RN/202

20.37

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dieser Regierungsvorlage setzen wir ein Reparaturpaket im Arbeitsrecht um, und ich danke allen Fraktionen im Parlament, die ihre Zustimmung geben. 

Die arbeitsrechtliche Anpassung von Arbeiter:innen und Angestellten, besonders im Bereich der Kündigungsfristen, war ein wesentlicher Meilenstein, aber leider war diese bis dahin für jede einzelne Branche sehr unterschiedlich geregelt. Das heißt, es gab einen Fleckerlteppich in den Regelungen, und in der Praxis kam es nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes immer wieder zu Auslegungsproblemen. Damit gab es Rechtsunsicherheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Es haben zahlreiche Gerichtsverfahren stattgefunden, es gab Rechtsgutachten, wissenschaftliche Aufsätze. Alles das konnte die Situation nicht ändern. 

Mit der Regierungsvorlage wird nun endlich Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Bestehende kollektivvertragliche Regelungen, die im Zeitraum 1.1.18 bis 30.6.25 getroffen wurden, werden abgesichert. Die jahrelange Rechtsunsicherheit wird beseitigt. Das ist eine längst überfällige Gesetzesinitiative.

Zum Zweiten stärken den Sozialfonds. Das ist ganz wichtig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Branchen, in denen wirklich hart und härter gearbeitet wird, beim Bewachungspersonal, beim Reinigungspersonal. Für den Fall der Arbeitslosigkeit oder eines Arbeitsunfalls brauchen sie eine Absicherung und dafür gibt es den Sozialfonds für das Bewachungsgewerbe und das Reinigungsgewerbe. 2022 wurde dieser Fonds eingerichtet. Es ist eine tolle und ganz, ganz wichtige sozialpartnerschaftliche Initiative. 

Die Dotierung des Fonds durch Beiträge der Arbeitgeber gestaltet sich in der Praxis nicht immer ganz einfach. Gute Initiativen brauchen aber auch stabile Strukturen, sonst funktioniert es nicht. Ab 1.7.26 werden die Arbeitgeberbeiträge direkt und automatisch durch den zuständigen Krankenversicherungsträger mit den Krankenversicherungsbeiträgen eingehoben und jeweils an den zuständigen Sozialfonds weitergeleitet. Damit ist es effizienter, zuverlässiger – ein ganz, ganz wichtiger Schritt.

Auch wichtig ist, dass wir den letzten Teil der europäischen Mindestlohnrichtlinie umsetzen. Da ist ganz wichtig: In Artikel 12 wird vorgeschrieben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Geltendmachung ihrer Entgeltansprüche nicht benachteiligt werden dürfen. Dieses Benachteiligungsverbot setzen wir jetzt im österreichischen Arbeitsrecht um. Das ist ganz wichtig.

Lassen Sie mich sozusagen am Ende der letzten Rede, die ich halten darf, noch einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums aussprechen! (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Ist das wirklich die letzte Rede? Allerletzte?) Sie haben in den letzten Monaten wirklich großartige Arbeit geleistet. Wir hatten 70 Gesetze offen, unzählige Verordnungen, es gab unzählige Sitzungen, Reformschritte, die wir auf den Weg bringen und auch im nächsten Jahr auf den Weg bringen werden. Die Qualität der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium ist nicht hoch genug zu schätzen, und ich wollte die Gelegenheit nutzen, um das auch zu betonen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.40

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.