RN/201

20.35

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerin! Eine längst fällige Gesetzesreparatur wird heute hier behandelt, die zur Rechtssicherheit im österreichischen Arbeitsrecht führt – wir haben schon viel gehört. Die 2017 angestoßene Gleichstellung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten war damals ein Meilenstein. Die damalige Ausnahmeregelung für Branchen mit Saisonbetrieben hat jedoch aufgrund unklarer Formulierungen, insbesondere der Bedingung des Überwiegens, zu massiven Auslegungsproblemen und damit zu jahrelanger Rechtsunsicherheit geführt.

Mit der vorliegenden Novelle beseitigen wir diese Unsicherheit und erfüllen damit eine zentrale Maßnahme des Regierungsprogramms. Künftig entfällt das strittige Kriterium, dass Saisonbetriebe überwiegen müssen, damit Kollektivvertragsparteien von den allgemeinen Kündigungsbestimmungen abweichen können. Wir schaffen dadurch Rechtssicherheit. In einem sehr klar definierten Rahmen können die Sozialpartner weiterhin abweichende Regelungen treffen, wobei ein Mindestschutz von zumindest einer Woche Kündigungsfrist festgeschrieben wird.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie. Wir schaffen ein Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmer, die ihren zwingenden Anspruch auf das gesetzlich oder kollektivvertraglich zustehende Entgelt geltend machen. Dieses Verbot schützt vorwiegend vor Kündigung und Entlassung im Streitfall. Damit stärken wir die individuellen Rechte der Arbeitnehmer und setzen die EU-Mindestlohnrichtlinie endlich um. 

Wir unterstützen diese Vorlage, die für notwendige Klarheit und faire Regeln auf dem Arbeitsmarkt sorgt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.37

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.