RN/228
RN/228.1
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das ausreichend unterstützte schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1, 4 und 5, 8 bis 10, 12 bis 15, 17 bis 21 und 23 bis 25 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
„Tagesordnungspunkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 351 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 4:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 336 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 5:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 337 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 8:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 314 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 9:
Der Abänderungsantrag Beilage 9/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 315 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 10:
Der Abänderungsantrag Beilage 10/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 316 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 12:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 340 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 13:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 339 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 14:
Der Abänderungsantrag Beilage 14/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 341 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 15:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 342 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 17:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 344 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 17/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 18:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 345 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 19:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 346 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 20:
Der Abänderungsantrag Beilage 20/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 347 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 21:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 348 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 23:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 350 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 24:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 364 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 24/1 in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Tagesordnungspunkt 25:
Der Rückverweisungsantrag Beilage 25/1 wird angenommen.“
RN/228.2
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
RN/228.3
Einlauf
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbstständigen Anträge 631/A bis 653/A(E) eingebracht worden sind.
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen, berufe ich für 23.02 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.