RN/182
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 626/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (347 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (253 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG) eingeführt und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (348 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 581/A der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (349 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 20 bis 22, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch.
RN/183
19.46
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Jetzt geht es ein bisschen weg von der Gesundheitsversorgung hin zur Arbeit. Es geht jetzt darum, dass diese Bundesregierung beschlossen hat, dass Personen, die beim AMS Geld beziehen, also Arbeitslosengeld, nebenbei nur unter ganz, ganz bestimmten Voraussetzungen noch geringfügig dazuverdienen dürfen. Man kann sagen, das hat etwas für sich.
Das Argument der Bundesregierung ist gewesen, man kann besser kontrollieren, ob jemand daneben schwarz mehr arbeitet oder ob jemand nur geringfügig angestellt ist, aber viel mehr arbeitet. Dazu muss ich Ihnen, Frau Bundesminister, aber auch sagen: Das ist halt dann Betrug. Das ist eigentlich Sozialbetrug, denn wenn ich nur geringfügig beschäftigt bin, darf ich auch nur geringfügig arbeiten, und das hat eigentlich mit dem System an und für sich gar nichts zu tun.
Auf der anderen Seite muss man sagen, Menschen, die beim AMS sind, die arbeitslos sind, halten auch Kontakt zur Wirtschaft, zur Arbeitswelt, wenn sie daneben geringfügig arbeiten dürfen. Dafür ist das ursprünglich ja auch geschaffen worden, und ich halte das auch für eine kluge Idee und eine kluge Überlegung.
Jetzt hat die Bundesregierung das abgeschafft, ist aber gleichzeitig draufgekommen, dass es jetzt auch zu Schwierigkeiten kommt, weil Personen, die beispielsweise eine Ausbildung zur Pflege oder andere längere Ausbildungen machen, auch nicht mehr nebenbei arbeiten dürfen. Die Bundesregierung hat das festgestellt und eine Korrektur gemacht.
Im Ausschuss haben die Grünen einen durchaus klugen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, in dem sie das ausgedehnt haben. Da geht es eben nicht mehr nur um Umschulungen, die sehr lange dauern, oder um Pflegeschulungen, da sind dann auch noch wissenschaftliche Tätigkeiten angeführt, Lehrtätigkeit, künstlerische Tätigkeit und so weiter und so fort. Dem haben wir im Ausschuss zugestimmt, dem werden wir auch heute zustimmen, wiewohl ich jetzt auch gleich sage, dass auch dieser von den Grünen eingebrachte Antrag für mich keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Ich könnte Ihnen ganz, ganz viele Beispiele sagen, Frau Bundesminister, wo es tatsächlich sinnvoll ist: Beispielsweise gibt es Firmen, die Arbeitslose für ein paar Tage beschäftigen, vielleicht um beim Aufbau vor einem Konzert mitzuhelfen. Da gibt es nicht viel Arbeit, aber das ist für Menschen, die oftmals in einer ganz schwierigen Situation sind, vielleicht auch psychische Probleme haben, ein durchaus sinnvolles Betätigungsfeld. – Und Sie fahren da mit dem Rasenmäher drüber! Ich halte das für einen ganz großen Fehler.
Wir werden jedenfalls dem Antrag der Grünen zustimmen, Frau Bundesminister, wir werden natürlich auch jeder Verbesserung für Menschen, die in einer Ausbildung sind, zustimmen, aber ich würde Sie schon bitten, und ich glaube, das sollten Sie auch wirklich machen: Setzen Sie sich mit den Ideen der Grünen auseinander, vielleicht finden Sie auch noch viel, viel mehr! Wir stehen Ihnen da gern mit Rat und Tat zur Seite (Abg. Oberhofer [NEOS]: Oh, das ist ja ...! Eine Allianz!), da gäbe es noch andere Bereiche.
Schauen wir, dass wir dieses System wieder auf die Füße kriegen, dass wir arbeitslosen Menschen tatsächlich helfen können, einen Schritt und einen Fuß in der Arbeitswelt zu behalten, anstatt mit dem Rasenmäher drüberzugehen und alles zu verbieten. Wenn es um Betrug geht, sind wir die Ersten, die dabei sind! Schauen wir, dass wir Sozialbetrug tatsächlich sinnvoll bekämpfen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Oberhofer [NEOS]: Blau/Grün in Zukunft?!)
19.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch.
RN/184
19.49
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt weniger Konfliktpunkte gibt, sondern eine einstimmige Annahme – laut Ausschuss. Ich bedanke mich vorweg bei allen politischen Parteien, die hier diese neue Regelung, diese ergänzende Regelung, die mit 1.1.2026 in Kraft tritt, auch unterstützen werden.
Worum geht es konkret? – Es geht darum, dass wir den Zuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung während des Bezugs des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe ab 1.1.2026 neu regeln. Diese Maßnahme wurde im Zuge der Budgetsanierung beschlossen, es ist aber dennoch gelungen, hier Ausnahmen zu schaffen.
Zur Erinnerung: Die Ausnahmen sind geschaffen für den Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit für Langzeitarbeitslose, also Menschen, die über zwölf Monate keine Chance hatten, einen Job zu bekommen, für Menschen mit Behinderung, aber auch für ältere Menschen über 50. Mit dem heutigen Initiativantrag werden wir eine weitere Ausnahme schaffen. Ich weiß schon, es gibt noch viele andere Begehrlichkeiten – ich stehe auch nicht an, das zu sagen, da muss man noch weiter Gespräche führen –, aber heute schaffen wir eine weitere Ausnahme für den Zuverdienst, nämlich für Menschen, die in einer Ausbildung stehen, in Abstimmung mit dem AMS, die länger als vier Monate dauert und über mindestens 25 Wochenstunden geht.
