20.17
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Österreich hat einen ausgezeichneten Ruf als gastfreundliches Land, und dass wir diesen Ruf haben, liegt zum großen Teil an hoch motivierten und toll arbeitenden Beschäftigten in der Tourismusbranche.
Es ist darher so wichtig, dass wir diesen Fonds jetzt auf den Weg bringen, denn wir haben in der Branche einfach Problemstellungen, die gelöst werden müssen: Wie können wir Beschäftigte im Tourismus auch in der Branche halten? Wir sehen hier eine hohe Fluktuation. Wie können wir schauen, dass wir Beschäftigte im Tourismus weiterqualifizieren? – Natürlich nicht im Widerstreit zum AMS, sondern in der Ergänzung dazu, denn – es wurde ja bereits gesagt – im AMS ist der Vorrang in der Weitervermittlung und nicht in der Qualifizierung.
Wie können wir Beschäftigte im Tourismus noch besser ausbilden, und wie können wir sie ganzjährig in Beschäftigung halten? Das muss unser Ziel sein, im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse unseres Arbeitsmarktsystems, denn wir haben große Probleme, auch finanzielle Probleme, aufgrund der Problematik, dass einfach Beschäftigte außerhalb der Saison beim AMS geparkt werden, und das kostet sehr viel Geld. Darum ist für uns wichtig: Wie können wir die Beschäftigten ganzjährig in dieser Branche halten?
Es geht um Unterstützung, es geht um Beratung, es geht um Qualifizierung. All das leistet dieser Fonds, und er ist damit ein ganz, ganz wichtiger Schritt, um die Beschäftigten noch besser unterstützen zu können und Österreich weiterhin und noch mehr zu einem wunderbaren, gastfreundlichen Land des Tourismus zu machen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Zum zweiten Themenbereich, der geringfügigen Beschäftigung während des Bezugs von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: Ja, diese wird eingeschränkt, aber immer mit der Zielrichtung, dass wir Menschen in stabile Arbeitsverhältnisse bringen wollen, von denen sie leben können; das muss die Zielrichtung sein.
Wir haben natürlich Ausnahmen gemacht. Wir haben Langzeitarbeitslose ausgenommen, wir haben Ältere ausgenommen, wir haben Personen mit Behinderung ausgenommen. Das sind die Ausnahmen, die es jetzt schon gibt, und jetzt fügen wir aus der Erkenntnis, dass es dringend notwendig ist, eine weitere Gruppe von Personen zu diesen Ausnahmen hinzu: nämlich all jene Personen, die sich in einer Schulung im Auftrag des AMS befinden, und zwar wenn sie in einer Schulung sind, die mindestens vier Monate dauert und ein Ausmaß von mindestens 25 Wochenstunden hat. Für Teilnehmende an solchen Schulungen ist der geringfügige Zuverdienst jetzt auch zukünftig möglich. Davon erfasst sind vor allen Dingen die Pflegeausbildungen, das Pflegestipendium, eine ganz, ganz wichtige Ausbildungsform, und natürlich das Fachkräftestipendium – wobei ich da sagen muss: Das Fachkräftestipendium hatte bereits diese Ausnahme, diese Personen konnten geringfügig dazuverdienen, und das bleibt auch weiterhin so.
Es ist wichtig, dass wir diese Möglichkeit öffnen; das tun wir heute. Ich danke allen Abgeordneten, die hier zustimmen, weil wir die Beschäftigten gerade im Pflegebereich ganz, ganz dringend brauchen und so für sie die Möglichkeit besteht, durch die geringfügige Beschäftigung auch noch weitere praktische Erfahrungen zu sammeln. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt. Vielen Dank, dass Sie dieser weiteren Ausnahme bei der geringfügigen Beschäftigung in Arbeitslosigkeit zustimmen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
20.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.