RN/224

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. 

RN/224.1

Zu Tagesordnungspunkt 25 liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Graf, Schroll, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 365 der Beilagen nochmals an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zu verweisen und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit entfällt die Abstimmung über die Vorlage selbst.

RN/224.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend Günstiger-Strom-Gesetz in 312 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag beziehungsweise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1, und zwar Einfügung eines neuen § 75a im Inhaltsverzeichnis sowie Änderung der § 5 und 6 eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 36 Abs. 1 in Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 36 Abs. 2 eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 36 Abs. 3 bis 7 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig der Fall und daher angenommen.

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 36 Abs. 8 eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 36 Abs. 9 und 10 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 37 Abs. 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 37 Abs. 2 und 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 38 Abs. 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 38 Abs. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 38 Abs. 3 und 4 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 38 Abs. 5 und 6 sowie §§ 39 bis 41 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, und zwar Änderungen der §§ 67, 69 und 72, Einfügung eines neuen § 75a samt Überschrift sowie Änderungen der §§ 76, 96, 101, 103, 115, 118, 119, 128, 130, 137 bis 140 und 188 und der Anlage I, sowie betreffend Artikel 3 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

RN/224.3

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden, ich gehe daher so vor. 

Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden. 

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegenstimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen. 

Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Tanzler, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Ricarda Berger wird Sie später dabei ablösen. – Bitte schön.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Tanzler und Berger werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Haben alle Abgeordneten ihre Stimmzettel eingeworfen? – Damit ist die Stimmabgabe beendet. 

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführung die Stimmenzählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.