18.34
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde heute schon gesagt: Ja, die Änderung des Opferfürsorgegesetzes ist ein ganz wichtiger und ein überfälliger Schritt zur Verbesserung der sozialrechtlichen Situation von jüdischen Opfern des NS-Terrorregimes. Wir begrüßen auch ausdrücklich den von uns angeregten Abänderungsantrag, der sicherstellt, dass der Nachkauf der Pensionszeiten für die Betroffenen tatsächlich wirksam wird. Es handelt sich schließlich um eine Personengruppe, die inzwischen sehr alt ist.
Worum geht es konkret? – Jüdische Mitbürger:innen, die vor dem NS-Terror aus Österreich geflüchtet sind oder die die Konzentrationslager des Vernichtungsregimes überlebt haben, sind nach dem Krieg ins befreite Österreich zurückgekehrt, beispielsweise um Angehörige zu suchen, neue Dokumente zu erhalten oder auch Rückstellungsansprüche zu verfolgen. Viele von ihnen haben Österreich dann bedauerlicherweise auch wieder verlassen, weil es für sie entgegen ihrer Erwartungen und Hoffnungen einfach nicht möglich war, im Land der Mittäter weiterzuleben, weil sie auch nach dem Krieg nach wie vor mit Antisemitismus konfrontiert waren und weil viele auch mithelfen wollten, den jungen Staat Israel aufzubauen.
In mehreren Schritten wurden Opfern des Nationalsozialismus zuerst einmal Zeiten in Konzentrationslagern oder in Gefängnissen als Versicherungszeiten anerkannt und ihnen auch die Möglichkeit eingeräumt, Pensionszeiten begünstigt nachzukaufen. Diese Regelung galt allerdings nur für Betroffene, die vor dem 31.12.1949 Österreich auch wieder verlassen hatten. Diese Frist war schlichtweg zu kurz – nicht zuletzt auch darum, weil natürlich ein zentrales Auswanderungsziel zahlreicher Jüd:innen, Israel, nämlich überhaupt erst am 14. Mai 1948 gegründet wurde und ja gleich einmal von den arabischen Nachbarn mit Krieg überzogen wurde. Mit dem heutigen Beschluss wird die Frist, bis zu der Österreich verlassen werden musste, um begünstigt Pensionszeiten nachkaufen zu können, auf den 15. Mai 1955 verlängert, und das ist sehr gut so.
Die Zahl derjenigen, die von dieser neuen Regelung noch profitieren können, ist altersbedingt leider sehr klein – und es ist traurig, dass sich Österreich viel zu lange Zeit gelassen hat, Verantwortung für erlittenes Unrecht, für Leid, Verfolgung und Flucht zu übernehmen. Der heutige Schritt entspricht aber auch keiner Wiedergutmachung, denn millionenfacher Mord, Vertreibung und Hass können nicht wiedergutgemacht werden. Er ist aber eine Anerkennung der Überlebenden des NS-Terrorregimes; und es freut mich ganz besonders, dass das heute ein Allparteienantrag ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Muchitsch [SPÖ].)
18.36
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Schumann. – Bitte, Frau Bundesministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.