Wir wissen, dass das viele junge Menschen betrifft, Personen, die zum Beispiel eine Ausbildung im Rahmen eines Pflegestipendiums machen, die wir jetzt auch gleichstellen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, neben diesem Stipendium noch etwas dazuzuverdienen; weil es nicht alle Menschen so leicht haben mit einem Hotel Mama und einer Bank Papa, sondern die müssen sich noch etwas dazuverdienen, um diese Ausbildung überhaupt machen zu können. Das ermöglicht dieser Initiativantrag, aber er dehnt diese Regelung auch auf andere Personen aus, nämlich auf jene, die technische oder handwerkliche Ausbildungen machen. Das sind insgesamt 3 300 Menschen, von denen wir annehmen, dass sie jetzt auch von dieser Ausnahme betroffen sind.
Ich glaube, das ist ein gutes und wichtiges Zeichen: Wir stärken damit jene Menschen, die sich weiterbilden, die künftig dringend benötigte Arbeit zu leisten, vor allem im Pflegebereich. – Recht herzlichen Dank für die Vorlage und die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)
19.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer.
RN/185
19.52
Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Österreicher und Österreicherinnen! Sie, meine Damen und Herren, beschließen heute den Tourismusbeschäftigtenfonds. – Sehr geehrte Zuseher, Sie werden sich wundern, aber ich als Gastronom werde diesem nicht zustimmen. Ich werde Ihnen erklären, warum.
Wenn man das Gesetz nüchtern betrachtet, bleibt außer einer Konstruktion, die den Beschäftigten kaum hilft, aber bestimmte Strukturen stärkt, wenig übrig.
Der Vorstand des Fonds besteht aus drei Personen: einer von der Arbeiterkammer, einer von der Gewerkschaft, dem ÖGB, und einer Expertin oder einem Experten, die oder den die Frau Sozialminister ernennen darf, einem unabhängigen Tourismusforscher, wahrscheinlich einer vom Momentum-Institut – kein einziger Arbeitgeber, kein einziger Betriebsinhaber, niemand aus der Branche! (Beifall des Abg. Hörl [ÖVP].)
ÖVP und NEOS, da frage ich mich wirklich: Was ist los mit euch? – Das ist eine Konstruktion ohne Praxisnähe, dafür mit sehr viel Parteinähe.
Ein weiteres Problem ist, für diese Kurse gibt es keine objektiven Kriterien. Bei einem Lehrberuf gibt es ein Berufsbild, es gibt Unterlagen für die Berufsschule, es gibt Unterlagen für die Prüfungen. Für Food-and-Beverage-Manager, Housekeeping-Manager gibt es das nicht. Was heißt das? – Wenn dein Dienstleister dem Dreiergremium zukünftig entspricht, dann können wir Kurse anbieten. Also wir könnten zu zweit einen Kurs anbieten. Dann unterrichten wir und geben denen ein Dekret, weil es keine Definition gibt, was das ist. Das einzige Kriterium ist, das AMS darf es nicht fördern. Nicht einmal der Hauptwohnsitz und ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang des Förderwerbers sind Voraussetzung.
Ich beziehungsweise wir gehen davon aus, dass grundsätzlich das AMS alles fördert, was Sinn macht. Wenn das nicht der Fall ist, meine Damen und Herren, dann müssen wir uns etwas anderes überlegen, dann muss man das ändern, aber nicht ein neues Gremium schaffen – außer der Hintergrund ist ein anderer und es geht nicht um die Förderung der Ausbildung für die Mitarbeiter, sondern um die Förderung der Institutionen, die eben diese machen.
Da könnte man vielleicht der SPÖ und den Grünen sogar einen gewissen Weitblick unterstellen, dass sie nämlich den Gedanken haben, dass man viele Mitarbeiter, die jetzt in parteinahen NGOs arbeiten, von denen es hoffentlich zukünftig nicht mehr so viele gibt, dort unterbringt. Dann werden Trainer, die jetzt ihr Geld etwa bei Laufen für Integration ihr Geld verdienen, zukünftig Housekeeping-Manager ausbilden. (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)
Ich biete jedem jetzt schon eine Wette an: Von den 6,5 Millionen Euro im Jahr werden circa 80 Prozent in Wien landen und davon wieder 80 bis 90 Prozent bei rot-grünen Vereinen.
Dieser Fonds wird nicht für ein Jahr beschlossen, sondern gleich für drei Jahre, das heißt, es geht um rund 20 Millionen Euro. Nach drei Jahren soll dann irgendwann evaluiert werden. Die Einzigen, die mitreden können, ÖVP, sind ÖGB und Arbeiterkammer.
Hinter vorgehaltener Hand hört man ja, dass dieser Fonds Teil eines politischen Tauschpaktes sein könnte, Stichwort: Erhöhung der Saisonkontingente von 5 000 auf 7 500. Die Gewerkschaft war ja sehr ruhig, als das über die Bühne gegangen ist. Vielleicht haben wir damit den Grund dafür gefunden.
Wir als FPÖ lehnen diesen Fonds ab, nicht weil wir gegen Weiterbildung sind, ganz im Gegenteil. Wir lehnen ihn ab, weil er einfach strukturell falsch ist, politisch einseitig und einfach die Falschen fördert. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Erasim [SPÖ]: Wahrscheinlich weil kein Freiheitlicher drinnen ist, sind Sie dagegen!)
19.55
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Heike Eder.
