RN/22

10.21

Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Geschäftsordnung gilt für alle. Die Frage ist, ob alle sie kennen. Eine tatsächliche Berichtigung ist auch nach Schluss der Debatte möglich. (Ruf bei der ÖVP: Die Debatte war geschlossen! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Auch wenn sie geschlossen ist, ist sie spätestens nach Schluss der Debatte ausdrücklich möglich, laut (in die Geschäftsordnung blickend) § 58 unserer Geschäftsordnung. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Vielleicht hat Professor Zögernitz noch ein Exemplar bei sich daheim liegen, er könnte es dem Abgeordneten Marchetti zu Weihnachten schenken. Es wäre kein Fehler. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Marchetti [ÖVP] und Koza [Grüne].)

Auf tatsächliche Berichtigungen gibt es persönliche Erwiderungen. (Ruf bei der ÖVP: ... keine tatsächliche Berichtigung!) Er hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung eingemeldet (Ruf: Er hat sich gar nicht eingemeldet!), zu was auch immer! Worauf sich die tatsächliche Berichtigung bezieht, kann man immer erst wissen, wenn sie ausgesprochen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Ja, ja, ja, genau!)

10.22

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Greiner. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.