RN/48

11.58

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich glaube, es steht außer Zweifel, dass auch die Freiheitliche Partei ganz klar hinter der Aufrüstung des österreichischen Bundesheeres steht. Deshalb ist es natürlich umso wichtiger, dass die Mittel, die jetzt investiert werden, und die Neuanschaffungen, die stattfinden, mit Sorgfalt und tatsächlich dem Bedarf Österreichs und des österreichischen Bundesheeres entsprechend durchgeführt werden. Die Beschaffungskommission kann, glaube ich, einen wesentlichen Beitrag leisten, und die Vorschläge, die wir dazu auf den Tisch gelegt haben, um diese Kommission noch effektiver und unabhängiger zu machen, sollten vom Parlament als Kontrollorgan durchaus wohlgeheißen werden. Deshalb hoffe ich, dass sie unterstützt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte mich in meinem Redebeitrag jetzt allerdings auf die Probleme im Bereich der Rüstungsgüterexporte und der überbordenden Bürokratie in diesem Bereich konzentrieren. Ich möchte Ihnen aber vorab noch einmal erläutern, warum das kein Industrielobbyismus ist, wenn wir über Erleichterungen und klare Regeln für Rüstungsexporte sprechen, sondern ein wesentlicher Punkt für die nationale Souveränität.

Schauen Sie ein paar Jahrzehnte zurück! Wie haben neutrale Länder, die ihre Neutralität und ihre Souveränität tatsächlich gelebt haben, eine wehrhafte Neutralität, so wie es in der österreichischen Verfassung ja auch steht, agiert? Ob das jetzt Österreich war, die Schweiz, Schweden – diese Länder haben starke nationale Rüstungsunternehmen gehabt, die natürlich primär den eigenen Bedarf versorgt haben, aber natürlich auch die nationale Souveränität gewährleistet haben; denn wenn ein neutraler Staat seine Verteidigung nur mithilfe von anderen, vielleicht geopolitisch agierenden Staaten gewährleisten kann, dann ist er von diesen auch erpressbar. Wer in der Vergangenheit seine Neutralität ernst genommen hat, hat also geschaut, dass er auch in diesem Bereich so weit wie möglich unabhängig ist und bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt wissen wir natürlich, dass vor allem seit 1990 die Investitionen in das österreichische Bundesheer und damit der nationale Eigenbedarf an Rüstungsgütern massiv zurückgegangen ist. Wie sollen, so wie das Kollege Laimer ja auch gefordert und eingemahnt hat, das Know-how, die Innovationskraft, aber auch die Produktionsstätten denn in Österreich erhalten bleiben, wenn das österreichische Bundesheer mit seinem Abnahmevolumen diese Produktionsstätten und auch diese Forschung gar nicht erhalten kann? – Das geht natürlich nur über einen qualitätsgesicherten und menschenrechtskonformen Export dieser Rüstungsgüter. 

Das hat Österreich in der Vergangenheit auch ganz ordentlich gemacht. Ich nenne Ihnen eine konkrete Zahl: Zu Höchstzeiten haben sich die österreichischen Rüstungsexporte auf ein Äquivalent von über 260 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Frau Ministerin, wissen Sie, wie hoch die jährlichen Rüstungsexporte Österreichs in Ihrer Amtszeit 2021 bis 2023 waren? – 3 Millionen Euro pro Jahr. Das Jahr 2024 war mit 16 Millionen Euro ein leichter Ausreißer nach oben. 

Wenn man sich aber überlegt: Allein der gescheiterte Auftrag an Steyr Arms aus Tunesien – 8 000 Gewehre, die nach Tunesien hätten gehen sollen, mit den entsprechenden Nachfolgeaufträgen – hätte neuneinhalb Millionen Euro an unmittelbarem Auftragswert und über 20 Millionen Euro an Folgeaufträgen in den nächsten 20 Jahren bedeutet. Das ist also ein Vielfaches von dem, was wir in den letzten Jahren überhaupt insgesamt an jährlichen Rüstungsexporten gehabt haben (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Tanner) – darauf komme ich noch zu sprechen –, und somit ein ganz wesentlicher Punkt, eine ganz wesentliche Stütze für dieses Unternehmen. Man könnte jetzt sogar kritisch hinterfragen: Wären die Exportbewilligungen in den letzten Jahren nicht so extrem restriktiv gewesen, offensichtlich restriktiver als in allen Jahren und Jahrzehnten davor, dann wäre vielleicht sogar auch diese Firma noch in österreichischem Besitz und nicht 2024 verkauft worden. (Beifall bei der FPÖ.)