RN/186
19.56
Abgeordnete Heike Eder, BSc MBA (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim oder via Livestream beziehungsweise hier im Saal! Mein Sohn hatte kürzlich Geburtstag. Er hat sich ganz dringend ein Kinderelektroauto gewünscht. Als ich ihm gesagt habe: Das können wir uns nicht leisten!, hat er zu mir gesagt: Ja, Mama, dann muasst halt einfach meh schaffa!, also: Mama, dann musst du halt einfach mehr arbeiten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)
Ganz ehrlich: Er hat recht! Wer etwas erreichen will, der muss auch etwas dafür tun. Leistungsbereitschaft ist einfach entscheidend, wenn es um die Frage des Wohlstands geht. Leistungsbereitschaft ist auch entscheidend, wenn es um die Sicherung unseres Sozialstaates geht. Genau deshalb gilt auch: Arbeit muss sich lohnen. Wer jeden Morgen aufsteht und arbeiten geht, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, dem sollte am Ende des Tages auch mehr bleiben (Abg. Koza [Grüne]: Ihr bestraft die Leute, die arbeiten wollen!) als jemandem, der arbeitslos ist und geringfügig dazuverdient und damit vielleicht fast auf das Niveau eines regulären Gehalts kommt.
Deshalb haben wir bereits mit 1. Jänner 2026 auch eine klare Grenze gezogen: Neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes ist eine geringfügige Beschäftigung nicht mehr möglich – mit einigen Ausnahmen. Diese Ausnahmen gelten grundsätzlich für jene, die entweder besondere Unterstützung brauchen oder aber sich aktiv um ihre Zukunft bemühen. In diesen Ausnahmeregelungen sind beispielsweise Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen oder solche, die beispielsweise nach einer Reha oder einem Krankenstand wieder einsteigen.
Wir erweitern nun diese Ausnahmen um eine weitere Gruppe, nämlich: Wer im Rahmen einer Nach- oder Umschulungsmaßnahme des AMS tätig ist, die mindestens vier Monate dauert und 25 Wochenstunden Arbeit ist, der darf weiterhin geringfügig tätig sein. Davon, meine Damen und Herren, profitieren insbesondere Bezieherinnen und Bezieher des Pflegestipendiums, die neben ihrer Ausbildung auch noch, oft auch am Wochenende, ihre praktischen Erfahrungen in einer Pflegeeinrichtung sammeln.
Wir helfen damit, meine Damen und Herren, also Menschen grundsätzlich in schwierigen Zeiten, aber wir machen auch ganz klar: Arbeitslosigkeit ist keine Alternative zur Erwerbstätigkeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.58
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Steiner. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].)
RN/187
19.58
Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Der Franz. – Danke, Frau Präsidentin. – Ich rede jetzt wieder zum Tourismusbeschäftigtenfonds. Es ist ja schon interessant, ich verstehe es ja wirklich nicht: Lieber Kollege Franz Hörl, warum du bei so etwas dabei bist, das ist mir unerklärlich. Ihr macht jetzt einen Fonds - - (Abg. Hörl [ÖVP]: Saisonniers!) – Wegen der Saisonniers. Dann war es ja doch ein Deal! Dann hat mein Kollege Fürtbauer doch recht gehabt. Es war ein Deal: Ihr (in Richtung ÖVP) kriegt die Saisonniers und ihr (in Richtung SPÖ) dafür den Fonds. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. (Abg. Oberhofer [NEOS]: Nein, das stimmt ja nicht!) Hoffentlich ist dieser Zwischenruf jetzt von den Stenografen protokolliert worden. (Beifall bei der FPÖ.) Alles erklärt. Danke, lieber Franz Hörl, dass du so ehrlich warst.
Wir haben es ja schon vermutet, dass wieder - - (Abg. Oberhofer [NEOS]: Das erkläre ich dir schon noch!) – Nein, Herr Kollege Oberhofer, du erklärst genau gar nichts! Bitte nicht du! Nein! (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Oberhofer [NEOS]: Aus der Branche heraus!) Bei aller Liebe, Herr Kollege Oberhofer, bei aller Liebe: nein, danke! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Auf deine Erklärung können wir gut und gern verzichten. Aber jetzt läuft mir die Zeit davon. Ich kann ja nicht immer so viel replizieren, denn sonst läuft mir die Zeit davon und ich kann nicht mehr das sagen, was ich eigentlich sagen will.
Ihr schafft jetzt einen Fonds, in dem die Gewerkschaft und dann auch noch die Sozialministerin den Ton angeben, und die ÖVP ist mit dabei und behauptet auch noch, dass das super, toll und lässig wird. (Abg. Linder [FPÖ]: ... haben wir eh kein Geld!) Dieser Fonds, Herr Kollege Hörl, ist für die Fisch, der kostet uns 6,5 Millionen Euro, wobei ihr jetzt Sachen fördert, die nicht einmal das AMS als förderungswürdig einstuft. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) – Warum wackelst du mit dem Kopf? Das stimmt, oder? Stimmt es, oder stimmt es nicht? (Abg. Erasim [SPÖ]: Ich erklär’ es dir gern!)
Also bitte, liebe ÖVP: Ihr seid bei der Genderei immer vorne mit dabei, jetzt macht ihr auch noch das mit – was ist los mit euch? Lieber Kollege Hörl, was ist mit dir passiert? Du warst früher so ein Kämpfer, und jetzt lässt du dir so etwas vorlegen – so etwas lässt du dir jetzt vorlegen. (Abg. Hörl [ÖVP]: Für die Mitarbeiter!) Das bringt nicht einen Mitarbeiter mehr, das bringt niemandem in der Tourismusbranche irgendetwas. (Abg. Oberhofer [NEOS]: Das stimmt doch nicht!) Ganz im Gegenteil: Ihr vernichtet wieder 6,5 Millionen Euro (Abg. Oberhofer [NEOS]: Ein so ein Blödsinn!), statt dass man bestehende Förderungen entwirrt und effizienter macht. (Abg. Oberhofer [NEOS]: Unsinn, Unsinn, Unsinn!)
