19.49
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt weniger Konfliktpunkte gibt, sondern eine einstimmige Annahme – laut Ausschuss. Ich bedanke mich vorweg bei allen politischen Parteien, die hier diese neue Regelung, diese ergänzende Regelung, die mit 1.1.2026 in Kraft tritt, auch unterstützen werden.
Worum geht es konkret? – Es geht darum, dass wir den Zuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung während des Bezugs des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe ab 1.1.2026 neu regeln. Diese Maßnahme wurde im Zuge der Budgetsanierung beschlossen, es ist aber dennoch gelungen, hier Ausnahmen zu schaffen.
Zur Erinnerung: Die Ausnahmen sind geschaffen für den Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit für Langzeitarbeitslose, also Menschen, die über zwölf Monate keine Chance hatten, einen Job zu bekommen, für Menschen mit Behinderung, aber auch für ältere Menschen über 50. Mit dem heutigen Initiativantrag werden wir eine weitere Ausnahme schaffen. Ich weiß schon, es gibt noch viele andere Begehrlichkeiten – ich stehe auch nicht an, das zu sagen, da muss man noch weiter Gespräche führen –, aber heute schaffen wir eine weitere Ausnahme für den Zuverdienst, nämlich für Menschen, die in einer Ausbildung stehen, in Abstimmung mit dem AMS, die länger als vier Monate dauert und über mindestens 25 Wochenstunden geht.
Wir wissen, dass das viele junge Menschen betrifft, Personen, die zum Beispiel eine Ausbildung im Rahmen eines Pflegestipendiums machen, die wir jetzt auch gleichstellen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, neben diesem Stipendium noch etwas dazuzuverdienen; weil es nicht alle Menschen so leicht haben mit einem Hotel Mama und einer Bank Papa, sondern die müssen sich noch etwas dazuverdienen, um diese Ausbildung überhaupt machen zu können. Das ermöglicht dieser Initiativantrag, aber er dehnt diese Regelung auch auf andere Personen aus, nämlich auf jene, die technische oder handwerkliche Ausbildungen machen. Das sind insgesamt 3 300 Menschen, von denen wir annehmen, dass sie jetzt auch von dieser Ausnahme betroffen sind.
Ich glaube, das ist ein gutes und wichtiges Zeichen: Wir stärken damit jene Menschen, die sich weiterbilden, die künftig dringend benötigte Arbeit zu leisten, vor allem im Pflegebereich. – Recht herzlichen Dank für die Vorlage und die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)
19.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.