Dasselbe Schicksal droht vielen weiteren innovativen österreichischen Rüstungsgüterproduzenten. 

Und jetzt kommen wir zu diesem Bürokratiewahnsinn, den wir hier in Österreich haben. Sie haben es richtig gesagt: Wir unterscheiden ja bei den Rüstungsgütern zwischen Verteidigungsgütern und Kriegsmaterial. Für die Verteidigungsgüter ist ausschließlich das Wirtschaftsministerium verantwortlich, für die Kriegsmaterialien ist das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Außenministerium und mit der Stellungnahme und der Zusage vom Landesverteidigungsministerium zuständig. In Summe sind also für diesen gesamten Bereich vier Ministerien zuständig und müssen ihre Zustimmung geben – und dann schaffen es diese Ministerien nicht, eine Exportbewilligung für ein paar Musterwaffen zwecks Teilnahme an einer Ausschreibung eines nicht im Krieg befindlichen Staates wie Tunesien zu erteilen. Das ist der wirkliche Skandal! Das ist ein Missstand, der sich eingebürgert hat und der im Endeffekt – langfristig betrachtet und auf gar nicht so lange Zeit gesehen – die nationale Souveränität und Selbstversorgungsfähigkeit Österreichs in diesem Bereich immer weiter einschränken wird. 

Das ist genau das Gegenteil von dem, was die Bundesregierung auch in den letzten Jahren immer propagiert hat: Steigerung der Unabhängigkeit von ausländischen Lieferanten, Erhöhung der Resilienz. – Auch der ganze Aufbauplan, den Sie, Frau Ministerin, verkaufen, hängt ja damit zusammen, dass der Nachschub gesichert ist, dass die Kapazitäten vorhanden sind und dass wir Österreich, aber natürlich auch unsere europäische Partner zum Beispiel in der Europäischen Union mit Waffen aus Österreich versorgen können und natürlich auch dürfen – das kommt dem österreichischen Bundesheer, dem österreichischen Steuerzahler, aber auch der österreichischen Souveränität à la longue nur zugute.

Wenn man sich jetzt den Antrag, den Kollege Reifenberger von der FPÖ eingebracht hat, den wir heute hier auch in Verhandlung haben und den Sie alle ablehnen werden, genau anschaut: Im Vergleich zum Alternativantrag, der von den Regierungsfraktionen gekommen ist, sind zwei Punkte hervorzuheben. Erstens: Wir fordern keine Evaluierung, wir fordern sofortiges Handeln von Ihnen und Ihren Regierungsmitgliedern, und zwar dahin gehend, dass dieser bürokratische Wahnsinn und diese Planungsunsicherheit, diese Willkür, die da herrscht, aufgehoben und klare Regeln geschaffen werden – Punkt eins. 

Punkt zwei: dass eine verpflichtende Verfahrensbeschleunigung eingeführt wird. Sie wissen es genauso gut wie ich, und im Endeffekt weiß es der Herr Innenminister wahrscheinlich genauso gut wie die Außenministerin: Welche Staaten kritisch zu betrachten sind, bekommen Sie in den regelmäßigen Briefings übermittelt. Das heißt, man weiß natürlich ganz genau, wohin Exporte möglich sind und wohin nicht. Es kann doch nicht sein, dass man länger als sechs Wochen braucht, um eine qualifizierte Stellungnahme abzugeben. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Tanner.) – Sie sind mit Ihrem Ressort viel schneller, deshalb müssten Sie unsere Forderung ja eigentlich unterstützen. Diese Sechswochenfrist ist absolut angemessen und absolut machbar, würde den österreichischen Produzenten, den innovativen Herstellern in Österreich Planungssicherheit und auch die Möglichkeit geben, an den vielen Ausschreibungen, die jetzt international stattfinden, teilzunehmen, und ihnen keine Prügel zwischen die Beine werfen. 

Tun Sie das im Sinne der österreichischen Souveränität, tun Sie das auch im Sinne einer günstigeren Beschaffungsoption und Reservesituation für das österreichische Bundesheer, tun Sie das für unser Land! (Beifall bei der FPÖ.) 

12.05

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Harald Servus. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.