Nicht Unsinn, Herr Kollege! Herr Kollege, Unsinn verbreitest du andauernd, am laufenden Band hier herinnen, Herr Kollege Oberhofer, aber sicher nicht wir (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Oberhofer [NEOS]), denn die Umfragen zeigen eindeutig, wer hier herinnen Unsinn verzapft und wer für Österreich gescheit arbeiten würde. Du fällst da nicht darunter, Herr Kollege Oberhofer, mit Sicherheit nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Reiter [ÖVP] und Kühberger [ÖVP].)
Was ist in den Erläuterungen? – Nicht einmal eine Wirkungsanalyse für den Fonds habt ihr drinnen, nicht einmal das. Das ist euch alles wurscht. Dass die ÖVP da wieder mit dabei ist, ist einfach nur noch traurig. Besinnt euch wieder ein bisschen auf eure Werte zurück! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Reiter [ÖVP].) Ihr müsst ja draußen vor den Leuten dann auch irgendwann einmal wieder Rechenschaft ablegen. – Herr Kollege Hörl, dich müssen sie ja mittlerweile aus jedem Tourismusbetrieb rausprügeln, bei all dem, bei dem du hier herinnen mitstimmst – traurig. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ottenschläger [ÖVP]: Unglaublich!)
20.02
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler.
RN/188
20.02
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerin! Liebe Zuseher:innen! Liebe Zuhörer:innen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Die Einschränkungen beim geringfügigen Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit waren wichtig und vernünftig, aber wie so oft, wenn man Spardruck hat, muss man sich die Dinge genau ansehen: ob die angekündigten Änderungen auch wirklich der Weisheit letzter Schluss sind.
Es ist klar, dass reine Weiterbildungen den Hauptfokus einer Person darstellen, aber bei manchen Weiterbildungen gehören eben auch Praktikumszeiten dazu, und für die sollte man auch bezahlt werden. Dementsprechend verbessern wir die Regeln noch einmal und versuchen damit, die Weiterbildungen und Umschulungen in den Berufen, in denen wir mehr Personal haben wollen und brauchen, noch einmal zu attraktivieren, wie beispielsweise beim Pflegestipendium, denn genau in der Pflege ist die Praxis wichtig. Es ist wichtig, den Umgang mit den Patient:innen zu lernen, nicht nur aus Büchern, sondern auch in der Zusammenarbeit genau zu wissen, was man tut. In vielen anderen Berufen, die wir mit Stipendien unterstützen, ist es genauso.
Um den Arbeitsmarkt wirksam zu stärken und den Personalmangel spürbar abzufedern, ist es jetzt entscheidend, bedarfsorientiert auszubilden. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage können wir es uns nicht leisten, am Bedarf vorbeizugehen. Deshalb müssen wir unsere Ausbildungen entlang den Anforderungen des Arbeitsmarkts ausrichten und sie zugleich attraktiv gestalten. Genau das erreichen wir mit dieser Gesetzesänderung. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.03
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm.
RN/189
20.03
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wir haben jetzt den zweiten Tag, und den ganzen Tag geht es und auch gestern ging es eigentlich immer um Einsparungen. Man merkt es, glaube ich: Die Kassen sind leer, auch hier ein Einsparprogramm beim AMS. Das heißt, dieser Zuverdienst zum AMS-Geld oder zur Notstandshilfe wird abgeschafft.
Jetzt hat man ein paar Gruppen quasi vergessen: Die Leute in Ausbildung, vor allem in der Pflegeausbildung, wären auch um diesen Zuverdienst umgefallen. Das korrigiert man jetzt, da sind wir natürlich dafür, das werden wir unterstützen.
Es ist schon ein grundsätzliches Thema: Wir haben aktuell 400 000 Arbeitslose – 400 000, die natürlich finanziert werden müssen. Das heißt, dadurch können wir auch keine Lohnnebenkostensenkung machen. Aus diesem Problemkreis heraus muss man jetzt diese Maßnahme setzen. Die Sozialdemokratie war früher immer dagegen – wie sie das jetzt rechtfertigt, ist mir noch nicht ganz klar geworden.
Auch da darf ich passend zum letzten Tagesordnungspunkt schon noch einmal sagen: Wir haben aktuell 43 000 Personen mit dem Titel Asyl beim AMS gemeldet und bezahlt; insgesamt sind es aktuell 173 000 nicht österreichische Staatsbürger, die vom AMS finanziert werden – von uns allen. Dann sagen mir die Frau Ministerin und die Regierung: Wir müssen da jetzt einsparen, weil wir kein Geld haben!
Da fallen jetzt natürlich einige Gruppen durch den Rost. Ich kenne zum Beispiel auch alleinerziehende Mütter, die diesen Zuverdienst eigentlich dringend brauchen und um diesen jetzt umfallen. Auf die schaut halt keiner mehr.
Interessanterweise, das muss ich auch sagen, sind die Grünen da jetzt mehr oder weniger für die Künstler, die Kunstschaffenden in die Bresche gesprungen. Wobei ich schon auch sagen darf: Jetzt ist das ein bisschen so eine Geschichte – das waren wahrscheinlich nicht unbedingt immer FPÖ-Wähler –, das waren vielleicht auch die, die diese Zuwanderung immer sehr beklatscht haben, und jetzt sind sie aber die Leidtragenden, weil sie jetzt herausfallen. Deshalb wollt ihr sie reingeben.
