RN/228

Präsidium

RN/228.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das ausreichend unterstützte schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1, 4 und 5, 8 bis 10, 12 bis 15, 17 bis 21 und 23 bis 25 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 1:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 351 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 336 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 5:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 337 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 8:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 314 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 9:

Der Abänderungsantrag Beilage 9/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 315 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 10:

Der Abänderungsantrag Beilage 10/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 316 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 12:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 340 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 13:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 339 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 14:

Der Abänderungsantrag Beilage 14/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 341 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 15:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 342 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 17: 

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 344 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 17/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 18: 

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 345 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 19: 

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 346 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 20: 

Der Abänderungsantrag Beilage 20/1 wird abgelehnt. 

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 347 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 21:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 348 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 23:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 350 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 24: 

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 364 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 24/1 in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.

Tagesordnungspunkt 25:

Der Rückverweisungsantrag Beilage 25/1 wird angenommen.“


RN/228.2

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. 

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

RN/228.3

Einlauf

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbstständigen Anträge 631/A bis 653/A(E) eingebracht worden sind.


Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen, berufe ich für 23.02 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein. 

Diese Sitzung ist geschlossen.