs. 2 und Abs. 3 zweiter Satz jeweils der Ausdruck „1. Jänner 2026“ durch den Ausdruck „1. Jänner 2025“ ersetzt.
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Eder [ÖVP].)
18.25
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und Opferfürsorgegesetz (AA-42)
Präsident Peter Haubner: Der von der Frau Kollegin eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.