Man sieht jetzt schon: Immer öfter ist es das Fehlverhalten der Politik der letzten Jahrzehnte, durch das die Leute jetzt unter die Räder kommen. Deshalb sind wir der Meinung, ihr hättet viel früher auf uns hören sollen, dann hätten wir uns solche Maßnahmen wie heute ersparen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.06
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza.
RN/190
20.06
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lang hat es ja nicht gedauert, bis wir das erste Mal dieses Zuverdienstgesetz ändern müssen. Es wird heute endlich eine weitere Ausnahmeregelung beschlossen. Das ist gut so und das ist auch richtig so, aber es ist leider zu wenig.
Noch einmal zur Erinnerung: Ab 1. Jänner wird die Zuverdienstmöglichkeit zum Arbeitslosengeld abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen massiv eingeschränkt. Das hätte auch Menschen in AMS-Schulungen betroffen. Wir haben übrigens bereits im Juni einen Antrag eingebracht, in dem wir auch dafür Ausnahmen drinnen gehabt hätten, aber er wurde nicht angenommen – okay.
Das hätte auch Menschen in AMS-Schulungen getroffen, unter anderem auch Bezieher:innen eines Pflegestipendiums. Sehr viele Menschen, die diese Ausbildung machen, haben die unter der Voraussetzung begonnen, dass sie daneben auch dazuverdienen können, weil sie sich die Ausbildung sonst schlichtweg nicht hätten leisten können, weil eine Wohnung zu bezahlen ist, weil Energie zu bezahlen ist, weil Lebenshaltungskosten zu bezahlen sind. Die hätten, wenn sie tatsächlich unter das Zuverdienstverbot gefallen wären, diese Ausbildung einfach abbrechen müssen. Das hätte einerseits zu massivem Frust bei den Betroffenen geführt, auf der anderen Seite wären es für das AMS sinnlose Ausgaben gewesen – und das ist sehr teuer –, gerade in Sparzeiten.
Der Fehler wird korrigiert – das ist gut so, aber es reicht nicht. Das gesamte Zuverdienstverbot gehört repariert. Ich habe es gestern eh schon gesagt: Das Zuverdienstverbot trifft vor allem Menschen, die ohnehin schon unter besonders prekären Bedingungen leben und arbeiten müssen – Alleinerzieher:innen, eine besonders armutsgefährdete Gruppe, gerade wenn sie arbeitslos sind; Künstler:innen, Wissenschaftler:innen und Lehrende, die in der Regel Projektarbeit machen, sich also von Projekt zu Projekt rüberhanteln, dazwischen Phasen der Arbeitslosigkeit haben und den Zuverdienst brauchen, um ihre berufliche Existenz zu sichern; oder auch Menschen in Entschuldungsverfahren, für die der Zuverdienst oft das einzige Einkommen ist, damit sie überhaupt Forderungen aus der Privatinsolvenz begleichen können.
Zusätzliche vollversicherte Jobs, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden sicher nicht entstehen, indem man den Leuten verbietet, dazuzuverdienen. Dafür werden die Ausgaben für die Sozialhilfe steigen, weil Betroffene, die nicht mehr dazuverdienen können, schlichtweg Sozialhilfe werden beantragen müssen, um über die Runden zu kommen.
Es sei auch noch einmal erwähnt: Aus 10 Prozent Arbeitslosen, die dazuverdienen, ein arbeitsmarktpolitisches Problem zu konstruieren, ist reichlich absurd. Das reale Problem entsteht bei den Betroffenen, wenn ihnen berufliche Perspektiven genommen werden. Wir wollen jedenfalls nicht, dass sich Menschen zwischen beruflicher Existenz und sozialer Absicherung entscheiden müssen. (Beifall bei den Grünen.)
RN/190.1
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum bringen wir einen gesamtändernden Abänderungsantrag des Abgeordneten Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Ausschussbericht über den Antrag der Abgeordneten Wöginger, Muchitsch und Fiedler ein, der verteilt wurde, und ich erläutere ihn auch kurz in den Grundzügen.
Dieser Antrag beinhaltet zusätzliche Ausnahmeregelungen vom Zuverdienstverbot für Personen in allen AMS-Maßnahmen: für Menschen in künstlerischen, wissenschaftlichen und lehrenden Berufen, für Alleinerziehende sowie Personen in Schulungsverfahren beziehungsweise solche, die in der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens stehen. Gleichzeitig soll das AMS aus sonstigen gewichtigen Gründen Ausnahmen gewähren können.
Weiters wollen wir, dass die zuständige Ministerin beziehungsweise der Minister auch die Möglichkeit erhält, das Zuverdienstverbot zeitlich befristet auszusetzen, wenn die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts bedroht oder die ausreichende soziale Absicherung arbeitsloser Menschen nicht mehr gesichert ist – eine Aufgabe der Arbeitslosenversicherung übrigens –, wie etwa bei einem erheblichen Anstieg der Inflationsrate, bei anhaltend steigender Arbeitslosigkeit oder einer Rezession.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nutzen Sie die letzte Chance in diesem Jahr, um unnötige soziale Härten zu verhindern, stimmen Sie diesem Antrag zu! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.10
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/190.2
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AA-43)
Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, in den Grundzügen erläutert, wurde auch verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim.
