18.37

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! 2025 ist ein Gedenkjahr von besonderer Bedeutung für Österreich. Wir begehen 80 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs, der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen, 70 Jahre Staatsvertrag und 30 Jahre EU-Mitgliedschaft. 

Diese Zahlen sind keine bloße Auflistung, sie sind auch Erinnerung an eines der dunkelsten Kapitel der österreichischen Geschichte. Sie sind zugleich Mahnung und Auftrag – Mahnung, diese Gräueltaten niemals zu vergessen, und Auftrag, zu verhindern, dass sich derartiges wieder ereignet. In Zeiten, in denen antisemitische und menschenverachtende Tendenzen erstarken, müssen wir umso wachsamer sein und jeder Form von Ausgrenzung, Hass und Hetze, Antisemitismus und Rassismus entgegenwirken. Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Gesetzesvorlage wird von allen Parteien im Hohen Haus unterstützt. Das ist ein starkes und wichtiges Zeichen, und ich sage dafür herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

Es ist ein wesentlicher Schritt, um Österreichs besondere historische Verantwortung gegenüber den Opfern und den Vertriebenen des Nationalsozialismus wahrzunehmen. Viele Holocaustüberlebende konnten Österreich erst nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen. Sie waren bislang nicht vollumfänglich von den sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen umfasst. Mit der Novelle wird der Zeitraum für den begünstigten Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten bis 1955 ausgeweitet und damit eine seit Jahrzehnten bestehende Lücke geschlossen. 

Die geplante Änderung sieht vor, dass die Begünstigung sowohl für bestehende als auch für neu entstehende Leistungsansprüche gilt. Für jene, die auf Basis der neuen Rechtslage erstmals Anspruch auf Pensionsleistung erhalten, wird sichergestellt, dass die Leistungen ab 1. Jänner 2026 rückwirkend gewährt werden können. 

Parallel dazu wird das Opferfürsorgegesetz angepasst und in Gleichklang mit den neuen Regelungen des ASVG gebracht. Dadurch wird sichergestellt, dass Personen, die künftig einen Pensionsanspruch erwerben, ebenfalls einen Anspruch auf Pflegegeld haben. Ich bin sehr froh, dass die Anregung zur Friständerung, die von vielen Seiten gekommen ist, nun im Parlament Aufnahme findet. Wir stellen damit sicher, dass die Betroffenen von der Regelung auch wirklich profitieren werden.

Nun zu den anderen enthaltenen Punkten: Es liegt dem Nationalrat auch eine Anpassung und Modernisierung des Sozialversicherungsrechts vor. Die gegenständliche Novelle beinhaltet drei Themen: 

Eine bestehende Einschränkung der Videoteilnahme an Sitzungen der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger soll entfallen. Das ist einfach eine Modernisierung in der Sitzungstechnik, nichts Besonderes, aber ein wesentlicher Schritt. Ich darf schon sagen, bei den Vorstandsmitgliedern der Sozialversicherung handelt es sich dabei um keine Geldeinnahmen, wie hier behauptet wurde, sondern es besteht ein Sitzungsgeld in der Höhe von circa 40 Euro. 

Im Zusammenhang mit der Einführung der Teilpension nach § 4 APG ab 1. Jänner 2026 sollen technische Anpassungen vorgenommen werden. 

Schließlich soll im Bereich der Mitversicherung eine zeitgemäße Regelung getroffen werden, durch die Personen, die sich der Kindererziehung widmen, mitversichert werden können. Beim Wechsel der Elternkarenz ist derzeit eine Mitversicherung beim Lebenspartner nicht möglich, was der Väterbeteiligung und der Übernahme von Care-Arbeit durch Väter entgegensteht. Wir reparieren das nun.

Ich bitte um große Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

18.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reinhold Binder. Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.