20.24

Abgeordneter Andreas Haitzer (SPÖ): Danke schön, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die noch auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen zusehen! Hohes Haus! Zwei der in diesem Diskussionspaket zusammengefassten Themen betreffen das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977. Im Besonderen geht es dabei um die Einschränkung des Zuverdienstes der Arbeitslosen. 

Geschätzte Damen und Herren, worum geht es in diesem Entwurf im Detail? – Arbeitslose haben in Österreich die Möglichkeit, neben dem Arbeitslosengeld einer geringen Beschäftigung nachzugehen. Das hört sich im ersten Moment sehr, sehr gut an. Dadurch haben die Beschäftigungslosen die Möglichkeit, sich ein paar Euro dazuzuverdienen – grundsätzlich eine gute Idee, schafft die Summe aus Arbeitslosengeld und Zuverdienst doch die Möglichkeit, besser über die Runden zu kommen. Das gilt so lange, bis ein neuer Job gefunden wird. 

Leider entspricht das aber nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, geschätzte Damen und Herren. Was zeigt die Realität? – Die Realität zeigt leider, dass eine gut gemeinte Idee von einigen ausgenutzt wird. Diese wenigen nützen den Zuverdienst nicht als Überbrückung bis zur neuen Anstellung, sondern sie bleiben in der Beschäftigungslosigkeit und arbeiten nebenbei nur ein paar Stunden. Die Suche nach einer Anstellung hat damit nicht mehr die oberste Priorität.

Das Arbeitslosengeld war und ist eine wichtige Errungenschaft in einem funktionierenden Sozialstaat. Das bedeutet aber auch, dass sich alle Arbeitssuchenden aktiv an der Jobsuche beteiligen und dabei einbringen müssen. Soziale Unterstützung in schwierigen Zeiten ist unser Auftrag als SPÖ, nicht aber, die Bequemlichkeit so mancher Arbeitsloser zu unterstützen. Eine gesetzliche Regelung repariert diesen unhaltbaren Zustand und schafft wieder klare Spielregeln. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn diese Regelung extrem wichtig ist, um Arbeitssuchende wieder schneller in die Arbeitswelt zu integrieren, müssen wir auf jene Beschäftigungslosen achten, die aktiv in Umschulungen und Ausbildungen sind. Ausnahmen sind daher auch notwendig, insbesondere bei der Pflegeausbildung muss der Zuverdienst möglich bleiben. 

Pflegeberufe sind Mangelberufe. In ganz Österreich fehlt es an Pflegekräften. Der Pflegenotstand ist markant, und wir müssen alles daran setzen, die Ausbildung und Umschulung in die Pflegeberufe zu unterstützen und zu ermöglichen. Damit ist es unerlässlich, dass der Zuverdienst für jene, die in Umschulungen und Ausbildungen zur Pflege sind, erhalten bleibt. 

Zusammenfassend: Es werden in diesem Gesetz Anpassungen vorgenommen, die aufgrund von Erfahrungswerten notwendig sind.

Noch kurz zum Abschluss an die Kollegen Oberhofer und Steiner: Ich habe ab und zu das Gefühl, ihr beide werdet wirklich keine Freunde mehr. Vielleicht hilft ein Mediator. Ich glaube, es würde auch der Würde des Hauses ein wenig guttun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.27

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.