RN/191
20.10
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute aber vor allem liebe Mitarbeitende im Tourismus! Heute ist ein guter Tag für den Tourismus, vor allem aber eben ein guter Tag für die rund 230 000 Mitarbeitenden in Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft. Wir beschließen nämlich heute den Tourismusbeschäftigtenfonds, der mit 6,5 Millionen Euro pro Jahr dabei helfen soll, möglichst vielen durch Qualifizierungsmaßnahmen eine Ganzjahresbeschäftigung zu ermöglichen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Österreichs Gastronomie- und Tourismusbranche ist weltweit Vorbild, wenn es um höchste Qualitätsstandards geht. Nicht umsonst hat sich diese Branche als eine Konjunkturlokomotive erwiesen (Beifall der Abgeordneten Hörl [ÖVP] und Oberhofer [NEOS]), selbst in der Phase der Rezession. Darauf können wir alle zu Recht stolz sein.
Dieser Erfolg ist aber vor allem auch den vielen hervorragenden Fachkräften zu verdanken. Als Beruf Gastfreundschaft leben zu können, ist etwas Wunderschönes, dennoch ist die Verbleibedauer so niedrig wie in kaum einem anderen Bereich; und genau hier setzt der neue Tourismusbeschäftigtenfonds an. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].) – Ja, das hat sich durchaus einen Applaus verdient, wenn man aktiv versucht, Mitarbeitende zu unterstützen.
Was wollen wir damit bewirken? – Wir haben erstmals ein aktives Instrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz gezielt dort zu unterstützen, wo das AMS beispielsweise keine Möglichkeiten mehr hat – ich kann die freiheitlichen Kollegen sehr gerne darüber informieren, dass das AMS einer sehr klaren Richtlinie unterliegt und folgt, nämlich Vermittlung vor Ausbildung und Weiterqualifizierung. Da wird der Fonds eine wesentliche Schnittstelle, um beispielsweise Saisonkräfte mit Qualifizierungsmaßnahmen ganzjährig und länger in der Branche zu halten.
Sonderhilfen soll es beispielsweise bei Arbeitsunfällen oder Jobverlust geben.
Es macht mich offen gesagt fassungslos, mit welch wirren Argumenten sich die FPÖ mit ihrem negativen Abstimmungsverhalten hier ganz klar gegen die fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer gesamten Branche stellt. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Ich kämpfe seit Jahren für ein Vehikel, mit dem wir aktiv unterstützen können, mit dem wir aktiv Lebensrealitäten verbessern können und aktiv Anreize schaffen können, und zwar nicht nur wie Sie, Kolleginnen und Kollegen, in Sonntagsreden, um diese Berufsfelder noch attraktiver zu gestalten. Ich freue mich sehr, dass diese seit Jahren geforderte Maßnahme heute Realität wird, und ich bin mir sicher, dass durch die Ressortzuständigkeit von Bundesministerin Schumann Unterstützung auch wirklich, nämlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommt und umgesetzt wird, so wie es das Ziel war.
Danke auch an die Gewerkschaft Vida, an die Arbeiterkammer, an alle, die daran mitgewirkt haben, ein taugliches Instrument für die Verbesserung einer gesamten Branche zu erwirken. Ich bedanke mich sehr herzlich und freue mich sehr, dass dieser Fonds heute für die Beschäftigten Realität werden kann. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Oberhofer [NEOS] und Koza [Grüne].)
20.14
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Margreth Falkner.
RN/192
20.14
Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Auch ich darf über den Tourismusbeschäftigtenfonds sprechen. (Zwischenruf des Abg. Linder [FPÖ].) Dabei geht es um 6,5 Millionen Euro, die wir jährlich in jene Menschen investieren, die einen der wichtigsten Wirtschaftszweige Österreichs überhaupt möglich machen, denn der Tourismus ist kein Nebenschauplatz, er ist ein zentraler wirtschaftlicher Motor.
Rund 8 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet die Tourismus- und Freizeitwirtschaft. In Tirol sind es sogar 16 Prozent. In vielen Bundesländern wäre die regionale Wertschöpfung ohne Tourismus überhaupt nicht denkbar, und über 300 000 Arbeitsplätze hängen direkt an dieser Branche. Jeder Euro, den der Tourismus erwirtschaftet, schafft unmittelbar Nachfrage in unseren Gemeinden, im Handel, im Handwerk, in der Landwirtschaft und in der Dienstleistung.
Kurz gesagt, wenn der Tourismus stark ist, dann ist Österreich stark. Diese Stärke hängt aber nicht von schönen Häusern ab, nicht von Konzepten und auch nicht vom Marketing. Sie hängt vom Menschen ab, von jenen Menschen, die von früh bis spät da sind, die vor und hinter den Kulissen schauen, dass alles passt, die den Gästen jederzeit das Gefühl geben, in unserem Land willkommen zu sein, also von jenen, die Gastgeberinnen und Gastgeber mit Herz sind, und das Tag für Tag. Ihnen gilt heute mein Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Ohne ihren Einsatz, ohne ihre Ausdauer und ohne ihren Anspruch auf Qualität gäbe es diesen wirtschaftlichen Erfolg eben nicht. Sie alle tragen den Tourismus, und sie verdienen nicht nur Applaus, sondern sie verdienen vor allem auch unsere tatkräftige Unterstützung, denn die größte Herausforderung ist längst nicht mehr der fehlende Gast, die größte Herausforderung sind die fehlenden Fachkräfte.
Für diesen Mangel gibt es mehrere Gründe, und genau da setzt dieser Fonds für Beschäftigte an. Er erleichtert den Einstieg in die Branche, er ermöglicht jenen, die im Tourismus arbeiten, eine gute Aus- und Weiterbildung und er stärkt die langfristige Bindung.
Er dient auch als Soforthilfe bei Arbeitsunfällen oder auch Arbeitslosigkeit. Darum ist dieser Fonds eben kein Nice-to-have-Instrument. Er ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit, damit Österreich im internationalen Wettbewerb bestehen kann, damit unsere Betriebe die Qualität anbieten können, die sie nicht nur versprechen, sondern tagtäglich leben.
Vor allem in den touristisch geprägten Bundesländern Tirol, Salzburg und Vorarlberg sieht man: Stabilität im Tourismus bedeutet Stabilität in der gesamten regionalen Wirtschaft. Lehrstellen, ganzjährige Beschäftigung, Familienbetriebe, Innovation – all das hängt von gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab.
Wenn wir also den Tourismus stärken wollen, müssen wir jene stärken, die ihn täglich mit Leben füllen. Dieser Fonds ist kein Allheilmittel, aber er ist ein sehr deutliches Signal. Wir nehmen die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus ernst und wir schätzen die Menschen, die dahinterstehen.
An die Opposition hier auf der rechten Seite: Man kann überall und permanent ein Problem sehen oder auch einmal Chancen in etwas entdecken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.17
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/193
20.17
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Österreich hat einen ausgezeichneten Ruf als gastfreundliches Land, und dass wir diesen Ruf haben, liegt zum großen Teil an hoch motivierten und toll arbeitenden Beschäftigten in der Tourismusbranche.
Es ist darher so wichtig, dass wir diesen Fonds jetzt auf den Weg bringen, denn wir haben in der Branche einfach Problemstellungen, die gelöst werden müssen: Wie können wir Beschäftigte im Tourismus auch in der Branche halten? Wir sehen hier eine hohe Fluktuation. Wie können wir schauen, dass wir Beschäftigte im Tourismus weiterqualifizieren? – Natürlich nicht im Widerstreit zum AMS, sondern in der Ergänzung dazu, denn – es wurde ja bereits gesagt – im AMS ist der Vorrang in der Weitervermittlung und nicht in der Qualifizierung.
Wie können wir Beschäftigte im Tourismus noch besser ausbilden, und wie können wir sie ganzjährig in Beschäftigung halten? Das muss unser Ziel sein, im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse unseres Arbeitsmarktsystems, denn wir haben große Probleme, auch finanzielle Probleme, aufgrund der Problematik, dass einfach Beschäftigte außerhalb der Saison beim AMS geparkt werden, und das kostet sehr viel Geld. Darum ist für uns wichtig: Wie können wir die Beschäftigten ganzjährig in dieser Branche halten?
Es geht um Unterstützung, es geht um Beratung, es geht um Qualifizierung. All das leistet dieser Fonds, und er ist damit ein ganz, ganz wichtiger Schritt, um die Beschäftigten noch besser unterstützen zu können und Österreich weiterhin und noch mehr zu einem wunderbaren, gastfreundlichen Land des Tourismus zu machen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Zum zweiten Themenbereich, der geringfügigen Beschäftigung während des Bezugs von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: Ja, diese wird eingeschränkt, aber immer mit der Zielrichtung, dass wir Menschen in stabile Arbeitsverhältnisse bringen wollen, von denen sie leben können; das muss die Zielrichtung sein.
Wir haben natürlich Ausnahmen gemacht. Wir haben Langzeitarbeitslose ausgenommen, wir haben Ältere ausgenommen, wir haben Personen mit Behinderung ausgenommen. Das sind die Ausnahmen, die es jetzt schon gibt, und jetzt fügen wir aus der Erkenntnis, dass es dringend notwendig ist, eine weitere Gruppe von Personen zu diesen Ausnahmen hinzu: nämlich all jene Personen, die sich in einer Schulung im Auftrag des AMS befinden, und zwar wenn sie in einer Schulung sind, die mindestens vier Monate dauert und ein Ausmaß von mindestens 25 Wochenstunden hat. Für Teilnehmende an solchen Schulungen ist der geringfügige Zuverdienst jetzt auch zukünftig möglich. Davon erfasst sind vor allen Dingen die Pflegeausbildungen, das Pflegestipendium, eine ganz, ganz wichtige Ausbildungsform, und natürlich das Fachkräftestipendium – wobei ich da sagen muss: Das Fachkräftestipendium hatte bereits diese Ausnahme, diese Personen konnten geringfügig dazuverdienen, und das bleibt auch weiterhin so.
Es ist wichtig, dass wir diese Möglichkeit öffnen; das tun wir heute. Ich danke allen Abgeordneten, die hier zustimmen, weil wir die Beschäftigten gerade im Pflegebereich ganz, ganz dringend brauchen und so für sie die Möglichkeit besteht, durch die geringfügige Beschäftigung auch noch weitere praktische Erfahrungen zu sammeln. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt. Vielen Dank, dass Sie dieser weiteren Ausnahme bei der geringfügigen Beschäftigung in Arbeitslosigkeit zustimmen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
20.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer.
RN/194
20.21
Abgeordneter Dominik Oberhofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Fürtbauer, ich schätze dich wirklich sehr, weil deine Analysen hier vorne oftmals den Nagel auf den Kopf treffen, aber da irrst du dich jetzt, und ich möchte dir ganz kurz erklären, warum. (Abg. Hafenecker [FPÖ] – in Richtung NEOS –: Habts ihr keinen anderen Redner? Ob er der beste ist?)
Im Tourismus sind zurzeit – und heute ist der 11. Dezember, also die Saison hat in Wirklichkeit schon begonnen – im Westen Österreichs über 18 000 Stellen offen, bei einer Arbeitslosigkeit mit einer Gesamtzahl von 400 000 Arbeitslosen, speziell auch im Osten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker [FPÖ] und Belakowitsch [FPÖ].) Das heißt, wir müssen dahin gehend investieren und müssen daran Interesse haben, jene Menschen aus dem Osten in den Westen zu bekommen, sie auch umzuschulen, umzubilden. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Genau da investieren wir jetzt, in budgetär so knappen Zeiten, in denen wir eigentlich für nichts zusätzliches Geld haben, 6,5 Millionen Euro, damit wir Menschen dorthin bringen, wo wir nach wie vor Wachstum haben, nämlich in die Tourismusbranche – und ihr seid dagegen?! Bitte schimpft euch nie wieder Tourismuspartei, weil ihr vom Tourismus wirklich keine Ahnung habt, wenn ihr da dagegenstimmt! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)
Diese Regierung hat ein Ansinnen, und zwar Menschen aus der Arbeitslosigkeit schnellstmöglich wieder in die Arbeitswelt hineinzubringen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Die größte Abschreckung für den Tourismus im Westen bist du selber! Drum kommen die Deutschen alle nimmer!) Warum? – Weil niemand gerne arbeitslos ist; das ist demotivierend. Wir wollen Menschen unabhängig machen (Abg. Linder [FPÖ]: ... Kollege Oberhofer, guten Morgen ...!), unabhängig auch vom Staat, und deshalb muss es ein Ansinnen von uns allen sein, die Menschen schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Bundesregierung macht da die ersten Schritte, aber es ist klar, dass das erst die ersten Schritte sind. Wir NEOS wollen über das degressive Arbeitslosengeld diskutieren, wir wollen in dieser Regierung auch über Zumutbarkeitsgrenzen diskutieren, weil wir gerade dort einen Hebel sehen, wie wir etwas verändern können, und da, hoffe ich, dass ich dann von euch Freiheitlichen Unterstützung bekomme. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Haitzer.
RN/195
20.24
Abgeordneter Andreas Haitzer (SPÖ): Danke schön, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die noch auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen zusehen! Hohes Haus! Zwei der in diesem Diskussionspaket zusammengefassten Themen betreffen das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977. Im Besonderen geht es dabei um die Einschränkung des Zuverdienstes der Arbeitslosen.
Geschätzte Damen und Herren, worum geht es in diesem Entwurf im Detail? – Arbeitslose haben in Österreich die Möglichkeit, neben dem Arbeitslosengeld einer geringen Beschäftigung nachzugehen. Das hört sich im ersten Moment sehr, sehr gut an. Dadurch haben die Beschäftigungslosen die Möglichkeit, sich ein paar Euro dazuzuverdienen – grundsätzlich eine gute Idee, schafft die Summe aus Arbeitslosengeld und Zuverdienst doch die Möglichkeit, besser über die Runden zu kommen. Das gilt so lange, bis ein neuer Job gefunden wird.
Leider entspricht das aber nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, geschätzte Damen und Herren. Was zeigt die Realität? – Die Realität zeigt leider, dass eine gut gemeinte Idee von einigen ausgenutzt wird. Diese wenigen nützen den Zuverdienst nicht als Überbrückung bis zur neuen Anstellung, sondern sie bleiben in der Beschäftigungslosigkeit und arbeiten nebenbei nur ein paar Stunden. Die Suche nach einer Anstellung hat damit nicht mehr die oberste Priorität.
Das Arbeitslosengeld war und ist eine wichtige Errungenschaft in einem funktionierenden Sozialstaat. Das bedeutet aber auch, dass sich alle Arbeitssuchenden aktiv an der Jobsuche beteiligen und dabei einbringen müssen. Soziale Unterstützung in schwierigen Zeiten ist unser Auftrag als SPÖ, nicht aber, die Bequemlichkeit so mancher Arbeitsloser zu unterstützen. Eine gesetzliche Regelung repariert diesen unhaltbaren Zustand und schafft wieder klare Spielregeln.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn diese Regelung extrem wichtig ist, um Arbeitssuchende wieder schneller in die Arbeitswelt zu integrieren, müssen wir auf jene Beschäftigungslosen achten, die aktiv in Umschulungen und Ausbildungen sind. Ausnahmen sind daher auch notwendig, insbesondere bei der Pflegeausbildung muss der Zuverdienst möglich bleiben.
Pflegeberufe sind Mangelberufe. In ganz Österreich fehlt es an Pflegekräften. Der Pflegenotstand ist markant, und wir müssen alles daran setzen, die Ausbildung und Umschulung in die Pflegeberufe zu unterstützen und zu ermöglichen. Damit ist es unerlässlich, dass der Zuverdienst für jene, die in Umschulungen und Ausbildungen zur Pflege sind, erhalten bleibt.
Zusammenfassend: Es werden in diesem Gesetz Anpassungen vorgenommen, die aufgrund von Erfahrungswerten notwendig sind.
Noch kurz zum Abschluss an die Kollegen Oberhofer und Steiner: Ich habe ab und zu das Gefühl, ihr beide werdet wirklich keine Freunde mehr. Vielleicht hilft ein Mediator. Ich glaube, es würde auch der Würde des Hauses ein wenig guttun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.27
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
RN/196
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
RN/196.1
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird, in 347 der Beilagen.
Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag und im Falle seiner Ablehnung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.
Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen:
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
RN/196.2
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds erlassen und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 348 der Beilagen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
RN/196.3
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 349 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für die Kenntnisnahme des Berichtes? – Der Bericht ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.